Bringt das Internet hinter Gitter! 

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein, die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst getragen werden.
  3. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit der jeweiligen JVA vorzunehmen sind.
  4. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
  5. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht verschiedenste Formen denkbar.
  6. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung vergangener Straftaten sabotiert werden könnte.

Sport fördern, digital und analog: eSport endlich richtig anerkennen!

Wir Jungen Liberalen sehen in eSport sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch eines der spannendsten Felder der nächsten Jahre. Um bestehende Stigmata zu bekämpfen, wirtschaftliche Chancen am Standort Deutschland zu generieren und eSports endlich auch hier in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, fordern wir:

  1. Um eSport endlich in Deutschland ankommen zu lassen, wollen wir sportliche Vorbilder in Deutschland etablieren. Spitzen-eSportler aus Deutschland können diese Vorbilder darstellen. Wir wollen genau diese potenziellen Spitzensportler fördern, vergleichbar mit der Art und Weise, die bereits in anderen Sportarten praktiziert wird. Junge Talente wollen wir in professionellem Umfeld in ihren Sportarten ausbilden. Dazu zählt eine bessere Vereinbarkeit von Schule und Sport, beispielsweise in speziellen Förderzentren, die vergleichbar mit den bereits bestehenden Olympiastützpunkten des Deutschen Olympischen Sportbunds sind. Dort kann zusätzlich sichergestellt werden, dass neben dem Gaming auch ein angemessener Ausgleich durch Bewegung und gesunde Ernährung geschaffen werden kann.
  2. Die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag soll sich für die Austragung eines eSport-Turniers in Bayern einsetzen. Die Gamescom in Köln zeigt bereits, dass große eSport-Events auch in Deutschland Anklang finden. Große eSport-Turniere sind eine Möglichkeit, um zu zeigen, dass eSports nicht, wie von einigen Teilen der Gesellschaft behauptet, nur allein im dunklen Zimmer praktiziert wird, sondern sehr wohl gemeinschaftsbildend ist.
  3. eSport lebt vom Spiel in Wettbewerben, bei der sich zwei Spieler oder Teams gegeneinander behaupten. Kommunale eSport-Räume, die in einer Public-Private-Partnership aufgebaut werden können, können sowohl für Spitzenteams als Trainingsraum oder für Hobbyspieler für LAN-Partys oder anderweitiges gemeinsames Gamen einen Anlaufpunkt darstellen. So wird nicht nur den Sport an sich gefördert, sondern auch Menschen mit gleichen Interessen eine Möglichkeit gegeben, sich zu vernetzen.
  4. eSport-Vereine bilden das Rückgrat der Szene. Wir wollen sie unterstützen. Dazu sollen sie nicht nur über eine Gemeinnützigkeit eine Antragsbefähigung für Bundesfördermittel erhalten (siehe Antrag ,,eSport-Vereine als gemeinnützig anerkennen, beschlossen durch den erweiterten Landesvorstand der JuLis Bayern am 21.6.2020), sondern ebenfalls Zugriff auf einen speziellen, neu zu schaffenden Fördertopf für (Sport-)Vereine mit Fokus auf digitale Kommunikationswegen bekommen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade solchen Vereinen eine Schlüsselrolle zukommt, den Breiten-eSport in den Alltag neben Familie, Schule und Job zu integrieren und so möglichen Gefahren einer medialen Überreizung vorzubeugen.
  5. Die nächste große Entwicklung im Bereich des eSport wird voraussichtlich die Virtuelle Realität sein. Dabei bleibt das Gaming jedoch nicht der einzige Anwendungsbereich, sondern es eröffnet sich auch eine Vielzahl an Möglichkeiten in der Architektur, Industrie sowie in anderen Kulturzweigen (etwa für Museen). Deutschland sollte sein Potenzial in diesem Bereich nutzen und sich bemühen, die Entwicklung dieser Technologie maßgeblich mitzugestalten. Forschungsinstitute wie das Fraunhofer-Institut, die bereits jetzt maßgeblich an der Entwicklung von VR-Technologien beteiligt sind, sollen in dieser Arbeit mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Die Förderung soll sich dabei nicht nur auf VR-Geräte, sondern auch die dazugehörige Software beziehen.

Den Markt regeln lassen – Subventionen auf fossile Energieträger abbauen

Die JuLis eint die Unterstützung des Pariser Klimaschutzabkommens und sie verpflichten sich in ihrer Politik zu dessen Einhaltung. Bei der Erreichung der Klimaziele vertrauen wir auf die Steuerungskraft des Marktes, um CO2 an den ökonomisch sinnvollsten Stellen einzusparen.

