Stop smoking, start vaping: Eine Branche wird Opfer einer diskriminierenden Steuerpolitik!

Hintergrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist laut Bundesfinanzministerium die Änderung von Konsumgewohnheiten und der damit einhergehende Rückgang des Absatzes herkömmlicher Tabakwaren. Hier erschließt sich der Eindruck, dass die E-Zigaretten Branche, die eine gesündere Alternative zur Zigarette anbietet, eingetreten werden soll, damit die Staatskasse wieder mit Steuern aus Tabakwaren gefüllt werden kann.

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher:

  • die Ablehnung des TabStMoG im Hinblick auf Nikotinhaltige Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten
  • Oder eine Anpassung der Tarifhöhe, sodass im Ergebnis die E-Zigarette die günstigere Alternative zur Zigarette bleibt

Gründungszuschuss auch nach der Babypause oder nach der Pflegezeit!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, den Gründungszuschuss (wie er Beziehern von Arbeitslosengeld I nach § 93 SGB III zur Verfügung steht) mit Sonderregelungen für Erziehungs- und Pflegezeiten zu versehen.

Erfasst werden sollen damit folgende Fallkonstellationen:

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Geburt des letzten Kindes wurde aber keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt (Elternzeit unberücksichtigt). Am tatsächlichen Geburtstermin des letzten Kindes (welches zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 14 Jahre alt ist) bestand jedoch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

oder

  1. Es kann mangels aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld kein Gründungszuschuss beantragt werden; in der Zeit seit der Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit wurde aber ein erheblicher Zeitaufwand in die Pflege einer pflegebedürftigen Person investiert. Zum
    Zeitpunkt der Aufnahme der Pflegetätigkeit bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen die sonstigen Voraussetzungen des § 93 SGB III vor.

In beiden Fällen sollen sofern möglich Nachweise erbracht werden und die Richtigkeit der Angaben rechtsverbindlich versichert werden. Der Gegenbeweis durch die zuständige Agentur für Arbeit soll zulässig sein.

Diese Forderung steht unter dem Vorbehalt der Ablösung des Gründungszuschusses nach

  • 93 ff. SGB III in der Fassung vom 22.12.2020 durch eine andere Leistung zur

Förderung von Existenzgründungen erwerbsloser Menschen.

Corona-Massenschnelltests in Hotspots einsetzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, lokale Massentestungen in den Landkreisen und

Städten Bayerns durchzuführen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen

einen Wert von 200 pro 100.000 Einwohner übersteigt. Die Massentests sollen mit Hilfe

von Schnelltests durchgeführt werden, wobei bei positivem Befund dieser mit Hilfe

eines PCR-Tests verifiziert werden soll. Die Schnelltests sollen aber ein

freiwilliges Angebot für die Bevölkerung darstellen.

Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, lokale Massentestungen in

Hotspots in die Bayerische Teststrategie aufzunehmen. In Regionen, in denen eine sehr

hohe 7-Tages-Inzidenz vorliegt, soll durch ein Corona-Screening der Bevölkerung die

Ausbreitung des Virus eingedämmt werden

Liberale Impfstrategie

Die Jungen Liberalen Schwaben sprechen sich für eine liberale Impfstrategie aus.

Diese umfasst eine schnellstmögliche Immunisierung der Gesellschaft gegen das Sars-

CoV2-Virus, sowie gegen dessen Mutationen.  Hierfür muss zeitnah eine Impfkampagne

konzipiert und umgesetzt werden.

 

Wir sind der Ansicht, dass die – durch die Coronaimpfverordnung – erlassen

Prioritätenreihenfolgen bei der Impfung – wie durch die FDP-Bundestagsfraktion

vorgeschlagen – auf Grundlage eines Gesetzes definiert werden hätte müssen. Eine

nachträgliche Legitimation der Verordnung durch den Gesetzgeber in Form eines

Gesetzes ist aus unserer Sicht unerlässlich.

 

Eine Impfpflicht gegen Covid19 lehnen wir kategorisch ab. Sie ist weder praktisch

umsetzbar, noch mit unserem liberalen Werten vereinbar.

 

Die Umsetzung der Impfungen ist aus organisatorischen Gründen sukzessive in die Hände

der ärztlichen Selbstverwaltung zu legen. Hausärzte und Betriebsärzte sind näher an

den Personen und die logistische Kraftanstrengung einer Durchimpfung effizienter

bewerkstelligen könnten, als es ein staatlich organisierter Impfapparat in Zentren je

könnte.

 

In Voraussicht einer zeitnahen Durchimpfung der Bevölkerung muss sichergestellt

werden, dass nach der Durchimpfung einer geschlossenen Organisation wie zum Beispiel

Pflegeheime, auch die entsprechend geltenden Corona-Auflagen gelockert werden müssen.

