Pflege neu denken – Entwurf einer liberalen Pflegereform

Wir fordern eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung für den Pflegeberuf und wollen eine gute Bezahlung, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Einbeziehung des Pflegepersonals in Entscheidungen zu alltäglichen Arbeitsabläufen. Die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner steht für uns im Mittelpunkt. Daher wollen wir den Aufwand durch Bürokratie und Dokumentation vermindern. Um dies zu erreichen, setzen wir auf die verstärkte Nutzung von modernen IT- und Assistenzsystemen. Ein entsprechendes Förderprogramm soll durch den Bund finanziert werden. Die Kosten der Pflege sind transparent darzustellen und überflüssige Bürokratie ist abzubauen. Die ausufernde Dokumentationspflicht ist kritisch zu hinterfragen, da diese den Beruf der Pflege zunehmend unattraktiv werden lässt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit für die tatsächliche Pflege dringend benötigen. Auch bekennen wir uns zu ambulanten vor stationären Pflege- und Hilfsmaßnahmen und finanzieren Möglichkeiten der Rehabilitation vor einer Heimunterbringung als letzten Schritt. Konsequenterweise ist die geriatrische Rehabilitation von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse zu finanzieren.  Des Weiteren bedarf es eines wirklichen „Pflege-TÜVs“ auf Grundlage von neuen Qualitätskriterien, um den potentiellen Kundinnen und Kunden auf dem Pflegemarkt eine objektive Grundlage für weitreichende Entscheidungen zu bieten. 

 

Des Weiteren muss eine Flexibilisierung der Fachkräftequote in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. Diese Flexibilisierung soll im Rahmen eines liberalen Punktesystems umgesetzt werden, indem eine examinierte Pflegefachkraft sowie eine Pflegehilfskraft eine gewisse Anzahl an Punkten erhalten, die Pflegehilfskraft kann ihre Punktzahl durch geeignete Fortbildungen erhöhen. Pro belegtem Platz muss eine bestimmte Gesamtpunktanzahl erreicht werden, um den Qualitätsstandard sicherzustellen. Wie die Punktanzahl erreicht wird, liegt jedoch in der unternehmerischen Freiheit der Einrichtung und nicht in einer starren Quote. Dadurch kann dem derzeitigen Mangel an examinierten Pflegekräften effektiv und schnell entgegengewirkt und die, aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegten Betten, besetzt werden. Das Thema Scheinselbstständigkeit in der Pflege gehört seitens des Staates endgültig geklärt, um den Einrichtungsleiterinnen und Leitern Rechtssicherheit zu bieten. Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit bei Freelancern in der Pflegebranche keine Anwendung findet. 

 

Das bayerische Landespflegegeld lehnen wir ab. Es ist weder bedarfsgerecht, noch eine wirkliche Unterstützung für die Pflegebedürftigen. Aus der Sicht der Jungen Liberalen ist eher ein Pflegebudget anzudenken, welches dem Pflegebedürftigen die Freiheit gibt, selbst zu entscheiden, wie er/sie versorgt werden will. Hierzu würde das Pflegegeld pro Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen auf das Niveau der Leistungen nach § 43 SGB XI angehoben, was die Autonomie der Betroffenen stärken und die pflegenden Angehörigen spürbar entlasten würde. 

 

Ohne Ehrenamtliche und Angehörige in der Pflege wird unsere Gesellschaft den demographischen Wandel nicht stemmen können. Deshalb fordern die Jungen Liberalen die Förderung von Nachbarschafts- und Ehrenamtsprojekten durch den Staat im Sinne eines aktivierenden Sozialstaats. Quartiermanagement und Gemeinwesensarbeit sind wichtige Investitionen in die soziale Infrastruktur einen Kommune, welche vom Staat und/oder Land zu fördern sind.  Dies schließt auch die Förderung alternativer Wohnformen mit ein. Zur Entlastung der Angehörigen benötigen wir auch mehr Kurzzeitpflegeplätze, welche einen höheren Tagessatz erhalten sollen.  

Entscheidung über Organspende spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Jungen Liberalen fordern, dass jeder Bürger in Deutschland mit Vollendung  

des 18. Lebensjahres von seiner Krankenkasse dazu verpflichtet wird, eine  

Entscheidung bezüglich seines Organspendeverhaltens zu treffen, soweit noch nicht geschehen.  

Diese Entscheidung soll von den Krankenkassen zentral gespeichert werden und von Notärzten  

jederzeit digital abgefragt werden können.  

Man kann sich im Fall der erteilten Zustimmung jederzeit für das Gegenteil entscheiden.  