Ein aktuell geringer CO2-Preis/Zertifikatspreis sowie Subventionen auf fossile Energieträger (FET) im Energiesektor verzerren jedoch den Markt und hindern ihn, seine volle Wirkung für mehr Klimaschutz zu entfalten. Durch Abschaffung der Subventionen beschleunigen wir eine effektive Energiewende und steigern unsere Innovationsfähigkeit bei erneuerbaren Energien. Deswegen fordern die JuLis:

  • Aufhebung der Energiesteuerbefreiung von fossilen Energieträgern zur Stromerzeugung i.H.v. 2 Milliarden Euro (2019)
  • Vergütung für die Sicherheitsbereitschaft überalterter Braunkohlekraftwerksblöcke abschaffen (+149 Millionen Euro)
  • Befreiung der Kohlewirtschaft von der Förderabgabe für bergfreie Bodenschätze iHv. 227 Millionen Euro abschaffen
  • Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt zur Grundwasserabsenkung beenden (Subventionsvolumen iHv 18 Millionen Euro, 2017)
  • Auf die Beendigung der Kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen für Energiewirtschaft und Industrie zeitlich gestaffelt hinwirken (in DE ca. 630 Millionen Euro)
  • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung bei nichtenergetischer Verwendung über einen linear gestaffelten Abbau (ca. 1,4 Milliarden Euro)
  • Aufhebung der Energiesteuervergünstigungen von Kohle ggü. anderen FET (ca. 67 Millionen Euro)
  • Eine progressive Anpassung der Konzessionsabgabe nach Stromverbrauch für Sondervertragskunden ermöglichen
  • Im Rahmen der schrittweisen Abschaffung des EEG wollen wir zuerst das Eigenstromprivileg der EEG zugunsten erneuerbarer Energien anpassen (ca. 1,8 Milliarden Euro). Diese Forderung liegt unter Vorbehalt der Beibehaltung des EEG in jetziger Form.
  • Bezugsgröße der Ermäßigung der KWK-Umlage von der absoluten Größe hin zu Kraftwerkeffizienz anpassen (bis zu 260 Millionen Euro)
  • Zeitliche Befristung und regelmäßige Überprüfung bei Auszahlung von Subventionen

Das eingesparte Subventionsvolumen beträge bis zu 6,551 Milliarden Euro. Die Jungen Liberalen verfolgen die zielgerichtete Anpassung dieser Maßnahmen, zeigen sich bei der Umsetzung dieser aber offen für einen zeitlich gestreckten Abbau, um Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen zu bieten.

Einsparungen und zusätzliche Staatseinnahmen müssen in fairer Aufteilung sowohl den Bürgern Deutschlands als auch den heimischen Unternehmen zur Bewältigung der Transformation hin zur Klimaneutralität zugutekommen. Ein Fokus soll hierbei besonders auf den durch die Energiewende vom Strukturwandel betroffenen Gebieten liegen.

Ziel ist außerdem, in Zusammenarbeit mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern, diesen Subventionsabbau auch global auszuweiten.

Insbesondere bei Subventionen zu Strom- und Energiesteuervergünstigungen steht man vor einem Konflikt. Einerseits mindern Vergünstigungen für Unternehmen Anreize für diese, Strom und Energie einzusparen. Gleichzeitig sind besonders energieintensive Unternehmen auf Subventionen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit angewiesen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit wollen wir diese Subventionen deshalb bis zur vollständigen Energiewende beibehalten und anschließend erneut evaluieren. Oberste Priorität hat dabei ein wohlstandssichernder Einklang zw. Klimaschutz und Wirtschaft.

Familienplanung beginnt schon vor dem ersten Kind – Selbstbestimmte Verhütung für junge Menschen ermöglichen!

Wir Junge Liberale erachten die Erörterung menschlicher Sexualität, die umfassende Aufklärung junger Menschen und die gesellschaftliche Debatte über Sexualität und Verhütung für einen essenziellen Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Der Abbau von Stigmata, Vorurteilen und Tabus in dieser Debatte ist nach unserer Auffassung unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen und liberalen Umgang mit Sexualität.

Dazu gehört für uns in erster Linie, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und umfassend über Sexualität und Verhütung zu informieren. Der  Sexualkundeunterricht an Schulen soll deshalb nicht nur zur Vermittlung der Funktion menschlicher Fortpflanzung dienen, sondern auch zur Vermittlung des Spektrums möglicher Verhütungsmethoden in seiner gesamten Breite, sodass auch Jugendliche in die Lage versetzt werden, eine informierte und abgewogene Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Verhütungsmitteln zu treffen. Ebenso ist die Verfügbarkeit von verschiedenen Verhütungsmethoden eine unbedingte Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Um gerade auch jüngeren, in Ausbildung befindlichen Menschen den Zugang zu Verhütungsmitteln unabhängig von der eigenen Einkommenssituation zu ermöglichen, soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle zugelassenen Verhütungsmittel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung übernehmen. Zusätzlich sollen auch Kosten für Notfall-Verhütungsmittel bis zu dreimal jährlich erstattungsfähig sein. So soll vor allem auch jungen Menschen mit geringem Einkommen der chancengerechte Zugang ermöglicht werden, sodass eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Familienplanung keine Frage des Einkommens ist.

