Alte Wege führen nach Rom, neue nach Berlin

Grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte werden durch nationale Regularien oft
unnötig verzögert, obwohl sie für die wirtschaftliche Integration und
Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Einheitliche Regelungen und klare
gesetzliche Rahmenbedingungen können diese Hindernisse abbauen.

 

Daher fordern wir Junge Liberale Schwaben:

  • Ein Gesetz zur Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte wird
     erlassen, das folgendes regelt:
    •  Ein staatlicher Fonds mit einem Volumen von 100 Mrd. Euro wird
       eingerichtet, der Bürgschaften für privat finanzierte Projekte übernimmt,
       die die Stabilität des deutschen Netzes oder die Güterverkehrskapazitäten
       erhöhen.
    •  Projekte werden nur unterstützt, wenn mindestens 70 % der Infrastruktur
       deutschen Rechtspersonen gehören oder mindestens 50 % deutschen und
       mindestens 20 % Rechtspersonen aus anderen EU-Staaten.
  •  Deutschland schließt gesetzlich verankerte bilaterale Abkommen mit seinen
     Nachbarländern, die Folgendes regeln:
    •  Genehmigungen für Projekte bis 5 km über die Grenze gelten als erteilt,
       sofern keine gravierenden Sicherheits- oder Umweltbedenken nachgewiesen
       werden.
    •  Einheitliche Genehmigungsvorgaben gelten für alle beteiligten Staaten, um
       Verfahren zu beschleunigen.

Begründung: 

Durch gesetzliche Anpassungen und internationale Abkommen wird die Planungssicherheit erhöht, und Infrastrukturprojekte können schneller umgesetzt werden. Dies stärkt die wirtschaftliche Integration und Versorgungssicherheit Deutschlands.

Antragssteller: Kilian Baumann

Mehr Pünktlichkeit im Regionalverkehr

Das Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs gegenüber Regionalzügen soll neu bewertet und in
bestimmten Fällen – vor allem bei Verspätungen – aufgehoben werden. Wenn die
Verspätung eines Fernverkehrszuges zu einer Gefährdung der Anschlüsse im
Regionalverkehr führt, sollen Regionalzüge Vorrang erhalten.

Zudem soll das generelle Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs, wenn es die Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs beeinträchtigt, grundsätzlich überprüft und
angepasst werden. Ziel ist es, die Pünktlichkeit des Regionalverkehrs zu erhöhen und
eine bessere Anbindung von ländlichen Regionen zu sichern.

Weiter soll eine Evaluierung der Taktung von Regionalzügen und S-Bahnen überprüft
werden, um eine weitere Verlangsamung des Regionalverkehrs zu minimieren.

 

Begründung:

In ländlicheren Regionen ist der Regionalverkehr für Pendler, Schüler und Berufspendler unerlässlich. Wenn Fernverkehrszüge bei Verspätungen Vorrang vor Regionalzügen haben, kommt es häufig zu weiteren Verspätungen im Regionalverkehr, was nicht nur die pünktliche Ankunft am Zielort verhindert, sondern auch den Anschluss an andere öffentliche Verkehrsmittel gefährdet. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Vorfahrtsrecht in einem flexiblen System geregelt werden, das sowohl den Fernverkehr berücksichtigt als auch die Verlässlichkeit des Regionalverkehrs sicherstellt. Dies würde sowohl die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördern als auch die Lebensqualität in ländlichen Regionen verbessern, indem die Pünktlichkeit und Verfügbarkeit von Regionalzügen gewährleistet wird.

