Blutspende in der heutigen Zeit

Die Julis Schwaben fordern eine Lockerung der Blutspendevoraussetzungen im Hinblick darauf, dass es einen weitaus größeren Bedarf an gespendeten Blut gibt, als überhaupt verfügbar ist. So werden trotz des Mangels an ausreichenden Blutspenden immer noch Homosexuelle ausgeschlossen und durch die Klassifizierung als Risikogruppe unzutreffend klassifiziert, unabhängig davon ob sie nun seit Jahren in einer festen Partnerschaft leben, deshalb fordern die Julis: 

Statt des dauerhaften Ausschlusses, eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten 

  • Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern 
  • männliche und weibliche Prostituierte 
  • Gefängnisinsassen 
  • Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie dessen begründet Verdächtige 

Zudem sollte Homosexualität nicht mehr als Hochrisikoverhalten gelten, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend sein, ob jemand präventiv von der Spende ausgeschlossen wird. 

Zweirädrige Krafträder auf dem Fahrradweg

In der Straßenverkehrsordnung im §2(4) ist geregelt wie sich Fahrradfahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Im Letzten Satz des Paragraphen geht es darum, dass Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege mitbenützen dürfen. 

Wir fordern, dass der Gesetzestext erweitert wird und es auch zweirädrigen Krafträdern bis 50km/h erlaubt ist außerhalb von geschlossenen Ortschaften, gut ausgebaute Radwege zu nutzen. 

Dies bezieht sich auf Leichtkrafträder, auf zweirädrige Krafträder (Mopeds) mit Drosselungen bis 55km/h, sowie elektrisch unterstützte Fahrräder. 

Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern

Die Julis Schwaben fordern eine flächendeckende Ausweitung der Teencourtprojekte. 

Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben kann, beispielsweise eine Führerscheinsperre bei Verkehrsdelikten oder Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden Maßstäben 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter) 

  • Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein 
  • Keine bisherigen Vorstrafen 
  • Ein Geständnis muss vorliegen 
  • Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit (Niemand ist gezwungen, an dem Teencourtprojekt teilzunehmen.) 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Schülerrichter) 

  • Jugendliche im Alter von 14-18 
  • Freiwillige Teilnahme 
  • Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche 
  • Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein 

Zusammensetzung der Verhandlung 

  • 3 Schülerrichter 
  • 1 nicht stimmberechtigter Sozialpädagoge 
  • 1 jugendlicher Beschuldigter 

 

Verfahrensablauf 

Vorgespräch:  

  • Gegenseitige Vorstellung 
  • Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys, Interessen,  
  • Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin 

eine geeignete Maßnahme gefunden, die der Tat und dem Jugendlichen entspricht 

  • Ein Nachgespräch wird vereinbart  

Nachgespräch:  

  • Präsentation der durchgeführten Maßnahme 
  • Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur Staatsanwaltschaft zurückgesendet 

Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält. 

Organisation des Projektes 

  • Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt oder freier Träger), der das Teencourtprojekt übernimmt und fördert. 
  • Nachdem ein Träger gefunden wurde, wird ein Konzept aufgestellt/ausgearbeitet. 
  • Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch die Staatsanwaltschaft 

Finanzierung 

  • Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium weiterleitet). 
  • Durch Spenden 

Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau von Pflegestützpunkten.

Präambel 

Seit 2009 existiert laut Sozialgesetzbuch ein Recht auf individuelle Pflegeberatung. Unter christlich-liberaler Koalition sollte dies in Form von sogenannten Pflegestützpunkten umgesetzt werden. Pflegestützpunkte stellen örtliche Anlaufstellen dar, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Hilfestellung leisten sollen bei Beantragung von Leistungen, bei der Organisation von häuslicher Kranken- und Altenpflege, sowie Vernetzung mit bestimmten pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsangeboten. Derzeit existieren nur 8 Pflegestützpunkte (Bad Neustadt, Haßfurt, Roth, Neuburg, Schweinfurt, Nürnberg, Coburg, Würzburg), dies ist zu wenig für den Freistaat Bayern und besonders bedauerlich, da das ursprüngliche Ziel mal 60 Pflegestützpunkte waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern. 