Um das bisher existierende Spektrum an Verhütungsmethoden insbesondere um weniger invasive Methoden zu erweitern, fordern wir weiterhin die Förderung der Entwicklung von alternativen Verhütungsmethoden aus Steuermitteln, sofern diese hinreichend erfolgsversprechend sind. Dies betrifft gleichermaßen Verhütungsmethoden für Männer und Frauen.

 

 

Stop smoking, start vaping: Eine Branche wird Opfer einer diskriminierenden Steuerpolitik!

Hintergrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Hier erschließt sich der Eindruck, dass die E-Zigaretten Branche, die eine gesündere Alternative zur Zigarette anbietet, eingetreten werden soll, damit die Staatskasse wieder mit Steuern aus Tabakwaren gefüllt werden kann.

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher:

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf Nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten
  • Oder eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt

Gründungszuschuss auch nach der Babypause oder nach der Pflegezeit!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, den Gründungszuschuss (wie er Beziehern von Arbeitslosengeld I nach § 93 SGB III zur Verfügung steht) mit Sonderregelungen für Erziehungs- und Pflegezeiten zu versehen.

Erfasst werden sollen damit folgende Fallkonstellationen:

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Geburt des letzten Kindes wurde aber keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt (Elternzeit unberücksichtigt). Am tatsächlichen Geburtstermin des letzten Kindes (welches zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 14 Jahre alt ist) bestand jedoch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

oder

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit wurde aber ein erheblicher Zeitaufwand in die Pflege einer pflegebedürftigen Person investiert. Zum
    Zeitpunkt der Aufnahme der Pflegetätigkeit bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

In beiden Fällen sollen sofern möglich Nachweise erbracht werden und die Richtigkeit der Angaben rechtsverbindlich versichert werden. Der Gegenbeweis durch die zuständige Agentur für Arbeit soll zulässig sein.

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der Ablösung des Gründungszuschusses nach

  • 93 ff. SGB III in der Fassung vom 22.12.2020 durch eine andere Leistung zur

Förderung von Existenzgründungen erwerbsloser Menschen.

Pendler entlasten – nicht in Bürokratie ersticken

Um Berufspendler in Deutschland von den Folgen der CO²-Bepreisung zu entlasten haben Bund und Länder beschlossen, die Entfernungspauschale bis zum Jahr 2026 ab dem 21. Kilometer auf erst 35 und später auf 38 Cent zu erhöhen. 

Diese unnötig komplizierte und den durchschnittlichen Pendler nicht betreffende Regelung halten wir für deutlich verbesserungswürdig. 

Daher fordern die Jungen Liberalen Schwaben die seit 2004 auf 30 Cent festgelegte Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer und unbefristet auf 35 und ab 2024 auf 38 Cent anzuheben. 

Compliance in allen DAX Unternehmen verpflichtend machen

Die Aufarbeitung des Wirecard-Finanzskandals steht noch ganz am Anfang. Die erlassenen Regelungen reichen nicht aus, um Marktmanipulationen besser unterbinden zu können.
Die Verantwortung der wohl unglücklich agierenden BaFin steht noch in den Sternen.

Da also von behördlicher Seite alsbald keine adäquate Kontrolle der großen
Unternehmen zu erwarten ist, muss innerhalb der Unternehmen im DAX eine
verpflichtende Selbstkontrolle eingeführt werden. Für Wertpapierdienstleister besteht
eine solche verpflichtende Selbstorganisation schon (§§ 80 f WpHG).

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, dass zunächst in allen größeren Kapital-
und Personengesellschaften
vergleichbare Strukturen geschaffen werden, wie dies für Finanzdienstleister sowieso
schon gilt. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen.

  1. Einrichtung einer Compliance-Abteilung 

Viele Unternehmen haben heute schon auf freiwilliger Basis eine entsprechende Einrichtung. Bisher ist eine solche Abteilung zwar im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen; davon kann aber mit Begründung abgewichen werden. Sie soll nun verpflichtend für deutsche Aktiengesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 2,5 Milliarden Euro bzw. alle deutschen Kapital- und Personengesellschaften mit einem (Konzern-)Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Einrichtung einer gemeinsamen Compliance-Abteilung für die Konzernmutter und die Tochtergesellschaften soll zulässig sein.

