Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen-Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden oder potenzielle Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensive Möglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

Eher zum Heulen als zum Lachen – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz krisensicher machen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch der Krieg in der Ukraine. Alle diese Ereignisse haben uns gezeigt, wie wichtig es ist auf Krisen verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Umso gravierender ist es nun, dass in den letzten Jahrzehnten der Ausbau und die Vorsorge im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes extrem vernachlässigt wurde. Damit Deutschland in Zukunft auf solche Ereignisse vorbereitet ist, fordern wir daher:

 

  1. Eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Das gilt sowohl für Bund und Länder als auch für die einzelnen Länder und Kommunen untereinander. So unterstützen wir die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bund und Ländern, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden kann. Dieses Kompetenzzentrum soll zudem als Vermittler zwischen Ländern oder Kommunen eingesetzt werden können, um Informationen über Wetterlagen, Bestand von Rettungsfahrzeugen etc. austauschen zu können und gegenseitige Hilfe zu koordinieren. Hierbei geht es allerdings zusätzlich um die Zurverfügungstellung von detaillierten Karten und Wettermodellen, die oftmals nicht zwischen den einzelnen Ländern oder Kommunen ausgetauscht werden, obwohl diese für Prävention und Unterstützung dringend notwendig sind.
  2. Eine Vereinheitlichung der Handlungsempfehlungen gerade bei der Ausrufung des Katastrophenfalls, sowie der damit verbundenen Qualifikationen der Bürgermeister und anderer Amtsträger in Kommunen und Landkreisen. Diese sollen verpflichtet werden, entsprechende Aus- und Fortbildungen beim BBK zu besuchen. Teil dieser Vereinheitlichung sollen auch die Standards und Benennungen der freiwilligen Hilfskräfte sein, damit diese in „fremden“ Bundesländern effizient Hilfe leisten und ohne Verständigungsschwierigkeiten miteinbezogen werden können.
  3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophenfälle jeglicher Art und dem entsprechenden Verhalten in dieser Lage oder der Interpretationen von Warnungen. Dazu sollen die Bürger umfangreich geschult werden, beispielsweise im Erkennen unterschiedlicher Sirenensignale, der privaten Krisenvorsorge oder bei den Erwartungen, welche mit welchen externen Hilfen sie rechnen können. Dabei soll insbesondere auch frühkindliche Bildung und das Ansprechen von Katastrophen in Schulen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll, vergleichbar mit den Informationskampagnen von Polizei und Feuerwehr, im Rahmen einer Katastrophenschutzkampagne auf richtige Verhaltensweisen im Ernstfall hingewiesen und zu Weiterbildung in diesem Bereich aufgerufen werden.
  4. Die Einrichtung von Kompetenzzentren zur Einbindung freiwilliger Helfer im Krisenfall. Diese Anlaufstellen sollen seitens der Kommunen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit freiwillige Helfer sich dort einfinden und dann je nach individuellen Kompetenzen und Hilfsbedarf in einzelnen Teilregionen und Arbeitsbereichen eingeteilt werden können. Es soll zusätzlich die Möglichkeit eines „Helferführerscheins“ eingeführt werden. Volljährige können diesen beantragen, wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse B haben, womit der „Helferführerschein“ eine Art abgespeckten LKW-Führerschein darstellt. Er berechtigt in Dienstsituationen dazu, Fahrzeuge von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu fahren. Darüber hinaus sollen Freiwillige auch unabhängig von konkreten Krisenfällen Kurse besuchen können, die im Katastrophenfall relevante Kenntnisse zur Selbst- und Fremdhilfe vermitteln. Auf diese Weise könnten dazukommende Helfer in einem Krisengebiet mit dem entsprechenden Know-how ausgestattet auch komplexere Hilfsaufgaben übernehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Kurse liegt bei den im Katastrophenfall agierenden Organisationen.
  5. Den Ausbau von Frühwarnsystemen oder Schutzinfrastruktur wie Bunkern oder Notfallunterkünften. Wir unterstützen dabei die Einführung des Cell-Broadcasting, wollen aber zusätzlich die Möglichkeiten erweitern, Katastrophenwarnungen elektronik-unabhängig weitergeben zu können. Dies gilt auch für jegliche Kommunikation über Analogfunk. Entsprechende Analogfunkmasten sollen ausgebaut werden. Weitere Möglichkeiten und Kommunikationswege zur elektronik-unabhängigen Warnung und Information der Bevölkerung sollen verstärkt in den Fokus der Forschung und Entwicklung gerückt werden.
  6. Die Erstellung von Szenarien und darauffolgenden Abläufen bei Katastrophen jeglicher Art in der Zukunft durch öffentliche Stellen. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeit eines Black-outs oder anderer (vor allem multipler) Katastrophen, die Stromausfälle oder die Unterversorgung von kritischer Infrastruktur zur Folge haben, eingegangen werden, wobei speziell die betroffenen Akteure im Rahmen der kritischen Infrastruktur miteinzubeziehen und zu informieren sind.

