Keine Steuer im Schlaf – Tourismus stärken statt belasten!

Die Jungen Liberalen Schwaben sprechen sich gegen die Einführung einer Bettensteuer
für Touristen in Bayern aus. Stattdessen fordern wir, den bayerischen Tourismus durch
marktbasierte und wettbewerbsfreundliche Lösungen zu stärken, die ohne zusätzliche
Abgaben auskommen. Langfristig fordern wir die Abschaffung aller Kurtaxen und
Tourismusabgaben für unsere Gäste.

 

Begründung:

Bayern lebt von einem freien, dynamischen Tourismusmarkt, der durch Eigeninitiative, Investitionen und Wettbewerb wächst. Die Einführung einer Bettensteuer, wie sie von Augsburg vorgeschlagen und in einem Brief an die Staatsregierung gefordert wurde, stellt eine zusätzliche Hürde dar, die das Preis-Leistungs-Verhältnis für Gäste verschlechtert und die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Reiseziele mindert. Statt Gäste durch Abgaben abzuschrecken und Unternehmen mit Bürokratie zu belasten, sollten wir auf Innovation und Investitionsanreize setzen.

Ein steuerfreier Tourismus stärkt Bayern im internationalen Wettbewerb und bietet Unternehmern den nötigen Raum für kreative Angebote und Investitionen in digitale Infrastruktur. Wir brauchen mehr marktwirtschaftliche Freiheit statt zusätzlicher Abgaben, um den Tourismus nachhaltig und unabhängig von öffentlichen Subventionen zu fördern.

Die Jungen Liberalen stehen für eine Wirtschaftsordnung, die auf Eigenverantwortung und Freiheit setzt. Eine Bettensteuer widerspricht diesen Prinzipien und hemmt die wirtschaftliche Kraft der Tourismusbranche in Bayern.

Antragssteller: Tobias Strobel

Kleines Kraftwerk, großer Gewinn: Balkonkraftwerke

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern die Einführung eines staatlichen
Förderprogramms für Balkonkraftwerke (Photovoltaikanlagen) auf Privatbalkonen und in
Mehrfamilienhäusern. Dieses Programm soll Kauf und Installation finanziell
unterstützen und dabei durch ein innovatives Rückzahlungsmodell auch der Staatskasse
zugutekommen.

Förder- und Rückzahlungsmechanismus:

Förderungshöhe und -bedingungen: Der Staat übernimmt bis zu 30% der
Anschaffungskosten und 20% der Installationskosten für Balkonkraftwerke. Diese
Förderung ist an eine fünfjährige Laufzeit gebunden.

Rückzahlungsmechanismus und Gewinnbeteiligung des Staates:

Haushalte, die durch ihre Solaranlage Energiekosten einsparen, erhalten ihre
Förderung zunächst als zinsfreien Kredit, der nachweislich durch Energieeinsparungen
abgezahlt wird. Folgende Mechanismen sind vorgesehen:

Direkte Rückzahlung aus Einsparungen: Für jede eingesparte Kilowattstunde Strom wird
ein fester Betrag vom eingesparten Haushaltsgeld an die Staatskasse überwiesen. Die
Rückzahlungssumme ist so bemessen, dass der Staat über die fünf Jahre Laufzeit pro
Haushalt eine Rückflussquote von mindestens 70% der Förderkosten erzielt.

Erweiterter Gewinnbeitrag: Für Haushalte, die ihren Energiebedarf durch die
Solaranlage nachhaltig reduzieren und Stromüberschüsse ins Netz einspeisen, erhält
der Staat eine Beteiligung am Erlös dieser Einspeisung. Dieser Gewinnanteil liegt für
die ersten drei Jahre bei 20% und wird danach auf 10% gesenkt, um Anreize für
langfristige Investitionen zu setzen.

Erwarteter Staatsgewinn:

Durch die Einsparungen im Stromnetz, die Einspeiseerlöse und die direkte Rückzahlung
der Förderung wird der Staat im Durchschnitt eine positive Rendite von etwa 15-20%
der Förderungskosten pro Haushalt erzielen. Weiterhin werden durch den breiten
Einsatz der Balkonkraftwerke langfristig 
die Subventionslasten des Staates im Bereich
fossiler Energien gesenkt, wodurch zusätzliche Einsparungen im Staatshaushalt
entstehen.

Begründung 

Dieses Modell bietet nicht nur privaten Haushalten eine kostengünstige Möglichkeit zur Stromerzeugung, sondern entlastet langfristig den Staatshaushalt durch:

Geringere Subventionskosten für fossile Energie: Durch die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien verringert sich die Abhängigkeit des Staates von fossilen Energiequellen und die damit verbundenen Subventionskosten.