Antragssteller: Tobias Strobel

Bahnstrategie jetzt

Das Deutsche Schienennetz krankt nicht nur an jahrelanger Unterfinanzierung. Wir schaffen es
nämlich weder auf der kommunalen oder regionalen Ebene, die bestehenden Fördertöpfe sinnvoll
aufeinander abzustimmen, noch auf transnationaler Ebene, sinnvoll mit unseren Europäischen Nachbarn den
Güterverkehr zu regeln. Die bestehenden Baumaßnahmensind nicht immer aufeinander
abgestimmt und passen meist auch nicht zum modernen Standard der Schienennetze unserer Nachbarländer.
Wir hinken unseren Nachbarn und Partnern innerhalb der europäischen Union in wichtigen Projekten
um ein Jahrzehnt hinterher.
Um eine verlässliche Schieneninfrastruktur zu schaffen, fordern wir daher:

  • Einen Strategieentwurf für das gesamte bayerische Schienennetz. Wie bereits in BaWü
    geschehen wollen wir hier auch flächendeckend die Kosten-Nutzen-Berechnung durchführen,
    damit zu jedem Streckenabschnitt eine vorläufige Zielüberlegung existiere, ob hier Ausbau,
    Rückbau oder Reaktivierung geplant ist. Rückbau ist für uns allerdings nur denkbar, wenn
    ersatzstrecken geschaffen worden sind.
  • Das Fernverkehrsnetz soll möglichst flächendeckend auf den Güterverkehr mit europäischer
    orientieren.
  • Das Zugsteuersystem ETCS wollen wir im Gesamtnetz installieren. Dabei ist auf ausreichend Zeit
    für die gebotene Qualität und entsprechende Fortbildungen zu achten.
  • Bei eingleisigen Strecken muss mindestens alle 15 Kilometer ein Ausweichgleis bestehen.
  • Sämtliche Grenzübergänge wollen wir schnellstmöglich elektrifizieren, wo es möglich ist. Dabei
    bleiben wir anderen erneuerbaren Technologien gegenüber offen.
  • Die Strecke von München über Memmingen nach Lindau zweigleisig auszubauen.
  • Beispielsweise die Strecke von Buchloe über Kempten nach Lindau zu elektrifizieren, ebenso
    aber alle dieselbetriebenen Strecken in ganz Bayern.
  • Alle Halte im Bezirk Schwaben, wie es besonders im Allgäu viele gibt, bei denen eine
    Reaktivierung nach den neueren Kriterien ein positives
    Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist, schnellstmöglich zu reaktivieren.

 

KV Allgäu, Kilian Baumann (BAY-Schwaben-Allgäu)

They see me rollin‘, they hatin’

Die Blutalkohol-Grenzwerte, die bei E-Scootern gelten, sollen von den Grenzwerten bei Kraftfahrzeugen losgelöst und an die Grenzwerte für Fahrräder angepasst werden.

Darüber hinaus soll für das Fahrrad und infolgedessen auch für den E-Scooter eine BAK unter 1,6 Promille eingeführt werden, die auch bei unauffälligem Fahrverhalten greift und leichter bestraft ist als eine Überschreitung der 1,6-Promille-Grenze. Die Strafe muss angemessen sein. Explizit nicht Teil der Strafdrohung bei Überschreiten der 1,1- Promille-Grenze sollen Fahrverbote, Führerscheinentzug, Anordnung einer MPU oder mehr als ein Punkt in Flensburg sein.

 

Antragsteller: Kai Fackler, Programmatik AK

Begleitete Fahrt in die Freiheit

Wir Jungen Liberalen Schwaben sehen, dann insbesondere im ländlichen Raum das Auto für junge Menschen einen Mobilitätsgaranten darstellen kann. Wir wollen insbesondere Fahranfängern die Möglichkeit geben, bereits frühzeitig unter Aufsicht an ihrem Können zu arbeiten, um dann verantwortungsvoll und vorbereitet in die Zeit des Alleinfahrens starten zu können.