 

Antragsteller: Leonie Vogler, Kai Fackler, Programmatik AK-Schwaben

 

Altbau Sonderabschreibung von 2.5% dynamisch anpassen

Alle zu Wohnzwecken genutzten Immobilien, die älter als 50 Jahre alt sind, sollen
Mit 2.5% pro Jahr abgeschrieben werden können.

 

Antragsteller: Clemens Röger

 

Begleitete Fahrt in die Freiheit

Wir Jungen Liberalen Schwaben sehen, dann insbesondere im ländlichen Raum das Auto für junge Menschen einen Mobilitätsgaranten darstellen kann. Wir wollen insbesondere Fahranfängern die Möglichkeit geben, bereits frühzeitig unter Aufsicht an ihrem Können zu arbeiten, um dann verantwortungsvoll und vorbereitet in die Zeit des Alleinfahrens starten zu können.

Wir fordern im konkreten:

  1. Eine Senkung des Mindestalters für das begleitende Fahren auf 16 Jahre. In Anlehnung daran soll mit der Fahrausbildung bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden können.
  1. Eine Flexibilisierung der Regelungen für Begleitpersonen: Statt einer festen Beschränkung auf zuvor festgelegte Personen, die auf dem vorläufigen Führerschein vermerkt werden müssen, soll jede Person, die seit mindestens fünf Jahren einen Autoführerschein besitzt, als Begleitperson infrage kommen. Dabei sollen jedoch nicht alle Personen, die mit dem oder der minderjährigen im Fahrzeug sitzen, automatisch zu einer Begleitperson werden, sondern nur Personen, die sich in einem hierfür vorgesehenen Formular, das bei Bedarf vorgelegt werden muss, hierzu bereit erklären.

Begleitpersonen sollen zukünftig bis zu drei Punkte in Flensburg haben dürfen. In begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel für den Berufs- oder Schulweg darf die Person auch ohne Begleitung fahren.

 

Antragsteller: Kai Fackler, KV Allgäu

 

 

Bildung im ländlichen Raum durch Online-Angebote stärken

Als Anwälte für Aufstiegschancen und deine Dorfkindlobby liegt uns Jungen Liberalen die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler (SuS) besonders am Herzen. Umso fassungsloser sind wir daher, wenn Schwabens Schüler in der Oberstufe bei ihrer Kurswahl Ihre Interessen nicht verfolgen können, sondern durch zu kleine Kursgrößen zum Verzicht auf Ihre bevorzugte Wahl eines Unterrichts- und unter Umständen Abiturfachs gezwungen werden, da die eigene Schule kein entsprechendes Kursangebot stellt. In Städten lässt sich dies durch Kooperationen mit anderen Schulen im Stadtgebiet ausgleichen, in Landkreisen mit oftmals nur ein oder zwei Gymnasien ist dies jedoch wegen den langen Distanzen zur nächsten Schule nicht möglich. Damit unseren Jugendlichen nicht mehr die Chance geraubt wird, bereits in der Schule ihr Interesse in Informatik, Französisch und weiteren Fächern zu verfolgen und erste Grundsteine für ihre berufliche Zukunft legen zu können, wollen wir Veränderung. Konkret fordern wir, dass bei zu kleinen Kursen in Abiturfächern in der Oberstufe und einem damit einhergehenden ausbleibenden Lehrangebot der eigenen Schule SuS die Möglichkeit gewährt werden muss, diesen Kurs in einem Online-Angebot abzulegen. Dazu setzen wir auf vom Kultusministerium anerkannte und Lehrplan-konforme Kurse, die bayernweit einheitlich sind und das gesamt Bundesland übergreifend allen SuS in ähnlicher Situation angeboten werden. Indem die Schulen ihren SuS Flexibilität bei 
der Nutzung der Computerräume zur Wahrnehmung dieses Angebots einräumen müssen, stellen wir sicher, dass soziale Herkunft und Einkommensverhältnisse eine Teilnahme am Online-Angebot nicht verhindern. Schulen müssen diese dazu mit Headsets und ggf. Webcams ausstatten. Zur Sicherstellung des Leistungsniveaus sollen SuS auf Sprechstunden von fachspezifischen Lehrkräften sowie von Online-Lehrkräften des jeweiligen Kurses zur Verfügung gestellt werden.