Alt und Behindert – Verbesserung der Lebenssituation von älteren Mitbürger*innen mit Behinderung in Schwaben

ie Jungen Liberalen Schwaben fordern die Regelaltersgrenze für Mitarbeiter*innen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten abzuschaffen. Der Kostenträger muss die Betreuungsleistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen bis zum freiwilligen Ausscheiden oder bis zur Werkstattunfähigkeit des Menschen mit Behinderung finanzieren.  

Des Weiteren soll der Pflegesatz für die Tagesstrukturierende Einrichtungen für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (TENE) bedarfsgerecht finanziert werden, sodass eine flächendeckende Versorgung mit teilstationären Betreuungsleistungen für Senior*innen mit Behinderung gewährleistet ist. 

Schließlich bedarf es einer Reform der Hilfebedarfsgruppe II für teilstationäre Leistungen in WfbMs [BAGüS 2017, Bayerischer Landesrahmenvertrag, Anlage 4 (4)], in der man weg vom schablonenhaften eingruppieren nach veralteten Normen, hin zu einem individuellen und bedarfsgerechten Prüfverfahren kommt. Altersspezifische Erkrankungen wie Demenz oder ein erhöhter Hilfebedarf müssen durch diese Reform Rechnung getragen werden. 

Selbstschädigung mit Selbstverbesserung gleichstellen – Neuro Enhancement erforschen!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern, dass die Forschung über Wirkungen und Folgen des sog. Neuroenhancements intensiviert wird.   

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Langzeitschäden nicht maßgeblich größer sind als bei Alkohol oder Tabak, sollten Neuro Enhancement frei auf dem Markt angeboten werden. Begründung 

Als Neuroenhancement wird die Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit oder physischen Befindlichkeit beschrieben, mit denen keine therapeutischen oder präventiven Absichten verfolgt werden und die pharmakologische neurotechnische Mittel nutzen. Es ist also der Versuch, die gesunden mentalen Fähigkeiten durch Neuromodulation vorübergehend oder dauerhaft zu verbessern. Aktuell bekannte Wirkstoffe wären Methylphenidat oder Modafinil, die die Konzentrationsfähigkeit steigern und Mündigkeit unterdrücken können.    

Zunächst ist festzuhalten, dass es ein Selbstbestimmungsrecht sowohl auf Selbstschädigung als auch auf Selbstoptimierung gibt, die sich beide aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG) ergeben. Früher wie heute war es schon immer der Fall, dass Menschen sich leistungsfähiger und schöner machen wollten, als sie in ihrem aktuellen Zustand waren. Nun haben wir auch die Möglichkeiten, unser Gehirn leistungsfähiger machen, als es im „Normalzustand“ wäre.  

Wie in der Diskussion über die Legalisierung von harten Drogen, kann aus liberaler Sicht gesagt werden, dass der mündige und selbstbestimmte Mensch weiß, welche Folgen der Konsum entsprechender Wirkstoffe hat. Die Problematik  mit und teilweise auch Furcht  vor dem Einsatz von Neuroenhancern hängt mit den nichterforschten Langzeitfolgen zusammen. Während das Wissen über die Folgen der Selbstschädigung durch z.B. Alkohol, Tabak und andere Drogen hinreichend erforscht ist, wissen wir wenig über die kurz- und langfristigen Auswirkungen von selbstoptimierenden Mitteln. Wir wissen jedoch nicht, wie sich diese Stoffe langfristig auf unseren Körper – und unsere Gesellschaft – auswirken werden. Daher soll die Forschung über die möglichen Folgen dieser Mittel  – besonders auf unser Gehirn – in Erfahrung gebracht werden.  

Gefahren vor Schizophrenie und Demenz müssen erkannt und benannt werden, damit jedes Individuum vertretbar für sich entscheiden kann, ob er oder sie sich selbst schädigen möchte. Der Staat kann hierbei nicht auf einen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einer unvertretbaren Selbstschädigung pochen, wie es beim Abnehmen einer Gliedmaße der Fall ist. Sobald die Folgen und mögliche Schäden von Neuroenhancern bekannt sind, muss es jedem Individuum überlassen sein, selbstständig zu entscheiden, ob sie das Risiko übernehmen wollen oder nicht – genauso wie es aktuell beim Alkohol und Tabak der Fall ist.  

Gesundheit für Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt derzeit über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es ist gerade dieses Gesundheitssystem, das den Deutschen eine durchschnittliche Lebenserwartung von rund 81 Jahren beschert. 

Trotz dieser hervorragenden Bedingungen sehen die Jungen Liberalen in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf. 