Nachhaltige Förderung der Infrastruktur: Die Einnahmen aus der Rückzahlung und Einspeisebeteiligung fließen in ein Sonderbudget für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und eine stabilere Strominfrastruktur, was eine nachhaltige Rückinvestition und somit ein zukunftsfähiges Energienetz für Schwaben bedeutet.

Dieses Förderprogramm kombiniert somit Kapitalrendite mit einer nachhaltigen Energiepolitik, die den Staatshaushalt langfristig entlastet und den Ausbau der Energieautonomie vorantreibt.

Antragssteller: Tobias Strobel, Kilian Baumann

Alte Wege führen nach Rom, neue nach Berlin

Grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte werden durch nationale Regularien oft
unnötig verzögert, obwohl sie für die wirtschaftliche Integration und
Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Einheitliche Regelungen und klare
gesetzliche Rahmenbedingungen können diese Hindernisse abbauen.

 

Daher fordern wir Junge Liberale Schwaben:

  • Ein Gesetz zur Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte wird
     erlassen, das folgendes regelt:
    •  Ein staatlicher Fonds mit einem Volumen von 100 Mrd. Euro wird
       eingerichtet, der Bürgschaften für privat finanzierte Projekte übernimmt,
       die die Stabilität des deutschen Netzes oder die Güterverkehrskapazitäten
       erhöhen.
    •  Projekte werden nur unterstützt, wenn mindestens 70 % der Infrastruktur
       deutschen Rechtspersonen gehören oder mindestens 50 % deutschen und
       mindestens 20 % Rechtspersonen aus anderen EU-Staaten.
  •  Deutschland schließt gesetzlich verankerte bilaterale Abkommen mit seinen
     Nachbarländern, die Folgendes regeln:
    •  Genehmigungen für Projekte bis 5 km über die Grenze gelten als erteilt,
       sofern keine gravierenden Sicherheits- oder Umweltbedenken nachgewiesen
       werden.
    •  Einheitliche Genehmigungsvorgaben gelten für alle beteiligten Staaten, um
       Verfahren zu beschleunigen.

Begründung: 

Durch gesetzliche Anpassungen und internationale Abkommen wird die Planungssicherheit erhöht, und Infrastrukturprojekte können schneller umgesetzt werden. Dies stärkt die wirtschaftliche Integration und Versorgungssicherheit Deutschlands.

Antragssteller: Kilian Baumann

Zukunftsfelder durch Aufträge sichern

Deutschland hinkt in der Förderung von Zukunftstechnologien hinterher, was den
Standort langfristig schwächt. Unsichere Regularien und mangelndes Risikokapital
schrecken Investoren ab. Durch gesetzliche Anpassungen und gezielte staatliche
Aufträge kann Deutschland führend in disruptiven Technologien werden.

 

Daher fordern wir Junge Liberale Schwaben:

  • Das Vergaberecht wird geändert, um europäische Unternehmen bei der Vergabe von
     öffentlichen Aufträgen für kritische Technologien (z. B. Quantencomputer, KI,
     Raumfahrt) bevorzug behandeln zu können. Wo hierzu EU Recht angepasst werden
     muss, setzen wir uns dafür ein, eine EU-weite Regelung zu finden.
  •  Ein Gesetz zur Einrichtung staatlich geförderter Innovationsprojekte wird
     erlassen:
    •  Wir möchten ein Programm zur Entwicklung von militärischer und staatlicher
       Quantenverschlüsselung für IT-Sicherung initiieren; hierzu werden private
       Unternehmen über Ausschreibungen eingebunden.
    •  Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird durch Gesetz verpflichtet, ein
       europäisches Satellitenprogramm zu initiieren, um unabhängig von nicht-
       europäischen Akteuren zu agieren.
    •  Genehmigungsverfahren für innovative Kraftwerkskonzepte werden gesetzlich
       beschleunigt, indem einheitliche Fristen eingeführt und Umweltprüfungen
       effizienter gestaltet werden.

Antragssteller: Kilian Baumann

 

Mehr Pünktlichkeit im Regionalverkehr

Das Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs gegenüber Regionalzügen soll neu bewertet und in
bestimmten Fällen – vor allem bei Verspätungen – aufgehoben werden. Wenn die
Verspätung eines Fernverkehrszuges zu einer Gefährdung der Anschlüsse im
Regionalverkehr führt, sollen Regionalzüge Vorrang erhalten.

Zudem soll das generelle Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs, wenn es die Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs beeinträchtigt, grundsätzlich überprüft und
angepasst werden. Ziel ist es, die Pünktlichkeit des Regionalverkehrs zu erhöhen und
eine bessere Anbindung von ländlichen Regionen zu sichern.