 

So fordern wir, dass im Falle einer Durchimpfung der Bewohner und Mitarbeiter einer

stationären Pflegeeinrichtung, die besonderen Schutzvorkehrungen, die ein großes Maß

an Bürokratie und Freiheitseibußen mit sich bringen, sofort abzuschaffen sind. Die

bedeutet praktisch: keine Masken- und Testpflicht mehr für Personal und Bewohner

sowie Besucher in diesen Heimen.

 

Hierbei von “Impfprivilegien” zu sprechen verbietet sich aus unserer Sicht, da sobald

der rationale Grund für eine Freiheitseinschränkung entfällt, es ein

rechtsstaatliches Gebot ist, diese aufzuheben.

 

Aus diesen Überlegungen speist sich auch die konsequente Forderung, dass sobald die

Gesamtheit der Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, sämtliche

Corona-Maßnahmen, die die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken, sofort

entfallen müssen.

Abschaffung unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen

Die Jungen Liberalen Schwaben lehnen folgende Corona-Maßnahmen ab und fordern ihre sofortige Abschaffung:

  • Bewegungsradius von 15-km in Corona-Hotspots (und jegliche Kontrolle dessen über Mobilgeräte)
  • Nächtliche Ausgangssperren
  • Allgemeine Ausgangsbeschränkung
  • Reduzierung der Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand zusätzlich einer
    weiteren Person
  • Abschaffung des kleinen Grenzverkehrs durch Test- und Quarantänepflicht

Aus Impfstoffentwicklung lernen: Gentechnik ist geil!

Die Jungen Liberalen stellen sich gegen die wissenschaftlich nicht nachvollziehbare

ungleiche Behandlung verschiedener genetisch veränderter Organismen (GVO),

insbesondere die Ungleichbehandlung von Mutationszüchtung und CRISPR/Cas. Des

weiteren fordern wir mehr politische Unterstützung für dieses Forschungsgebiet.

Wir fordern daher:

  • Einen grundsätzlich weniger restriktiven Umgang mit durch CRISPR/Cas veränderten Pflanzen.
  • Einzelfallbezogene Zulassung bestimmter GVO. Es soll nicht darauf geschaut
    werden, durch welche Methode eine Mutation entstanden ist, sondern ob diese
    konkrete Mutation sicher ist.
  • Mehr Aufklärung über Lebensmittel mit gentechnischem Hintergrund. Stigmata
    können nur durch Aufklärung bekämpft werden.
  • Mehr finanzielle Mittel für die Gentechnikforschung in Deutschland und der EU

Schaffung einer digitalen Pflegeplatzbörse in Schwaben!

Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung einer schwabenweiten, digitalen
(Kurzzeit)Pflegeplatzbörse. Der Bezirk Schwaben soll eine dementsprechende
Plattform schaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Pflegeeinrich
tungen in Schwaben kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

Homöopathie hat einen Platz in unserer Gesellschaft – aber nicht in der Apotheke.

Präambel: 

Die Jungen Liberalen Schwaben sehen in der Behandlung von Krankheiten nach homöopathischem Glauben eine legitime Ergänzung zur traditionellen Medizin – allerdings keine Alternative. Wir bekennen uns klar zu wissenschaftlicher Evidenz in der medizinischen Behandlung von Krankheiten.  

Folglich stellen wir gemäß den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen fest:  

Homöopathie besitzt eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit. Diese beruht allerdings lediglich auf dem Glauben an die Wirksamkeit (Placebo-Effekt), sowie auf Faktoren wie der sog. Regression zur Mitte oder dem Answering-Bias, welche in Arzneimittelstudien flächendeckend auftreten. Es existiert keinerlei wissenschaftlicher Beweis dafür, dass die Wirkung von homöopathischen Präparaten über den Einflussbereich der genannten Faktoren hinausgeht. 

Maßnahmen zur Neuordnung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homöopathie: 

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um der Homöopathie in unserer Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung den Platz zuzuweisen, der gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angebracht erscheint. Hierzu sprechen wir uns für die folgenden Maßnahmen aus: 

  1. Wir fordern, die Klassifizierung von homöopathischen Präparaten als „Arzneimittel“ oder ihr firmieren unter ähnlichen Bezeichnungen zu untersagen, um eine klare Abgrenzung zwischen eben diesen alternativmedizinischen Produkten und Präparaten mit pharmakologisch klar nachgewiesener Wirksamkeit zu schaffen.
    Homöopathische Präparate sollen stattdessen als „Alternativheilkundliches Präparat“ klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll auf der Verpackung und auf den Packungsbeilagen ein Hinweis angebracht werden, der wiedergibt, dass das vorliegende Produkt einer alternativheilkundlichen Lehre entspricht und dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlicher Evidenz nicht bewiesen ist. 
  1. Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein mit der Maßgabe, dass das Personal der vertreibenden Einzelhandelsgeschäfte mit den Grundlagen der homöopathischen Lehre vertraut sind und diese Kenntnisse in einer behördlichen Prüfung nachgewiesen haben.

