Zu viele Köche verderben die Cookies

Die Digitalisierung ermöglicht uns ein Leben in einer digitalen Welt ebenso wie in der analogen Welt sollten Grundrechte und Privatsphäre auch im Internet geschützt sein. Unserer derzeitigen Gesetze (TTDSG, TMG, DSGVO) schützen die Privatsphäre von Nutzern noch nicht ausreichend, deshalb setzten wir als Junge Liberale uns auch in der digitalen Welt für diese Werte ein. Daher fordern wir:

Aus den derzeitigen Gesetzestexten geht keine klare begriffliche Definition von technisch relevanten Schlüsselworten (z.B. Abgrenzung der funktional notwendigen und Werbe-tracking Cookies) für die Implementierung hervor. Dies führt auf einer Seite zu Unsicherheit bei der Auslegung dieser für Unternehmen, als auch für die Justiz. Wir Jungen Liberalen fordern daher klare Definitionen von unklaren Begriffen. Insbesondere sollte eine eindeutige Abgrenzung zwischen der für einen Service notwendigen Techniken und für Firmen optional möglichen Werbetrackingfunktionalitäten geschaffen werden. Dies verhindert unterschiedliche Auslegungen in der Justiz und führt damit zu Rechtssicherheit für Unternehmen und Nutzer.

Zum Anlass dessen, dass sowohl Nutzer als auch staatliche Stellen eine Differenzierung zwischen den einzelnen durch Tracking Technologien (z.B. Cookies oder Browser-Fingerprinting) gespeicherten Informationen vornehmen können, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein die Funktionalität, der von ihnen abstrakt verwendeten Informationen, offenzulegen. Diese Offenlegung soll zukünftig in der Datenschutzerklärung und bei Kauf oder Registrierung der jeweiligen Services erfolgen. Zum Anlass der größtmöglichen Transparenz, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, die Funktionalität der von ihnen verwendeten Technologien zur Auswertung der gesammelten personenbezogenen Daten offenzulegen. Die Datenschutzerklärung soll dahingehend erweitert werden. Aus der letzten Gesetzesversion zum TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) vom 01.12.2021 geht die Möglichkeit der Nutzung eines Personal Information Management System (PIMS), die das Verwalten von Zustimmungsrechten ermöglichen, hervor. Dies soll die Verwaltung für den Nutzer erleichtern, indem das Zustimmen zu Trackingfunktionen automatisch, nach einmalig vorher festgelegten Regeln erfolgt. Aus dem derzeitigen Gesetz geht die Umsetzbarkeit von PIMS noch nicht klar hervor, vor allem, ob die Verwaltung bei dem Nutzer oder Dritten liegt. Insbesondere die aktuell rechtlich notwendige Zustimmung für jedes einzelne Tracking, widerspricht derzeit dem vorgeschlagenen PIMS. Hierzu fordern wir die Bildung eines Expertengremiums, dessen Zielsetzung die Klärung der oben genannten Problematik ist.

Es ist dem Nutzer derzeit nur auf Umwegen möglich Einsicht in die bereits getroffene Tracking Entscheidungen zu erlangen. Ferner ist auch der Speicherzeitraum der gesammelten personenbezogenen Informationen auf den Servern der Unternehmen und deren Nutzung durch das Unternehmen nicht offengelegt. Des Weiteren ist die Trackingdauer von nutzerbezogenen Daten nicht klar einsehbar. Wir fordern für Nutzer die Einsicht in die bereits gegebenen Zustimmungen zu ermöglichen, indem die hierfür notwendigen Daten auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Falls der Nutzer mit diesen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einverstanden sein sollte, ist eine Änderungs-/Löschfunktion zu schaffen.

Eine eindeutige Rechtsgrundlage zum Thema Datenschutz kann nur dann im vollen Umfang die Privatsphäre der Bürger schützen, wenn diese auch hinreichend zu dem Thema aufgeklärt wurden. Gerade wenn der Staat Gesetze, die in die Rechtspositionen der Bürger eingreifen ändert, hat der Gesetzgeber einen besonderen Bildungsauftrag. Mit einem zunehmend digitaler werdenden Staat, besteht eine besondere Dringlichkeit hinsichtlich der gesellschaftlichen Bildung zu diesem Thema. Die Jungen Liberalen fordern daher, zum einen, die Gründung einer Bundeszentrale für digitale Bildung, deren Zentralkompetenz die Förderung der Digitalkompetenz ist. Zum anderen, einen rechtliche Anspruch auf einen Internetzugang.