Weiter soll eine Evaluierung der Taktung von Regionalzügen und S-Bahnen überprüft
werden, um eine weitere Verlangsamung des Regionalverkehrs zu minimieren.

 

Begründung:

In ländlicheren Regionen ist der Regionalverkehr für Pendler, Schüler und Berufspendler unerlässlich. Wenn Fernverkehrszüge bei Verspätungen Vorrang vor Regionalzügen haben, kommt es häufig zu weiteren Verspätungen im Regionalverkehr, was nicht nur die pünktliche Ankunft am Zielort verhindert, sondern auch den Anschluss an andere öffentliche Verkehrsmittel gefährdet. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Vorfahrtsrecht in einem flexiblen System geregelt werden, das sowohl den Fernverkehr berücksichtigt als auch die Verlässlichkeit des Regionalverkehrs sicherstellt. Dies würde sowohl die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördern als auch die Lebensqualität in ländlichen Regionen verbessern, indem die Pünktlichkeit und Verfügbarkeit von Regionalzügen gewährleistet wird.

Antragssteller: Tobias Strobel

Private Krankenkassen sollen die Krankenhausreform mitfinanzieren

Wir Junge Liberale Schwaben fordern, dass auch die Privaten Krankenkassen ihren
Beitrag zur Krankenhausreform zahlen müssen.

 

Begründung:

Die Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt um das Gesundheitssystem auf den neusten Stand zu bringen und den Zugang zu guter medizinischer und ärztlicher Versorgung in Deutschland zu verbessern. Derzeit bezahlen lediglich die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag zur Krankenhausreform. Private Krankenkassen versuchen derweil sich mit fragwürdigen Behauptungen aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei würden Privatpatienten von einer gelungenen Krankenhausreform ebenso profitieren, wie gesetzlich versicherte Patienten.

 

Antragssteller: Vivien Bayer

(Nicht) Die Pflegekraft deines Vertrauens – TikTok Livestreams aus Pflegeeinrichtungen schärfer ahnden

Es gibt seit längerem das Phänomen, dass Pflegekräfte und sonstiges Personal in
Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Psychiatrien oder Altenheimen streamen. Dabei geben
sie teilweise Patientendaten preis oder streamen über ihre offiziellen Pausenzeiten hinaus aus
dem Pausenraum. Die Pflegeeinrichtungen gehen größtenteils nicht konsequent gegen diese
Streams vor und das trotz der Verletzung des Datenschutzes oder der Pflichtverletzung aus dem
Arbeitsvertrag.

Deshalb fordern wir:

  1. Falls nicht medizinische Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen streamen, sollen diese analog 1.
    zum medizinischen Personal behandelt werden.
  2. Es soll eine einheitliche Stelle geben, in der sowohl die Beschwerden gegenüber den 2.
    Pflegekräften als auch die von den nicht-medizinischen Mitarbeitern angezeigt werden. Diese
    Stelle soll leicht auffindbar für die Anzeigenstellenden sein.
  3. Pflegeeinrichtungen sollen die betroffenen Patient*innen gem. Art. 33, 34 DSGVO unverzüglich 3.
    über die Verletzung des Datenschutzes informieren. Des Weiteren sollen sie über alle
    Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgeklärt werden. Ob die betroffenen Patient*innen
    und/ oder deren Familien über den Verstoß informiert worden sind, soll dabei von der
    involvierten Behörde kontrolliert werden.
  4. Falls es zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kommt, soll die Folge davon 4.
    sein, dass es mindestens zu einem temporären Berufsausübungsverbot kommt. In schweren
    Fällen soll es zu einem Entzug des Pflegeexamens kommen, was einem permanenten
    Berufsausübungsverbot gleicht.
  5. Kommt es zu einem Stream ohne Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu sonstigen 5.
    Pflichtverletzungen, sollen dieselben Sanktionen wie bei Streams mit Veröffentlichung von
    personenbezogenen Daten in Betracht gezogen werden.
  6. In der Ausbildung an den Pflegeschulen soll im Zuge des Themas zur Aufklärung über die 6.
    Schweigepflicht im Speziellen über diese TikTok-Livestreams aus Pflegeeinreichtungen
    aufgeklärt werden.
  7. Die Pflegeeinrichtungen sollen alle ihre Mitarbeitenden noch einmal gesondert über die 7.
    Gefährlichkeit dieser Livestreams aufklären und ihre Mitarbeiter für dieses Thema
    sensibilisieren.