Anreize für mehr Qualität im Unterricht – leistungsgerechte Vergütung bayerischer Lehrkräfte

Alle Lehrkräfte in Bayern sollen werden nach einem zu undifferenziert abgestuften System vergütet. Dabei steht die Höhe des Gehalts oft in einem starken Missverhältnis zu Arbeitsaufwand und dem wichtigsten Aspekt – der Qualität des Unterrichts. Diese wird außerdem nicht hinreichend sichergestellt, da externe Bewertungen des Unterrichts zu selten durchgeführt werden.

Daher fordern wir, dass einmal pro Schuljahr jede Lehrkraft in jedem Schulfach, das sie unterrichtet, unangekündigt und stichprobenartig von einem Expertenteam nach im Vorfeld bekannten, einheitlichen Kriterien bewertet wird. Je nach Bewertung wird sie in einem nicht veröffentlichten Rankingsystem mit ihren Fachkollegen der jeweiligen Schule verglichen. Dabei wird für jede Lehrkraft das Gehalt nach Besoldungsstufe beibehalten, allerdings wird den Bestplatzierten 50 Prozent jederbesten 50% der Fachschaft, sofern diese eine festgelegte Mindestpunktzahl bei ihrer Bewertung erreichen, ein Zusatzgehalt als Bonus ausbezahlt. Das insgesamt für die Boni zur Verfügung stehende Geld wird anteilsmäßig auf die jeweiligen Fachschaften aufgeteilt, somit entspricht der Prozentsatz der Mitglieder einer Fachschaft am Gesamtkollegium dem Anteil des Bonusgeldes für diese Fachschaft gemessen am Gesamtvolumen. Dieser Bonus ist von der Besteuerung ausgenommen.

How to take drugs (safe)

Der Umstand, dass Bayern deutschlandweit zu den Spitzenreitern bei Drogentoten zählt, bereitet uns große Sorgen. Wir Junge Liberale setzen uns für verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln ein und unterstützen Angebote, welche die Konsumgefahren verringern. Wir fordern konkret:  

 

  1. Die bayerische Landesregierung möge die seit dem Jahr 2000 bestehende Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Drogenkonsumräumen in § 10a BtmG umsetzen und entsprechende Konsumräume, welche die im BtmG geregelten Mindeststandards erfüllen, auch fnanziell unterstützen. Dabei soll in den Einrichtungen insbesondere Wert auf bedarfsgerechte und hygienisch hochwertige Ausstattung gelegt werden. Insbesondere soll sowohl der intravenöse Drogenkonsum als auch, in Räumen mit speziellen Luftfilteranlagen, der inhalative Konsum ermöglicht werden. Um ein Infektionsrisiko bei intravenösem Konsum ausschließen zu können, sollen saubere Spritzen zum Austausch vorliegen. Der berechtigte Personenkreis im Sinne des § 10a Abs. 2 Nr. 7 BtmG ist dabei nicht auf Volljährige zu begrenzen. Wer unter die Voraussetzungen des § 10a Abs. 2 Nr. 7 Hs. 2 BtmG fällt, sollte unabhängig vom Alter Unterstützung im Drogenkonsumraum erhalten. 
  2. Neben der zwingend erforderlichen finanziellen Unterstützung von Einrichtungen in Großstädten wie München, Augsburg oder Nürnberg ist der Bedarf an vergleichbaren Institutionen auch in anderen Regionen Bayerns zu ermitteln. 
  3. § 10a Abs. 4 Alt. 2 BtmG soll auf Bundesebene dahingehend geändert werden, dass geschultes Personal im Drogenkonsumraum beim unmittelbaren Verbrauch der mitgebrachten Betäubungsmittel unterstützend eingreifen kann, sofern dies erforderlich ist, um körperliche Schädigungen durch unsachgemäßen Konsum zu verhindern und durch die Unterstützung keine Risiken für das Personal entstehen. Der Eigenschutz der Mitarbeiter muss gewährleistet sein.
  4. Um Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsvollen und aufgeklärten Konsum auch von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Betäubungsmitteln zu ermöglichen, sind Drug-Checking-Angebote, bei denen der Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffart eines Präparats herausgefunden werden, zu ermöglichen. Das BtmG ist entsprechend zu ändern. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass sowohl potenzielle Konsumenten, die ihre Drogen beim Drug-Checking abgeben, als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lizenzierter Stellen, die Drug-Checking anbieten, als auch eventuell erforderliche Boten, welche die Betäubungsmittel zur Untersuchung in ein Labor bringen, für diese Tätigkeiten nicht rechtlich belangt werden können. 
  5. Die anfallenden Kosten für das Drug-Checking werden vom Staat übernommen. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht immer eine chemische Analyse der Droge erforderlich ist, sondern ihr Wirkstoffgehalt bei massenhaft und standardisiert hergestellten Drogen teilweise auch mithilfe einer Datenbank und des äußeren Erscheinungsbildes (bei Pillen z.B. Farbe, Form, evtl. Logo) identifiziert werden kann. 
  6. Ein besonderer Fokus beim politischen Verfahren hinsichtlich Drug-Checkings soll auf Angeboten liegen, die innerhalb kurzer Zeit Ergebnisse liefern können. Diese soll es insbesondere in lizensierten Drogenkonsumeinrichtungen und an öffentlichen Plätzen sowie bei Veranstaltungen mit erhöhtem Drogenkonsumpotential geben. Dabei soll der Staat auch finanziell unterstützend eingreifen, solange Prävention und Vermittlung von ausstiegsorientierten Angeboten im Fokus stehen. § 10a Abs. 4 Alt. 1 bleibt von dieser Forderung grundsätzlich unberührt, solange es sich bei den Personen in der Einrichtung nicht um geschultes Laborpersonal handelt oder die Feststellung des Wirkstoffgehalts bereits ohne chemische Analyse über äußere Erscheinungsmerkmale der Droge (siehe unter 5.) bestimmt werden kann. 
  7. Bei Laboren, die Drug-Checking anbieten, ist darauf zu achten, dass dadurch keine dringlichen medizinischen Untersuchungen verschoben werden müssen. Im Rahmen der Finanzierung muss sichergestellt sein, dass es klare Regelungen gibt, die potenzielle Betrugsversuche unterbinden.
  8. An entsprechenden Stellen sollen auch Informationen und Angebote zur Suchthilfe bereitgestellt werden. 