 

Antragsteller: Rebecca Müller-Zurlinden

 

Wir. Dienen. – Der Verwirrung? Für ein transparentes Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr

Das Interesse an einer Einstellung bei der Bundeswehr nimmt wieder zu. Nach Jahren des Nachwuchskampfes gibt es wieder deutlich mehr Bewerber als offene Stellen. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 gab es ca. 50 000 Bewerber im militärischen Dienst und knapp 80 000 für eine zivile Tätigkeit. Davon werden jährlich etwa 20 000 neue Soldatinnen und Soldaten, sowie 5000 zivile Mitarbeiter eingestellt[1]. Man darf sich allerdings durchaus die Frage stellen, ob wirklich so viele Bewerber von der Bundeswehr selbst abgelehnt werden – oder einfach am Bewerbungsprozess scheitern. Daher fordern wir:

 

  1. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen, also explizit Lebenslauf, Zeugnissen, Bewerbungsbogen oder Zusatzformularen, muss digitalisiert werden. Momentan müssen diese als Ausdrucke per Post an die zuständige Karriereberatung gegeben werden, von wo sie dann je nach Laufbahn an die zuständige Stelle weitergesendet werden. Es muss möglich sein, diese auch digital ausfüllen und in dieser Form der Bundeswehr zukommen lassen. Dies gilt auch für die einfache Sicherheitsüberprüfung durch ELSE, wo nur in Ausnahmefällen eine ausgedruckte Version verlangt werden dürfen soll.
  2. Kommunikation und eine übersichtliche Darstellung der Bewerbungsunterlagen und des -prozesses über das Bewerbungsportal der Bundeswehr. Dort steht eine Schaltfläche für das Eintragen von relevanten Informationen, sowie der Vermittlung von Terminen für Assessmentcenter etc. bereit. Diese wird im Bewerbungsprozess allerdings meist nicht benutzt, da der Kontakt postalisch erfolgt.
  3. Ein Hochladen der eingereichten Bewerbungsunterlagen und den von der Bundeswehr angefertigten Unterlagen, zur Überprüfung. Dies ist insbesondere vor möglichen Assessmentverfahren bedeutend, da in einigen Fällen Angaben zur Laufbahnverwendung durch die zuständigen Stellen bei der Bundeswehr geändert werden.
  4. Eine Überarbeitung der von der Bundeswehr gestellten Bewerbungsbögen, vor allem in Bezug auf die Übersichtlichkeit. Dafür soll bei den Bewerbern selbst Feedback eingeholt werden, um häufige Problemstellen ausfindig zu machen und dementsprechend umgestalten zu können.

 

[1] ntv Nachrichtenfernsehen, Interesse an der Bundeswehr wächst sein Kriegsbeginn, https://www.n-tv.de/politik/Interesse-an-Bundeswehr-waechst-seit-Kriegsbeginn-article23236546.html, aufgerufen am 05.09.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler

Was passiert mit der Demokratieabgabe?

Die Jungen Liberalen Schwaben betrachten mit großer Sorge, dass der Bayerische Rechnungshof kürzlich einen Bericht veröffentlicht hat, in dem auf erhebliche Unklarheiten in der Ausgabenpolitik des Bayerischen Rundfunks hingewiesen wurde. Im Rahmen dieses Berichts werden erhebliche Zweifel daran erhoben, ob der BR bei diversen Anschaffungen und dem Abschluss von Beraterverträgen wirtschaftlich gehandelt habe. Über die Hälfte des Ausgaben des BR können laut diesem Bericht keinem bestimmten Punkt zugeordnet werden, sondern werden lediglich als Gemeinkosten deklariert. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern deshalb unabhängig von anderer, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreffenden Beschlüssen:

 