Pflegestützpunkte stellen ein Paradebeispiel für liberale Sozialpolitik da. Die Betroffenen werden dazu befähigt sich selber zu helfen oder Hilfe aufzusuchen (Hilfe zur Selbsthilfe). Folgende Aufgaben sollen erfüllt werden: 

  • Hilfebedarf analysieren und erfassen 
  • Versorgungsplan erstellen 
  • Auf Durchführung des Versorgungsplanes hinwirken und überwachen 
  • Leistung und Vergütung der Pflegeeinrichtungen offenlegen 
  • Information über zustehende Leistungen, Hilfsmittel und Veranstaltungen zur Gesundheitsbildung 
  • Telefonische Beratung (Sorgen und Notruftelefon) 
  • Vernetzung (z.B. Essensdienste, Fußpflege usw.) 
  • Demenzberatungsstelle 
  • Präventive und evaluierende Hausbesuche  
  • Ehrenamtvermittlung 

Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen!

Die Jungen Liberalen lehnen jegliches Verbot von Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung strikt ab! Stattdessen sollen die Transparenz und der mündige Verbraucher gestärkt werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Allgäu eine klare farbliche Kennzeichnung bei Produkten, die in der Herstellung bzw. Haltung mit Antibiotikum behandelt wurden. Die Kennzeichnung soll Arten der Antibiotika klar darstellen, die bei der Haltung verwendet wurden. 

Zudem mangelt es aber derzeit an klaren Alternativen den Infektionsdruck bei konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Allgäu sehen darin eine effiziente Möglichkeit, die Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen. 

Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik

Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit sind zentrale Aspekte der liberalen Geisteshaltung. Daher ist es erstrebenswert, wenn sich Sozialpolitik nach diesen Grundpfeilern richtet. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen Schwaben dafür ein, dass Crowdfunding und das Ehrenamt für öffentliche Projekte verstärkt kommunal, im Land und im Bund koordiniert und eingesetzt werden sollen. Aktuell wird Crowdfunding für diese Zwecke kaum genutzt, obwohl die Ressourcen durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft gegeben sind. 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in dieser Finanzierungsmethode großes Potential für eine moderne und überaus selbstbestimmte Sozialpolitik. Aus diesem Grund könnte beispielsweise eine Internetseite, auf welcher der Bürger die Möglichkeit hat sich mittels Crowdfunding an sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Projekten zu beteiligen, eingerichtet werden. Das soll zu einer Visualisierung des eigenen Beitrags für die Gesellschaft und somit zu einer höheren Identifikation mit öffentlichen Projekten führen. 

Da es meist die Finanzierung gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zwecke nach §52 AO handelt, würde es sich bei der Zahlung nach §10b EStG um Spenden handeln, die der Geldgeber von der Einkommenssteuer absetzen kann. Des Weiteren entsteht zurzeit ein finanzieller Vorteil durch Minderung der Steuerprogression. Neben Privatpersonen wären auch Unternehmen als Geldgeber wünschenswert. Durch Bekanntgabe der Geldgeber, beispielsweise in Form eines freiwilligen Spenderrankings, könnten Unternehmer werbewirksam etwas Gutes tun. 

Der Projektinitiator soll verpflichtet werden Berichte über die Verwendung der Mittel offenzulegen, was eine Erhöhung der Transparenz öffentlicher Projekte zur Folge hat. 

Das Ehrenamt ist schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund soll es gemeinsam mit dem Crowdfunding koordiniert werden, damit der Bürger eine zentrale Anlaufstelle hat, um einen schnellen Überblick zu bekommen wo finanzielles oder ehrenamtliches Engagement benötigt wird. 

Weiterführende Abschlüsse auch im Strafvollzug!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern eine Optimierung der Resozialisierung im Vollzug. Derzeit schreibt das Bayrische Strafvollzugsgesetz nur das Angebot von Hauptschul-, Förderschulunterricht vor, sowie berufliche Ausbildung, als auch berufliche Weiterbildung. Inhaftierte besitzen nur durch Fernunterricht die Möglichkeit einen weiterführenden Abschluss (Abitur, mittlere Reife etc.) zu erreichen. Dies genügt den Jungen Liberalen Schwaben nicht. Wir fordern im Sinne von Leistungsorientierung und Resozialisierung, eine Möglichkeit für Jugendliche im Vollzug, die Hochschulreife bzw. die mittlere Reife absolvieren zu können.  