  1. Risikomanagement 

DAX-Unternehmen müssen verpflichtet werden, für ein angemessenes Risikomanagement ihrer Geschäfte Strategien zu entwickeln. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen vorab über ihre Risikobereitschaft und Toleranzschwellen Gedanken machen und ihre Geschäfte
danach ausrichten.

  1. Innenrevision 

Eine mit den erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechten ausgestattete, unabhängige
Stelle im Unternehmen muss sich um die Einhaltung interner und externer Vorschriften kümmern und die Geschäftsführung beraten. Oben genannte
Aktiengesellschaften sollen zudem verpflichtet werden, eines ihrer Vorstandsmitglieder als Chief Compliance Officer zu benennen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, “schwarze Schafe” bei den Unternehmen gar
nicht erst entstehen zu lassen, da schon im Unternehmen selbst Geschäftspraktiken
kontrolliert und hinterfragt werden müssen. Dies könnte helfen, verloren gegangenes
Vertrauen der Anleger in die Integrität der Märkte wiederherzustellen.

Corona-Massenschnelltests in Hotspots einsetzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, lokale Massentestungen in den Landkreisen und

Städten Bayerns durchzuführen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen

einen Wert von 200 pro 100.000 Einwohner übersteigt. Die Massentests sollen mit Hilfe

von Schnelltests durchgeführt werden, wobei bei positivem Befund dieser mit Hilfe

eines PCR-Tests verifiziert werden soll. Die Schnelltests sollen aber ein

freiwilliges Angebot für die Bevölkerung darstellen.

Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, lokale Massentestungen in

Hotspots in die Bayerische Teststrategie aufzunehmen. In Regionen, in denen eine sehr

hohe 7-Tages-Inzidenz vorliegt, soll durch ein Corona-Screening der Bevölkerung die

Ausbreitung des Virus eingedämmt werden

Nach Trump kommt nicht nur Biden – sondern auch TTIP!

Die letzten vier Jahre unter Präsident Trump haben gezeigt, wie fragil sicher

geglaubte Bündnisse und Partnerschaften sind. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern

daher, mit einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA eine

tiefgreifende und dauerhaft bindende Institution zu schaffen, die die Gefahr durch

Demagogen begrenzt. Der wirtschaftliche Vorteil durch freien Handel ist enorm, wie

bspw. Der Binnenmarkt in der EU zeigt. Eine solche Institution, die auch einen

Präsidenten in seiner wirtschaftspolitischen Gestaltungsmacht einschränkt, ist das F

reihandelsabkommen.

 

Inhaltlich muss im Abkommen insbesondere der Klimaschutz eine wichtige Rolle

einnehmen. Der Zertifikatehandel für CO2-Emissionen muss globalisierend ausgeweitet

werden. Ein rein innereuropäischer Zertifikatehandel wird der Aufgabe nicht gerecht.

Aus dem Scheitern der ersten TTIP Verhandlungen müssen wir lernen, um die Fehler von

2016 zu vermeiden. Bei der Aufnahme neuer Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen

zwischen der EU und den USA müssen daher insbesondere folgende beachtet werden:

 

  1. Trennung des Abkommens in einzelne Segmente

Einzelne Große Themen des Abkommens wie der Abbau von Zöllen, die Angleichung
von Standards und ein Investitionsabkommen müssen einzeln verhandelt,
abgeschlossen und ratifiziert werden. So wird verhindert, dass ein Dissens in
einem der Bereiche das ganze Abkommen scheitern lässt.

 

  1. Demokratisierung des Verhandlungsprozesses

Die Akzeptanz in der Bevölkerung der gesamten EU muss für ein Gelingen des
Abkommens erhöht werden. Wichtigster Schritt dazu ist Transparenz. Das Abkommen
muss offener in den Parlamenten debattiert werden, um die Bevölkerung an der
Willensbildung teilnehmen zu lassen. Die vielen Hinterzimmergespräche, die den
ersten Verhandlungen ihren schlechten Ruf einbrachten, müssen unterbleiben.

 

  1. Offene Debatte um einzelne Streitfragen

Die Hauptgründe für das Scheitern waren die Unstimmigkeit in mehreren zentralen
Punkten. Dazu zählten zum Beispiel die Einführung von Schiedsgerichten, die
Verwässerung europäischer Standards, sowie, die Befürchtung einer
Vernachlässigung sozialer und ökologischer Fragen gegenüber der Wirtschaft. In
einem Prozess, der ein Abkommen in “Häppchen” Stück für Stück einzeln aushandelt
und ratifiziert, ist es möglich genauer und detaillierter auf einzelne
berechtigte Bedenken einzugehen. Solche Punkte, in denen keine gemeinsame Lösung
gefunden werden kann, können schließlich auch ausgelassen werden, ohne das ganze
Abkommen zu gefährden.