  1. Die gründliche Aufarbeitung dieses Berichts dahingehend, inwiefern möglicherweise unwirtschaftlich mit den Geldern von GEZ-Zahlern umgegangen wurde.
  2. Eine klare Erhöhung der Transparenz der Finanzstruktur des BR und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen. Es ist dabei besonders darauf zu achten, dass Möglichkeiten zur Veruntreuung oder zum Missbrauch von Geldern minimiert werden.
  3. Eine konsequente Sparpolitik in den Ausgaben des BR und aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
  4. Ein Grundlegende Überarbeitung der Strukturen des BR mit dem Ziel der Kosteneinsparung. Der Fokus soll dabei auf der Priorisierung des Kernauftrages im Angebot und der Beseitigung von Mehrfachstrukturen liegen.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

They see me rollin‘, they hatin’

Die Blutalkohol-Grenzwerte, die bei E-Scootern gelten, sollen von den Grenzwerten bei Kraftfahrzeugen losgelöst und an die Grenzwerte für Fahrräder angepasst werden.

Darüber hinaus soll für das Fahrrad und infolgedessen auch für den E-Scooter eine BAK unter 1,6 Promille eingeführt werden, die auch bei unauffälligem Fahrverhalten greift und leichter bestraft ist als eine Überschreitung der 1,6-Promille-Grenze. Die Strafe muss angemessen sein. Explizit nicht Teil der Strafdrohung bei Überschreiten der 1,1- Promille-Grenze sollen Fahrverbote, Führerscheinentzug, Anordnung einer MPU oder mehr als ein Punkt in Flensburg sein.

 

Antragsteller: Kai Fackler, Programmatik AK

Nein zu Mikroplastik

Über den Verbleib der weltweit erzeugten Kunststoffprodukte nach deren Nutzung gibt es kaum valide Daten. Nicht ordnungsgemäß entsorgte Plastikprodukte treten als sogenanntes „primäres“ und „sekundäres“ Plastik weltweit insbesondere an den Meeresküsten und in den Ozeanen wieder auf. Die JuLis Schwaben möchten den Eintrag von Mikroplastik in die Ozeane verringern. Konkret fordern wir dazu folgende Punkte:

Die genaue Differenzierung der amtlichen Definition von Mikroplastik. Momentan wird als Mikroplastik bezeichnet, was weniger als 5 mm Durchmesser hat. Wir hingegen fordern die gesetzliche Übernahme, der in der Wissenschaft bereits existierenden Definitionen zu Mikroplastik: Vor allem in der maritimen Forschung wird Mikroplastik in die folgenden Kategorien unterteilt.

Primäres Plastik: Kunststoffpartikel zwischen 1-5mm

Sekundäres Plastik: Kunststoffpartikel, die mit dem bloßen Auge noch ersichtbar sind. Des Weiteren findet in den Gesetzestexten die Thematik „Mikroplastik“ keine Berücksichtigung. Diese ist jedoch hinsichtlich der fortschreitenden Zerkleinerung, und der damit verbundenen steigenden Gefahren durch Plastik besonders relevant. Hier fordern wir die Aufnahme der in der Wissenschaft gängigen Klassifizierung:

 

Makropartikel: Partikel > 25 mm

Meso-Partikel: Partikel zwischen 5 – 25 mm

Mikro-Partikel: Partikel ab >20 nm – 5 mm

Large Mikro-Partikel: Partikel zwischen 1 – 5 mm

Nano-Partikel: Partikel zwischen 0,1 – 10 μm

Nano-Silber: Partikel bis zu 100 nm

Zahlreiche Kunststoff- oder Plastikprodukte sind toxisch und nicht abbaubar. Sie können mikrobiell nicht abgebaut werden, sondern überdauern Jahrzehnte bis Jahrhunderte in der Umwelt. Besonders schwerwiegend sind Kunststoffpartikel und mit diesen vergesellschafteten persistenten organischen Schadstoffen (POPs), da sie von Tieren im Süß- und Meerwasser vermeintlich als Nahrung aufgenommen werden, oder durch die Zerkleinerung Additive Freisetzen. Die Auswirkungen von Mikroplastik sind für die marine Biosphäre wesentlich besser untersucht als für limnische und terrestrische Lebensräume. Trotz dessen fehlt es bislang an standardisierte Untersuchungsmethoden zur Charakterisierung von Mikroplastik-Kunststoffabfall. Die Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung im Bereich Mikroplastik soll deshalb ausgeweitet und staatlich gefördert werden.