Die Jugendstrafvollzuganstalt bietet Unterricht an, die die jeweiligen Inhaftierten auf die mittlere Reife bzw. allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorbereitet.

Ablehnung des Familienwahlrechts.

Die Jungen Liberalen Schwaben lehnen das von Familienministerin Schleswig geplante Familienwahlrecht strikt ab, im den ein Elternteil für jedes Kind eine weitere Stimme bei Wahlen erhalten soll.  

Die Seele öffnen, um sie zu heilen! Rechtssicherheit bei psycholytischer und psychedelischer Therapie

Psycholytische und psychedelische Therapie ist eine Form der Behandlung von psychisch-erkrankten Menschen, dessen Potenzial nicht ausreichenden genutzt wird in Deutschland. Bei der psychedelischen bzw. psycholytischen Therapie werden nicht-verkehrsfähige Substanzen wie z.B. LSD oder MDMA zur Behandlung herangezogen, um kontrollierte und gewollte “Gipfel-Erlebnisse” (peak experience) zu erzielen, in der Absicht einen Veränderungsprozess beim Patienten zu initiieren  

Die Jungen Liberalen sehen nicht mehr die gleiche Gefahr des Missbrauchs bei der Droge LSD, wie es noch in den 60er- oder 70er Jahren der Fall war. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben:  

– Forschung von psychedelischer/psycholytischer Therapie zu fördern  

– Herstellung von LSD zu legalisieren, um Forschung und Therapie zu ermöglichen.  

– Rechtssicherheit bei psycholytischer Therapie  

Auswahlkriterien bei Knochenmarkspendern lockern

In Deutschland erhält alle 16 Minuten ein Mensch die Diagnose Blutkrebs. Die einzige Möglichkeit zur Heilung dieser Krankheit ist eine Stammzellenspende. Allerdings finden 20% der besagten Erkrankten keinen Spender. 

 

Derzeit gelten entsprechende Regelungen bei der Auswahl bestimmter Kandidaten vor einer Typisierung und eventueller Spende. Zulässig sind daher lediglich Personen die u.a. folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Die Kandidaten müssen zwischen 18 und 55 Jahre alt sein.  
  • Die Kandidaten dürfen an keinen chronischen o.ä. schweren Erkrankungen leiden. 
  • Die Kandidaten dürfen nicht in entsprechende „Risikogruppen“ fallen. Als risikobehaftet gelten u.a. Homosexuelle. 

Aus Sicht der Jungen Liberalen Schwaben sollte jeder Bürger die Möglichkeit besitzen sich typisieren zu lassen um danach als eventueller Spender dienen zu können.  

 

Dabei sind allerdings Personen, die oben genannte Kriterien nicht erfüllen, vor der Typisierung und Aufnahme in die Spendenkartei über persönliche Risiken für sich selbst aufzuklären.  

Ebenso muss sicher davon ausgegangen werden, dass dem Empfänger der Spende eines derartigen Spenders kein erhöhtes Risiko aufgetragen wird, es sei denn, der Empfänger entscheidet sich auf Grund fehlender Alternativen für die Spende von diesem. 

Des Weiteren erscheint es den Jungen Liberalen Schwaben als massiver Eingriff in die Freiheit eines eventuellen Spenders, welcher sich außerhalb des geforderten Altersgebiets befindet, sich nicht als Spender aufnehmen zu lassen. 

Solange dieser ebenfalls über entsprechende persönliche Risiken aufgeklärt wird und sich trotz alle dem für eine Spende entscheidet, sehen die Jungen Liberalen Schwaben keinen Grund, ihn daran zu hindern. 

 

Gem. § 12 TFG (Transfusionsgesetz) ist das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmungen des Bundesrates dazu ermächtigt durch Rechtsverordnung die Anforderungen von u.a. Knochenmarkspendern zu regeln. 

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesrat dazu auf, die DKMS dazu zu ermächtigen, die Kriterien wie z. B in Bezug auf Krankheiten und des Alters selbst regeln zu dürfen