  2. Wir fordern weiterhin die Pflicht für niedergelassene Mediziner und Heilpraktiker, vor der Behandlung mit homöopathischen Präparaten eine umfassende Aufklärung hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bezug auf die Wirksamkeit dieser Präparate durchzuführen. Diese soll schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterzeichnet werden. Ein entsprechendes Formular ist vom Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen.

  3. Wir fordern weiterhin, die Übernahme von homöopathischen Therapien (sowohl Anamnese und sonstige Behandlungsleistungen als auch Kosten für Präparate) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu untersagen.

  4. Homöopathie ist aus Anlage 3 zur ÄApprO zu streichen und mithin nicht länger als prüfungsrelevantes Wahlfach zur zweiten ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Alle genannten Maßnahmen sind entsprechend auch auf andere „besondere Therapierichtungen“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes, namentlich die Anthroposophie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), anzuwenden. 

Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche auch in der Praxis gewährleisten!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, Schwangerschaftsabbrüche zum verpflichtenden Lehrgegenstand an den medizinischen Fakultäten aller bayerischen Universitäten zu erheben. Hierbei sollen die geschichtlichen, ethisch-moralischen und rechtlichen Rahmenbedingungen intensiv erläutert, sowie die praktische Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in den gängigen Methoden Absaugung, Ausschabung und medikamentöser Abbruch umfassend vermittelt werden. Hierfür erachten wir eine entsprechende Anpassung der ÄApprO für ein angemessenes Mittel. 

K.O.-Schlag für K.O.-Tropfen

Jährlich werden allein in Deutschland mehrere hundert Menschen (überwiegend Frauen) Opfer von Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei denen eine durch den Täter gegen den Willen des Opfers mittels sogenannter Date-Rape-Drugs herbeigeführte Bewusstseinstrübung ausgenutzt wird.
Genaue Opferzahlen sind aufgrund der nur kurzfristigen Nachweisbarkeit dieser Stoffe schwer festzumachen. Umso wichtiger ist es, die Verfügbarkeit solcher Stoffe einzuschränken bzw. ihre praktische Verwendbarkeit für eben solche Zwecke zu minimieren.
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Stoff Gamma-Butyrolacton zu legen. Unter den 5 gängigsten Substanzen, die als Date-Rape-Drugs verwendet werden, ist er der einzige, der nicht den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Der Besitz und Erwerb sind nicht strafbar, die Abgabe unterliegt, abgesehen von einem freiwilligen Monitoring der Hersteller, keinerlei Beschränkungen. 

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern, den als Lösungsmittel in der Industrie gängigen Stoff Gamma-Butyrolacton (GBL) ab sofort verpflichtend mit Bitterstoffen zu versetzen (Vergällung), um sicherzustellen, dass er sich nicht mehr zur Manipulation von Getränken und Speisen eignet. Nur in dieser vergällten Form soll GBL weiterhin frei erhältlich sein.  

Außerdem ist unvergälltes GBL in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und somit dessen Regelungen zu unterwerfen.  

 

Von diesen Regelungen ausgenommen werden soll unvergälltes GBL in den folgenden Fällen: 

  1. Der Stoff bedarf aufgrund seines vorgesehenen Verwendungszwecks der chemischen Reinheit, beispielsweise in der Pharmaindustrie.

  2. Der Stoff ist zweckgebunden für eine Weiterverarbeitung vorgesehen, bei der das Endprodukt sich nachweislich nicht zur Manipulation von Speisen und Getränken eignet.  

 

Die produzierenden und verarbeitenden Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei unvergälltes GBL den Produktionskreislauf verlässt. Die Überwachung der beiden genannten Ausnahmen ist, nach dem Vorbild der gängigen Kontroll- und Überwachungsmechanismen der Pharma- und chemischen Industrie, staatliche Aufgabe. 

 

Weiterhin fordern die JuLis Bayern, die Förderung der Aufklärung über Date-Rape-Drugs und Drogen unter dem Sammelbegriff „Liquid Ecstasy“ (welche GBL in vielen Fällen zumindest anteilig enthalten), zu verstärken. Hieran soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitwirken und direkt durch eigene Kampagnen und Initiativen oder indirekt durch Förderung bestehender Projekte die ausreichende Aufklärung von Jugendlichen sicherstellen.