Es wird derzeit geschätzt, dass 70 bis 80% des Plastikmülls in den Meeren aus dem Inland stammt und über Flüsse den Ozeanen zugeführt wird. Um Unternehmen besondere Anreize zu setzen, plastikfreie Produkte zu vertreiben fordern wir bis zur Einführung des einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 13 % soll die Mehrwertsteuer für erwiesenermaßen mikroplastikfreie Hygiene- und Kosmetikprodukte auf 7 % gesenkt werden.

 

Antragsteller: Rebecca Müller-Zurlinden

SEXUELLEM MISSBRAUCH IM SPORT KEIN SPRUNGBRETT BIETEN

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 000[1]. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir:

  1. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  2. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, sollen deutliche Konsequenzen folgen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein.
  3. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  4. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entschädigungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

[1] Deutschlandfunk, „Doppelt so viele Fälle wie in der katholischen Kirche, https://www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-sport-doppelt-so-viele-faelle-wie-100.html, aufgerufen am 26.08.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler

 

Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen-Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden oder potenzielle Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensive Möglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

Eher zum Heulen als zum Lachen – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz krisensicher machen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch der Krieg in der Ukraine. Alle diese Ereignisse haben uns gezeigt, wie wichtig es ist auf Krisen verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Umso gravierender ist es nun, dass in den letzten Jahrzehnten der Ausbau und die Vorsorge im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes extrem vernachlässigt wurde. Damit Deutschland in Zukunft auf solche Ereignisse vorbereitet ist, fordern wir daher:

 

  1. Eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Das gilt sowohl für Bund und Länder als auch für die einzelnen Länder und Kommunen untereinander. So unterstützen wir die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bund und Ländern, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden kann. Dieses Kompetenzzentrum soll zudem als Vermittler zwischen Ländern oder Kommunen eingesetzt werden können, um Informationen über Wetterlagen, Bestand von Rettungsfahrzeugen etc. austauschen zu können und gegenseitige Hilfe zu koordinieren. Hierbei geht es allerdings zusätzlich um die Zurverfügungstellung von detaillierten Karten und Wettermodellen, die oftmals nicht zwischen den einzelnen Ländern oder Kommunen ausgetauscht werden, obwohl diese für Prävention und Unterstützung dringend notwendig sind.
  2. Eine Vereinheitlichung der Handlungsempfehlungen gerade bei der Ausrufung des Katastrophenfalls, sowie der damit verbundenen Qualifikationen der Bürgermeister und anderer Amtsträger in Kommunen und Landkreisen. Diese sollen verpflichtet werden, entsprechende Aus- und Fortbildungen beim BBK zu besuchen. Teil dieser Vereinheitlichung sollen auch die Standards und Benennungen der freiwilligen Hilfskräfte sein, damit diese in „fremden“ Bundesländern effizient Hilfe leisten und ohne Verständigungsschwierigkeiten miteinbezogen werden können.
  3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophenfälle jeglicher Art und dem entsprechenden Verhalten in dieser Lage oder der Interpretationen von Warnungen. Dazu sollen die Bürger umfangreich geschult werden, beispielsweise im Erkennen unterschiedlicher Sirenensignale, der privaten Krisenvorsorge oder bei den Erwartungen, welche mit welchen externen Hilfen sie rechnen können. Dabei soll insbesondere auch frühkindliche Bildung und das Ansprechen von Katastrophen in Schulen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll, vergleichbar mit den Informationskampagnen von Polizei und Feuerwehr, im Rahmen einer Katastrophenschutzkampagne auf richtige Verhaltensweisen im Ernstfall hingewiesen und zu Weiterbildung in diesem Bereich aufgerufen werden.
  4. Die Einrichtung von Kompetenzzentren zur Einbindung freiwilliger Helfer im Krisenfall. Diese Anlaufstellen sollen seitens der Kommunen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit freiwillige Helfer sich dort einfinden und dann je nach individuellen Kompetenzen und Hilfsbedarf in einzelnen Teilregionen und Arbeitsbereichen eingeteilt werden können. Es soll zusätzlich die Möglichkeit eines „Helferführerscheins“ eingeführt werden. Volljährige können diesen beantragen, wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse B haben, womit der „Helferführerschein“ eine Art abgespeckten LKW-Führerschein darstellt. Er berechtigt in Dienstsituationen dazu, Fahrzeuge von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu fahren. Darüber hinaus sollen Freiwillige auch unabhängig von konkreten Krisenfällen Kurse besuchen können, die im Katastrophenfall relevante Kenntnisse zur Selbst- und Fremdhilfe vermitteln. Auf diese Weise könnten dazukommende Helfer in einem Krisengebiet mit dem entsprechenden Know-how ausgestattet auch komplexere Hilfsaufgaben übernehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Kurse liegt bei den im Katastrophenfall agierenden Organisationen.
  5. Den Ausbau von Frühwarnsystemen oder Schutzinfrastruktur wie Bunkern oder Notfallunterkünften. Wir unterstützen dabei die Einführung des Cell-Broadcasting, wollen aber zusätzlich die Möglichkeiten erweitern, Katastrophenwarnungen elektronik-unabhängig weitergeben zu können. Dies gilt auch für jegliche Kommunikation über Analogfunk. Entsprechende Analogfunkmasten sollen ausgebaut werden. Weitere Möglichkeiten und Kommunikationswege zur elektronik-unabhängigen Warnung und Information der Bevölkerung sollen verstärkt in den Fokus der Forschung und Entwicklung gerückt werden.
  6. Die Erstellung von Szenarien und darauffolgenden Abläufen bei Katastrophen jeglicher Art in der Zukunft durch öffentliche Stellen. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeit eines Black-outs oder anderer (vor allem multipler) Katastrophen, die Stromausfälle oder die Unterversorgung von kritischer Infrastruktur zur Folge haben, eingegangen werden, wobei speziell die betroffenen Akteure im Rahmen der kritischen Infrastruktur miteinzubeziehen und zu informieren sind.