Wir fordern im konkreten:

  1. Eine Senkung des Mindestalters für das begleitende Fahren auf 16 Jahre. In Anlehnung daran soll mit der Fahrausbildung bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden können.
  1. Eine Flexibilisierung der Regelungen für Begleitpersonen: Statt einer festen Beschränkung auf zuvor festgelegte Personen, die auf dem vorläufigen Führerschein vermerkt werden müssen, soll jede Person, die seit mindestens fünf Jahren einen Autoführerschein besitzt, als Begleitperson infrage kommen. Dabei sollen jedoch nicht alle Personen, die mit dem oder der minderjährigen im Fahrzeug sitzen, automatisch zu einer Begleitperson werden, sondern nur Personen, die sich in einem hierfür vorgesehenen Formular, das bei Bedarf vorgelegt werden muss, hierzu bereit erklären.

Begleitpersonen sollen zukünftig bis zu drei Punkte in Flensburg haben dürfen. In begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel für den Berufs- oder Schulweg darf die Person auch ohne Begleitung fahren.

 

Antragsteller: Kai Fackler, KV Allgäu

 

 

Pendler entlasten – nicht in Bürokratie ersticken

Um Berufspendler in Deutschland von den Folgen der CO²-Bepreisung zu entlasten haben Bund und Länder beschlossen, die Entfernungspauschale bis zum Jahr 2026 ab dem 21. Kilometer auf erst 35 und später auf 38 Cent zu erhöhen. 

Diese unnötig komplizierte und den durchschnittlichen Pendler nicht betreffende Regelung halten wir für deutlich verbesserungswürdig. 

Daher fordern die Jungen Liberalen Schwaben die seit 2004 auf 30 Cent festgelegte Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer und unbefristet auf 35 und ab 2024 auf 38 Cent anzuheben. 

Stauumfahrung für Motorräder

Während Staus für Auto- und LKW-Fahrer bereits ärgerlich sind, werden sie für Motorradfahrer regelmäßig zum ernsthaften Problem – sie besitzen keine Klimaanlage, es besteht keine Möglichkeit Sonnenschutz aufzusuchen und auch das kurzzeitige Abstellen des Motorrades ist streng untersagt. 

 

Die JuLis Bayern unterstützen, um dieses Dilemma aufzuösen, die Forderung des ADAC, Kraftradfahrern unter bestimmten Umständen zur erlauben, Staus zu umfahren. Demnach sollen Motorradfahrer, sofern es die herrschende Verkehrslage und die Pflicht zur allgemeinen Rücksichtnahme im Straßenverkehr zulässt, einen Stau mit geringer Geschwindigkeit (maximal 20 km/h) auf dem Standstreifen umfahren dürfen.  

 

Voraussetzung dafür ist stehender Verkehr. Motorradfahrer, die von dieser Regelung Gebrauch machen, sollen verpflichtet werden, die Autobahn bzw. Kraftfahrstraße an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, sofern das Motorrad mit einer solchen ausgestattet ist.  

Das „Rechtsüberholen“ des zähfließenden Verkehrs soll somit weiterhin untersagt bleiben, ebenso das Durchfahren eines Staus unter Nutzung der Rettungsgasse oder sonstiger Freiräume zwischen den anderen Fahrzeugen. 

Kein Fahrverbot für E-Bikes in den Bergen

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen ein Fahrverbot für E-Bikes in alpinem
Gelände aus. Stattdessen soll vermehrt auf Lenkungskonzepte wie die Auswei
sung von konkreten E-Bike-Strecken gesetzt werden.  

Zurück in die Zukunft – Hyperloop auf der Transrapid-Versuchsstrecke

Die JuLis Schwaben erachten die Einstellung des Transrapid-Programmes als ei-
nen der größten mobilitätspolitischen Fehler seit der Wiedervereinigung. Das
massive Potenzial der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn blieb damit
ungenutzt. Dennoch sprechen sich die Jungen Liberalen gegen eine Wiederauf
nahme des Testbetriebes aus, zumal die Entwicklung seitens der beteiligten Un
ternehmen nach dem Auslaufen der Förderung aus öffentlichen Haushalten und
dem damit verbundenen Ende des Betriebes auf der Transrapid-Versuchsanlage
im Emsland (TVE) fast gänzlich zum Erliegen gekommen ist. 