Ärztliche Ausbildung 

Das deutsche Gesundheitssystem wird auch in Zukunft einen hohen Bedarf an gut ausgebildeten Ärzten haben. Damit auch in Zukunft der Bedarf an qualitativ hochwertiger Behandlung gedeckt werden kann, sehen die Jungen Liberalen Schwaben Änderungsbedarf bei der Zulassung und der Anzahl von Plätzen für ein Medizinstudium. 

Die Zulassung für ein Medizinstudium soll im Idealfall nämlich nicht länger nur vom jeweiligen länderspezifischen Numerus Clausus abhängen. Vielmehr soll die Auswahl der Kandidaten zusätzlich durch einen umfassenden Eignungstest erfolgen. Derzeit werden nur 60 % der vorhandenen Plätze per Eignungstest vergeben. Die Vergabe der restlichen 40 % erfolgt zum einen an die Abiturbesten und zum anderen an Bewerber mit gesammelter Wartezeit. Diese Vorgehensweise erscheint unzweckmäßig, da Bewerber mit einer bereits vorhandenen medizinischen Ausbildung diesen Vorteil erst bei dem jeweiligen Einstellungstest geltend machen können. 

Würde die Vergabe der Studienplätze zusätzlich über einen Einstellungstest erfolgen, würde dies einige Vorteile mit sich bringen. Die Hochschulen könnten die Bewerber so wesentlich besser vergleichen, als durch die bloße Betrachtung des Abiturs. Darüber hinaus wären auch Bewerber mit einem schlechteren Abiturdurschnitt dazu in der Lage, ihre medizinischen Kenntnisse und ihren Leistungswillen im Rahmen des Einstellungstests zu präsentieren. Weiterhin könnten durch diese Verfahrensweise auch die Abbruchquoten gesenkt werden, da sich die Bewerber bereits im Vorfeld intensiv mit der Thematik befassen müssten und so frühzeitig erkennen würden, ob sie eine richtige Vorstellung von den Inhalten eines Medizinstudiums haben. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher die bayrischen Universitäten mit medizinischen Fachbereichen dazu auf, in ihr Zulassungsverfahren einen Eignungstest zusätzlich zum Abiturschnitt einzuführen, sodass die Abiturnote nicht als alleiniges Zulassungskriterium gilt. 

Um den Wünschen der Studenten und des Gesundheitssystems für ausgebildete und zahlreiche Mediziner gerecht zu werden, sehen die JuLis Schwaben es als Angebracht und Nötig die Zahl der Studienplätze zu erhöhen.  

Integration durch Bildung

Die Jungen Liberalen Schwaben lehnen konfessionsgebundenen Religionsunterricht an staatlichen Schulen grundsätzlich ab und stehen zu dem jungliberalen Konzept des Weltanschauungsunterrichts.  

Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende

Die JuLis Schwaben fordern, die Anonyme Lebendorganspende zu ermöglichen. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein notwendiges Spenderorgan erhalten haben. 

Neben den Problemen der Verbreitung des Organspende Ausweises – so wissen 98% der Bevölkerung, dass es einen Organspende Ausweis gibt. Jedoch haben nur 58% jemals einen solchen Ausweis gesehen und lediglich 22% besitzen diesen – ist einer der Gründe für den Mangel die strikte Regelung, nach der Organe lebend gespendet werden dürfen. Nach Paragraph 8 Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes dürfen Lebendspenden nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Vorlobten oder anderen Personen zukommen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. 

Es muss daher auch möglich sein, Organe aus rein altruistischen Motiven zu spenden. Diese Anonyme Lebendspende wird bereits in Teilen der USA, Großbritannien und den Niederlanden praktiziert. Sie sieht vor, dass die Organe eines Spenders einem ihm unbekannten und nicht bestimmbaren Empfänger gegeben werden. Die Spende wird dabei in einen Pool geworfen und nach ähnlichen Kriterien wie die der postmortalen Spenden verteilt. Dies soll Anonymität sichern und Organhandel ausschließen. Damit es nicht zu einem Missbrauch durch Organhandel oder einer Kommerzialisierung kommt, dürfen außerdem keine Anreize geschaffen werden, die als Belohnung für Spender angesehen werden könnten. Um zusätzlich Spenden aufgrund eines überzogenen Helfersyndroms zu verhindern, sind Evaluierungsverfahren erforderlich, die ebenso die Freiwilligkeit der Spende feststellen. 

Die anonymen Spender sollen den Empfängerkreis aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht einschränken dürfen, etwa nach dem Alter oder Erkrankung der potenziellen Empfänger.  

