Die Seele öffnen, um sie zu heilen! Rechtssicherheit bei psycholytischer und psychedelischer Therapie

Psycholytische und psychedelische Therapie ist eine Form der Behandlung von psychisch-erkrankten Menschen, dessen Potenzial nicht ausreichenden genutzt wird in Deutschland. Bei der psychedelischen bzw. psycholytischen Therapie werden nicht-verkehrsfähige Substanzen wie z.B. LSD oder MDMA zur Behandlung herangezogen, um kontrollierte und gewollte “Gipfel-Erlebnisse” (peak experience) zu erzielen, in der Absicht einen Veränderungsprozess beim Patienten zu initiieren  

Die Jungen Liberalen sehen nicht mehr die gleiche Gefahr des Missbrauchs bei der Droge LSD, wie es noch in den 60er- oder 70er Jahren der Fall war. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben:  

– Forschung von psychedelischer/psycholytischer Therapie zu fördern  

– Herstellung von LSD zu legalisieren, um Forschung und Therapie zu ermöglichen.  

– Rechtssicherheit bei psycholytischer Therapie  

Auswahlkriterien bei Knochenmarkspendern lockern

In Deutschland erhält alle 16 Minuten ein Mensch die Diagnose Blutkrebs. Die einzige Möglichkeit zur Heilung dieser Krankheit ist eine Stammzellenspende. Allerdings finden 20% der besagten Erkrankten keinen Spender. 

 

Derzeit gelten entsprechende Regelungen bei der Auswahl bestimmter Kandidaten vor einer Typisierung und eventueller Spende. Zulässig sind daher lediglich Personen die u.a. folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Die Kandidaten müssen zwischen 18 und 55 Jahre alt sein.  
  • Die Kandidaten dürfen an keinen chronischen o.ä. schweren Erkrankungen leiden. 
  • Die Kandidaten dürfen nicht in entsprechende „Risikogruppen“ fallen. Als risikobehaftet gelten u.a. Homosexuelle. 

Aus Sicht der Jungen Liberalen Schwaben sollte jeder Bürger die Möglichkeit besitzen sich typisieren zu lassen um danach als eventueller Spender dienen zu können.  

 

Dabei sind allerdings Personen, die oben genannte Kriterien nicht erfüllen, vor der Typisierung und Aufnahme in die Spendenkartei über persönliche Risiken für sich selbst aufzuklären.  

Ebenso muss sicher davon ausgegangen werden, dass dem Empfänger der Spende eines derartigen Spenders kein erhöhtes Risiko aufgetragen wird, es sei denn, der Empfänger entscheidet sich auf Grund fehlender Alternativen für die Spende von diesem. 

Des Weiteren erscheint es den Jungen Liberalen Schwaben als massiver Eingriff in die Freiheit eines eventuellen Spenders, welcher sich außerhalb des geforderten Altersgebiets befindet, sich nicht als Spender aufnehmen zu lassen. 

Solange dieser ebenfalls über entsprechende persönliche Risiken aufgeklärt wird und sich trotz alle dem für eine Spende entscheidet, sehen die Jungen Liberalen Schwaben keinen Grund, ihn daran zu hindern. 

 

Gem. § 12 TFG (Transfusionsgesetz) ist das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmungen des Bundesrates dazu ermächtigt durch Rechtsverordnung die Anforderungen von u.a. Knochenmarkspendern zu regeln. 

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesrat dazu auf, die DKMS dazu zu ermächtigen, die Kriterien wie z. B in Bezug auf Krankheiten und des Alters selbst regeln zu dürfen 

Bargeld ist gelebte Freiheit

Die Jungen Liberale fordern, dass die 500-Euro-Banknote auch über das Jahr 2018 hinaus ausgegeben wird.