Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern

Die Julis Schwaben fordern eine flächendeckende Ausweitung der Teencourtprojekte. 

Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben kann, beispielsweise eine Führerscheinsperre bei Verkehrsdelikten oder Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden Maßstäben 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter) 

  • Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein 
  • Keine bisherigen Vorstrafen 
  • Ein Geständnis muss vorliegen 
  • Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit (Niemand ist gezwungen, an dem Teencourtprojekt teilzunehmen.) 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Schülerrichter) 

  • Jugendliche im Alter von 14-18 
  • Freiwillige Teilnahme 
  • Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche 
  • Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein 

Zusammensetzung der Verhandlung 

  • 3 Schülerrichter 
  • 1 nicht stimmberechtigter Sozialpädagoge 
  • 1 jugendlicher Beschuldigter 

 

Verfahrensablauf 

Vorgespräch:  

  • Gegenseitige Vorstellung 
  • Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys, Interessen,  
  • Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin 

eine geeignete Maßnahme gefunden, die der Tat und dem Jugendlichen entspricht 

  • Ein Nachgespräch wird vereinbart  

Nachgespräch:  

  • Präsentation der durchgeführten Maßnahme 
  • Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur Staatsanwaltschaft zurückgesendet 

Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält. 

Organisation des Projektes 

  • Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt oder freier Träger), der das Teencourtprojekt übernimmt und fördert. 
  • Nachdem ein Träger gefunden wurde, wird ein Konzept aufgestellt/ausgearbeitet. 
  • Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch die Staatsanwaltschaft 

Finanzierung 

  • Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium weiterleitet). 
  • Durch Spenden 

Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau von Pflegestützpunkten.

Präambel 

Seit 2009 existiert laut Sozialgesetzbuch ein Recht auf individuelle Pflegeberatung. Unter christlich-liberaler Koalition sollte dies in Form von sogenannten Pflegestützpunkten umgesetzt werden. Pflegestützpunkte stellen örtliche Anlaufstellen dar, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Hilfestellung leisten sollen bei Beantragung von Leistungen, bei der Organisation von häuslicher Kranken- und Altenpflege, sowie Vernetzung mit bestimmten pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsangeboten. Derzeit existieren nur 8 Pflegestützpunkte (Bad Neustadt, Haßfurt, Roth, Neuburg, Schweinfurt, Nürnberg, Coburg, Würzburg), dies ist zu wenig für den Freistaat Bayern und besonders bedauerlich, da das ursprüngliche Ziel mal 60 Pflegestützpunkte waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern. 

Pflegestützpunkte stellen ein Paradebeispiel für liberale Sozialpolitik da. Die Betroffenen werden dazu befähigt sich selber zu helfen oder Hilfe aufzusuchen (Hilfe zur Selbsthilfe). Folgende Aufgaben sollen erfüllt werden: 

  • Hilfebedarf analysieren und erfassen 
  • Versorgungsplan erstellen 
  • Auf Durchführung des Versorgungsplanes hinwirken und überwachen 
  • Leistung und Vergütung der Pflegeeinrichtungen offenlegen 
  • Information über zustehende Leistungen, Hilfsmittel und Veranstaltungen zur Gesundheitsbildung 
  • Telefonische Beratung (Sorgen und Notruftelefon) 
  • Vernetzung (z.B. Essensdienste, Fußpflege usw.) 
  • Demenzberatungsstelle 
  • Präventive und evaluierende Hausbesuche  
  • Ehrenamtvermittlung 

Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen!

Die Jungen Liberalen lehnen jegliches Verbot von Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung strikt ab! Stattdessen sollen die Transparenz und der mündige Verbraucher gestärkt werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Allgäu eine klare farbliche Kennzeichnung bei Produkten, die in der Herstellung bzw. Haltung mit Antibiotikum behandelt wurden. Die Kennzeichnung soll Arten der Antibiotika klar darstellen, die bei der Haltung verwendet wurden. 

Zudem mangelt es aber derzeit an klaren Alternativen den Infektionsdruck bei konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Allgäu sehen darin eine effiziente Möglichkeit, die Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen. 

Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik

Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit sind zentrale Aspekte der liberalen Geisteshaltung. Daher ist es erstrebenswert, wenn sich Sozialpolitik nach diesen Grundpfeilern richtet. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen Schwaben dafür ein, dass Crowdfunding und das Ehrenamt für öffentliche Projekte verstärkt kommunal, im Land und im Bund koordiniert und eingesetzt werden sollen. Aktuell wird Crowdfunding für diese Zwecke kaum genutzt, obwohl die Ressourcen durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft gegeben sind. 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in dieser Finanzierungsmethode großes Potential für eine moderne und überaus selbstbestimmte Sozialpolitik. Aus diesem Grund könnte beispielsweise eine Internetseite, auf welcher der Bürger die Möglichkeit hat sich mittels Crowdfunding an sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Projekten zu beteiligen, eingerichtet werden. Das soll zu einer Visualisierung des eigenen Beitrags für die Gesellschaft und somit zu einer höheren Identifikation mit öffentlichen Projekten führen. 

Da es meist die Finanzierung gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zwecke nach §52 AO handelt, würde es sich bei der Zahlung nach §10b EStG um Spenden handeln, die der Geldgeber von der Einkommenssteuer absetzen kann. Des Weiteren entsteht zurzeit ein finanzieller Vorteil durch Minderung der Steuerprogression. Neben Privatpersonen wären auch Unternehmen als Geldgeber wünschenswert. Durch Bekanntgabe der Geldgeber, beispielsweise in Form eines freiwilligen Spenderrankings, könnten Unternehmer werbewirksam etwas Gutes tun. 

Der Projektinitiator soll verpflichtet werden Berichte über die Verwendung der Mittel offenzulegen, was eine Erhöhung der Transparenz öffentlicher Projekte zur Folge hat. 

Das Ehrenamt ist schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund soll es gemeinsam mit dem Crowdfunding koordiniert werden, damit der Bürger eine zentrale Anlaufstelle hat, um einen schnellen Überblick zu bekommen wo finanzielles oder ehrenamtliches Engagement benötigt wird. 

Bargeld ist gelebte Freiheit

Die Jungen Liberale fordern, dass die 500-Euro-Banknote auch über das Jahr 2018 hinaus ausgegeben wird.