Wissen was drin ist! Ja zu anonymen Drogentests, zur Bestimmung der Reinheit von Drogen.

Präambel 

Jedes Jahr geschehen viele Unfälle durch Überdosierung, Verunreinigung und Streckung bei dem Konsum von Drogen. Es besteht zudem ein zusätzliches unkalkulierbares Risiko auf diesem unübersichtlichen Markt, durch die rasante Entwicklung von neuen Drogen und die 

Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Substanzen (z.B. „Chrystal Meth“ und Amphetaminen). 

Natürlich besteht immer ein unkalkulierbares Risiko bei dem Konsum von Drogen. Dennoch sehen die Jungen Liberalen Schwaben Handlungsbedarf, um den oben genannten Risiken Herr zu werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schwaben: 

Die Legalisierung von sog. „Drug- Checking-Labs“. In solchen Laboren können Konsumenten anonym, die Reinheit und Menge von Drogen testen lassen. Zudem ob es sich um das Betäubungsmittel handelt, wofür es der Käufer hält. 

 

  • 1 Anonymität

Die Mitarbeiter eines „Drug-Checking-Labors“ unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Daten aus der Untersuchung dürfen nicht zu strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Lediglich Daten über die jeweilige Substanz dürfen zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken herangezogen bzw. gespeichert werden. 

 

  • 2 Betreiber

Betreiber von „Drug-Checking-Labs“ müssen eine sog. „Drug-Checking-Zertifizierung erhalten, um den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheken.

 

  • 3 „Drug-Checking-Zertifizierung“

Eine „Drug-Checking-Zertifizierung“ wird nur nach Überprüfung vom örtlichen Gesundheitsamt vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: 

  1. Die Anonymität muss gewährleistet werden.

  2. Nachweis, dass kein Handel oder Weiterverkauf von Proben betrieben wird.

  3. Betreiber müssen neben den Untersuchungen, auch Aufklärung- und Suchtberatung anbieten.
  • 4 Haftung

Das „Drug-Checking-Lab“ haftet in keinerlei Hinsicht für Kurz- und Langzeitfolgen, bei dem Konsum nach der Untersuchung.

  • 5 Besitz, Kosten, Ergebnis

Das Labor kann für den Besitz der Drogenproben nicht strafrechtrechtlich verfolgt werden. Der Besitz außerhalb des zertifizierten Labors ist weiterhin strafbar. Um Strafverfolgung unmittelbar vor den „Drug-Checking-Lab“ zu verhindern, soll die örtliche Polizei -ähnlich wie bei „Fixerbuden“ – auf Verfolgung unmittelbar vor dem Labor verzichten. Die Kosten für das „Drug-Checking“ sind nicht von der Öffentlichkeit zu tragen.  

Rettet die freiberuflichen Hebammen /Entbindungspfleger!

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern eine Zuzahlungspflicht seitens der Versicherten, wenn eine freiberufliche Hebamme bzw Entbindungspfleger beauftragt wird. 

Gründung einer Pflegekammer in Bayern

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern eine Installation einer Pflegekammer in Bayern. Die Mitgliedschaft in der Kammer muss dabei selbstverständlich freiwillig sein. Ähnlich wie anderen Berufskammern, soll die Pflegekammer folgende Aufgaben übernehmen: 

  • Qualitätssicherung in der Pflege aufgrund festgelegter Berufsinhalte und -pflichten 
  • Registrierung beruflich Pflegender (Berufsregister) 
  • Erfassen des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur, räumlicher Verteilung und Qualifikation 
  • optimale, flächendeckende gesundheitliche Versorgung 
  • gezielte Planung der Ausbildungsmöglichkeiten 
  • Führung der Berufsaufsicht 
  • Erteilung und Entzug der Berufserlaubnis 
  • Weiterentwicklung einer Berufsethik bzw. eines Berufskodex 
  • Aufsicht und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung 
  • Erstellen von Gutachten und Expertisen 
  • Fachliche Beratung des Gesetz- und Verordnungsgebers 
  • Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der Ausbildungsreform 
  • Erstellen von Statistik zur Planung erforderlicher fachlicher und personeller Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung 
  • Ausgestaltung der Ausbildungsgesetze des Bundes, in Kooperation mit den Ausbildungsträgern 
  • Examensabnahme 
  • Schiedsgericht 
  • Anbieten von Fortbildungen in Kooperation mit den etablierten Fortbildungsinstituten und Verbänden 
  • Schaffen von Bedingungen, die eine kontinuierliche Fortbildung aller Berufe gewährleistet