Nichtsdestoweniger erkennen die Jungen Liberalen das Potenzial für eine mögli
che zukünftige Nutzung des Testgeländes. Der Hyperloop stellt – wie der Trans-
rapid zu seiner Zeit – ein revolutionäres Fortbewegungsmittel dar, welches zur
möglichen zeitnahen Erreichung der Serienreife unbedingt von staatlicher Förde-
rung abhängig ist. 

Die Jungen Liberalen unterstützen deshalb ausdrücklich die von den Hochschu
len Emden/Leer und Oldenburg angestoßene Initiative, auf der TVE eine „Eu
ropean HyperLoop Technology Center“ aufzubauen und die TVE nach entspre
chendem Umbau als Hyperloop-Teststrecke zu nutzen.  

Nach den bereits erfolgten, geringen Förderungen durch Land Niedersachsen
und die Europäischen Union fordern die Jungen Liberalen auch den Bund dazu
auf, sich finanziell am Projekt zu beteiligen und vorbehaltlich weiterer Fördermit-
tel aus anderen Quellen die Realisierung des Projektes durch entsprechende Fi
nanzierung sicherzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss erster Tests soll der
Bund auch Sorge dafür tragen, dass der Testbetrieb für mindestens 5 Jahre si-
chergestellt werden kann. Bei vielversprechender Perspektive (bewertet durch ei-
ne Expertenkommission) und weiterem Bedarf sollen weitere Fördermittel bereit-
gestellt werden. 

Die Möglichkeit zum Abschluss einer Public-Private-Partnership mit privaten Un
ternehmen hinsichtlich des Ausbaus und des weiteren Betriebs der TVE soll eru
iert werden. 

Leitungspositionen im Rahmen der Realisierung des Projektes sollen explizit mit
herausragend fachkundigen Personen aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt
werden, nicht mit politischen Entscheidungsträgern.  

Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, welche die Initiative angestoßen ha-
ben, soll aufrechterhalten werden und das Projekt nach Möglichkeit den Studie-
renden und Beschäftigten der Hochschulen wissenschaftlich als Forschungspro-
jekt dienen. 

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird aufgefordert,
sich der Sache anzunehmen und durch entsprechende Initiativen auf die Umset
zung oben ausgeführten Forderungen hinzuwirken. 

Ja zum zukunftssicheren Ausbau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg

Präambel 

Wir Junge Liberale sehen großes Potential im geplanten Ausbau der Bahnstre
cke Ulm – Augsburg und möchten daher mit den folgenden Forderungen wichti
ge Grundsatzentscheidungen treffen und das Projekt in die richtigen Wege lei-
ten.  

Allgemeines 

Die Bahnstrecke Ulm – Augsburg zählt als Teil der sogenannten „Europamagis
trale“ (Paris – Bratislava) zu den meistbefahrenen Strecken im deutschen Schie
nennetz. Nach der Fertigstellung der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm wird sie den
einzigen nicht ausgebauten Streckenabschnitt auf der Relation Paris – München,
und somit einen Engpass, darstellen.  

Der Ausbau ist ein Jahrhundertprojekt und deshalb müssen von Anfang an die
richtigen Grundsatzentscheidungen getroffen werden.  

Wir junge Liberale möchten, dass der Ausbau der Strecke Ulm – Augsburg mit
Weitsicht und mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Schienenverkehrs in
Zeiten des Klimawandels geplant und realisiert wird.  

Für uns ist klar: Der Ausbau muss den jetzigen Kapazitätsengpass vollständig
beseitigen und darüber hinaus eine dramatische Erweiterung des Nah- und Fern-
verkehrsangebots in der Region Schwaben ermöglichen.  