 

Antragsteller: Leonie Vogler, Kai Fackler, Programmatik AK-Schwaben

 

Altbau Sonderabschreibung von 2.5% dynamisch anpassen

Alle zu Wohnzwecken genutzten Immobilien, die älter als 50 Jahre alt sind, sollen
Mit 2.5% pro Jahr abgeschrieben werden können.

 

Antragsteller: Clemens Röger

 

Begleitete Fahrt in die Freiheit

Wir Jungen Liberalen Schwaben sehen, dann insbesondere im ländlichen Raum das Auto für junge Menschen einen Mobilitätsgaranten darstellen kann. Wir wollen insbesondere Fahranfängern die Möglichkeit geben, bereits frühzeitig unter Aufsicht an ihrem Können zu arbeiten, um dann verantwortungsvoll und vorbereitet in die Zeit des Alleinfahrens starten zu können.

Wir fordern im konkreten:

  1. Eine Senkung des Mindestalters für das begleitende Fahren auf 16 Jahre. In Anlehnung daran soll mit der Fahrausbildung bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden können.
  1. Eine Flexibilisierung der Regelungen für Begleitpersonen: Statt einer festen Beschränkung auf zuvor festgelegte Personen, die auf dem vorläufigen Führerschein vermerkt werden müssen, soll jede Person, die seit mindestens fünf Jahren einen Autoführerschein besitzt, als Begleitperson infrage kommen. Dabei sollen jedoch nicht alle Personen, die mit dem oder der minderjährigen im Fahrzeug sitzen, automatisch zu einer Begleitperson werden, sondern nur Personen, die sich in einem hierfür vorgesehenen Formular, das bei Bedarf vorgelegt werden muss, hierzu bereit erklären.

Begleitpersonen sollen zukünftig bis zu drei Punkte in Flensburg haben dürfen. In begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel für den Berufs- oder Schulweg darf die Person auch ohne Begleitung fahren.

 

Antragsteller: Kai Fackler, KV Allgäu