Wahlrecht ändern – Verhältnismäßigkeit durchsetzen

Wir fordern, dass einer Partei – sollte sie bei einer Bundestagswahl im Rahmen des aktuellen Bundestagswahlrechts die 5%-Hürde verfehlen – nur die aus Direktmandaten stammenden Sitze (sofern dies gegeben ist) im Deutschen Bundestag zugeteilt werden.  

Kapitalertragssteuer senken – langfristige Investitionen ermöglichen

Wir fordern, dass die Kapitalertragssteuer, abhängig von der Dauer des jeweiligen Investments, gestaffelt gesenkt wird. Die Senkung erfolgt immer um ein Drittel jedes Jahr, bis nach zehn Jahren, wie bisher, keine Kapitalertragssteuer anfällt.

Anbau von Nutzhanf erleichtern

Hanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanzen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Ursprung der psychoaktiven Substanz THC reduziert wurde. Nutzhanf, der keinen oder nahezu keinen THC besitzt, bietet zahlreiche weitere Verwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zur Herstellung von Papier aus Hanffasern oder Hanföl aus Hanfsamen. Im letzten Jahr wurden zweidrittel der in Deutschland verwendeten Hanfpflanzen importiert. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe zu verbessern fordern wir Jungen Liberale:

 

  1. Die Einfuhrregelungen aus Drittländern, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC-Kontrollen beim Hanfanbau sind in der EU Verordnung Nr. 1307/2013 geregelt. Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG). Um die Nutzhanfproduktion und -verarbeitung in Zukunft sicher zu ermöglichen, muss in einem ersten Schritt der Nutzhanf aus dem BtMG gestrichen sowie Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Die Listung im BtMG erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Wir Jungen Liberale fordern daher, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen.

 

  1. Probleme beim Anbau von Nutzhanf in Deutschland bereitet der gesetzlich vorgeschriebene Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Während in anderen Europäischen Staaten ein Grenzwert von 0,6 – 1 Prozent (Italien, Schweiz) nicht überschritten werden darf, gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,2 Prozent. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierten, sowie der hier verarbeiteten und hergestellten Produkte zu garantieren, fordern wir den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen.

 

  1. Europaweit dürfen aktuell nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. In Deutschland sind speziell für Anforderungen gezüchtete Nutzhanfsorten unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten. Wir Junge Liberale setzen uns daher für eine Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung ein. Die Zulassung der Nutzpflanzen darf nicht willkürlich und unabhängig von dem THC-Gehalt erfolgen.