Ausbau 

Aktuell wird im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ein Ausbau auf
drei Gleise zwischen Dinkelscherben und Augsburg vorgeschlagen, welcher ge
genüber eines nur unwesentlich teureren viergleisigen Ausbaus die Kapazität nur
moderat erhöht. Langfristig bliebe die Strecke Ulm – Augsburg dann ein Kapazi
tätsengpass 

Wir fordern daher, dass die Pläne für einen nur dreigleisigen Ausbau der Teil-
strecke Dinkelscherben – Augsburg, und potentiell anderer Teilabschnitte, fallen-
gelassen werden.  

Wir fordern einen konsequenten viergleisigen Ausbau zwischen Ulm und Augs
burg, um schnellen und langsamen Eisenbahnverkehr wirksam zu entmischen
und um genug verfügbare Kapazitätsreserven für die kommenden Jahrzehnte zu
haben.  

Fernverkehr 

Im Zuge der Klimaschutzpolitik Deutschlands sollen langfristig innerdeutsche Flü
ge durch schnellere Bahnverbindungen obsolet werden. Ein Ausbau der Strecke
auf nur 200 km/h und / oder 250 km/h ist nicht zweckmäßig und steht im deutli
chen Widerspruch zur deutschen Eisenbahn- und Klimapolitik.  

Wir fordern, dass die für den Fern- und schnellen Regionalverkehr bestimmten
Gleise, soweit sinnvoll und realisierbar, für 300 km/h ausgelegt werden.  

Der BVWP 2030 und die Deutsche Bahn sehen zur Realisierung des integralen
Taktfahrplanes eine maximale Fahrzeit von 27 Minuten zwischen Ulm und Augs
burg ohne Zwischenhalt vor. Mittelfristig wird der Einsatz von nur 230 km/h
schnellen Zügen weiterhin stattfinden, welche die Zeitvorgabe ebenso erreichen
sollen.  

Wir fordern, dass der Ausbau auch für 230 km/h schnelle Züge eine Fahrzeit
von maximal 27 Minuten ermöglicht.  

Regionalverkehr 

Das Konzept schneller Nahverkehrszüge wurde auf der Neubaustrecke Nürnberg
– Ingolstadt äußerst erfolgreich erprobt. Es würde für schnelle, kostengünstige
und bequeme Verbindungen zwischen den meistgenutzten Bahnhöfen entlang
der Linie Ulm – Augsburg sorgen.  

Wir fordern deshalb neben der Verbesserung des regulären Nahverkehrsange
bots die Einführung eines schnellen Regionalverkehrs mit begrenzten Zwischen-
halten.  

Konnektivität in Mittelschwaben 

Der Bahnhof Günzburg stellt eine wichtige regionale Verkehrsdrehscheibe dar.
Zusätzlich zu den Umsteigemöglichkeiten ist der Bahnhof Günzburg durch die
Nähe zum Legoland und dem hierzu angebotenen Shuttle touristisch bedeutsam.
Momentan hält nur alle zwei Stunden ein IC / EC pro Richtung. Wir möchten die
Region Mittelschwaben mit einem besseren Fernverkehrsangebot noch attraktiver
machen.  

Wir fordern eine Taktverdichtung beim Fernverkehr auf einen Halt je Richtung
pro Stunde.  

Naturschutz 

FFH – Gebiete stehen unter besonderem Schutz, und Eingriffe dürfen nach gel-
tendem EU – Recht nur bei eindeutig nachweisbarer Alternativlosigkeit bei der
Trassierung erfolgen. Geplante Eingriffe ziehen in der Regel langwierige und
kostenintensive Rechtsstreitigkeiten nach sich. Wir möchten der Verschwendung
von Steuergeld für riskante Gerichtsverfahren vorbeugen und die empfindlichen
Donauauen vor schädlichen Eingriffen zu bewahren.  

Wir fordern daher, von invasiven Baumaßnahmen in den FFH – Gebieten rund
um Günzburg abzusehen.