 

Antragsteller: Laura Gehring

Ich habe die AGB gelesen und nehme diese zur Kenntnis

Die AGB, Preis- und Leistungsverzeichnisse oder sonstiger Schriftverkehr ohne personenbezogene
Daten sollen dem Endverbraucher nicht mehr in Papierform, sondern auch in elektronischer Form
vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden können

Begründung:
Bisher müssen, beispielsweise bei Eröffnung eines Girokontos, die AGB der Bank und das Preis-
und Leistungsverzeichnis zusammen mit den Formularen, die personenbezogene Daten enthalten,
ausgedruckt und dem Endverbraucher mitgegeben werden. Meistens sind die Anlagen ungelesen
und benötigen trotzdem den meisten Platz in einem solchen Papierstapel. Häufig ändern sich die
Unterlagen laufend, sodass die abgelegte Fassung schon bald an Gültigkeit verloren hat. Um dies
zu umgehen und die hunderten Seiten Papier zu sparen, soll es die Möglichkeit einer
elektronischen Übermittlung, beispielsweise per Mail, im Online-Banking-Portal oder sonstigem
Portal geben und das direkt bei Vertragsabschluss. Es soll die Möglichkeit bestehen diese
Dokumente vor Vertragsabschluss einzusehen, sodass kein Nachteil für den Endverbraucher
entsteht. Dies gilt vor allem für Verträge, die nicht elektronisch abgeschlossen werden können.

 

Antragsteller: Laura Gehring

In den Farben getrennt, in der Sache geeint! – Ein Bekenntnis gegen politische Gewalt

In den Farben getrennt, aber in der Sache geeint. Das muss die Philosophie sein, mit der wir
Liberale leben. Wir stehen fest an der Seite der Demokratie und auf der Seite all derjenigen, die
für diese kämpfen und diese verteidigen.
Wir verurteilen politisch motivierte Angriffe auf Mitglieder aller demokratischen Parteien scharf
und setzen uns aktiv für einen fairen politischen Diskurs ein. Denn wir sind der Meinung, dass
Differenzen nie über körperliche Gewalt gelöst werden können.

 

Begründung:
Vor wenigen Tagen ist der SPD-Europapolitiker (MdEP) und sächsischer Spitzenkandidat Kandidat
für die Europawahl Matthias Ecke in Dresden beim Plakatieren für die Anstehende Wahl in
Dresden so angegriffen worden, dass er ins Krankenhaus musste und sogar operiert werden
musste. Wenige Minuten zuvor wurden Wahlhelfer der Grünen, vermutlich von denselben Tätern,
attackiert. Dies sei laut den Vorsitzenden der SPD Sachsen “ein unübersehbares Alarmzeichen an
alle Menschen in diesem Land, dass unsere demokratischen Werte attackiert werden.”
Bereits wenige Tage zuvor, am Donnerstag, den 02. Mai, sind in Essen in NRW zwei Politiker der
Grünen angegriffen worden.
Die Täter zu ersteren Angriffen sind teilweise bereits ermittelt worden und es hat sich laut dem
LKA gezeigt, dass mindestens einer der Täter der “Kategorie politisch-motiviert rechts” zugeordnet
wird.
Diese erschreckenden Vorfälle zeigen, dass das allen passieren kann. Egal ob europäischer
Spitzenpolitiker oder Basismitglied: Alle könnten potenziell das Opfer eines solch widerwärtigen
Angriffs sein. Auch wir Liberale könnten in Zukunft betroffen sein.
In den Farben getrennt, aber in der Sache geeint. Das muss die Philosophie sein, nachdem wir
Liberale leben und arbeiten.

 

Antragsteller: Laura Gehring et al.

Rentenpunkte für Erziehungszeiten leichter sammeln

Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine
Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die
Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz
und Elternzeit integriert werden.
Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die
Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.

Begründung:
Ein weiterer Antrag stellt eine bürokratische Hürde dar. Viele angehende Eltern wissen nicht, dass
ein separater Antrag gestellt werden. Zum Renteneintritt müssen diese „Lücken“ in der
Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden, was nach Jahrzehnten vergangener Zeit oft schwierig ist.
Den Eltern fehlen dadurch wertvolle Erwerbsjahre, die sich monetär auf das Einkommen im Alter
auswirken.
Beim Beantragen von Mutterschutz und Elterngeld wird das Einkommen bereits berücksichtigt.
Ebenfalls liegen zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Daten vor (andernfalls würde der Antrag auf
Mutterschutz und Elterngeld nicht genehmigt werden). Der Aufwand, eine Meldung an die
Rentenversicherung und eine Anerkennung dieser Erziehungszeiten zu bewirken, ist für alle Seiten
denkbar gering.

 

Antragsteller: Lisa Saß, KV Neu-Ulm