Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Deutschland ist zunehmend auf die Einwanderung angewiesen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und erstrecken sich vom demographischen Wandel bis hin zum Fachkräftemangel. Gerade die Zuwanderung von Fachkräften, die letzteres kompensiert, wird politisch jedoch eher stiefmütterlich behandelt. Die aktuelle politische Gesetzeslage, vor allem aber auch der behördliche Aufwand, ist letztlich Grund dafür, dass Zuwanderung durch fehlende Anerkennung von Abschlüssen erschwert wird. Die Jungen Liberalen sprechen sich für ein System aus, welches neue Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft und das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet.  

Deshalb fordern wir: 

  1. Innerhalb der EU-Staaten wurde das European Credit Transfer and Accumulation System (kurz ECTS) über die letzten Jahrzehnte eingeführt und angewendet. Das System wurde vor allem geschaffen, um eine Vergleichbarkeit innerhalb der Studiengänge in verschiedenen Ländern zu gewährleisten. Wir sprechen deshalb dafür aus, dass innerhalb der EU kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand mehr notwendig ist, um einen in der EU erhaltenen Studienabschluss in Deutschland anzuerkennen.  
  2. Bis heute fehlt eine aktive Einwanderungspolitik, die Einwanderung tatsächlich fördert, und nicht durch bürokratische Hindernisse komplizierter macht. Oft scheitern derzeit gestellte Anträge auf Anerkennung des ausländischen Abschlusses an formalen Hürden bei der Antragsstellung. Wir fordern daher eine Vereinfachung der Anerkennung von sowohl Schul-, Studien- und Ausbildungsabschlüssen aus nicht EU-Ländern. Hierzu muss vor allem der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung reduziert werden, sowie sprachliche Hürden maßgeblich berücksichtigt werden. Hierfür schlagen wir ein System vor, das ähnlich wie das in Europa bereits verwendete ECTS-System Antragsteller entlastet und eine faire Beurteilung ermöglicht.  
  3. Es soll außerdem möglich sein, dass weitere Qualifikationen, die in Deutschland derzeit nicht anerkannt werden, über zusätzlichen Prüfungen angerechnet werden können. Hierfür soll ein System, welches an den Graduate Management Admission Test angelehnt ist, eingeführt werden. Diese freiwilligen Qualifikationen sollen zukünftig von Universitäten oder der Industrie entwickelt und durchgeführt werden. 
  4. Das Erlernen der deutschen Sprache ist nicht nur für die Integration, sondern auch am Arbeitsplatz essenziell. Daher fordern wir, dass alle Migranten und Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf kostenfreie, gut erreichbare Sprach- und Integrationskurse haben.  

Raus aus dem Rausch

Bei einer FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorders) handelt es sich um eine der häufigsten nicht genetisch bedingten Behinderungen. Sie ist auf mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zurückzuführen, welcher selbst bei den kleinsten Mengen immense Auswirkungen haben kann. Jährlich werden in Deutschland ca. 10 000 Babys mit einer Form von einer FASD geboren1. Eine Alkoholspektrum-Störung äußert sich unterschiedlich stark und in einem großen Spektrum an Folgeerscheinungen. Dazu gehören: Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten, eingeschränkte Impulskontrolle oder die Schwierigkeit die Konsequenzen von Handlungen einzuschätzen. Um den Menschen, die an FASD leiden besser helfen zu können, fordern wir daher: 

 

  1. Um die Auswirkungen einer FASD einheitlich beurteilen zu können, soll die Fetale-Alkoholspektrumstörung in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgenommen werden. So sollen Grad der Behinderung und die daraus folgende Hilflosigkeit nicht willkürlich vom zuständigen Sozialgericht oder Versorgungsämtern festgelegt werden können. 
  2. Durch die Merkmale, die das Krankheitsbild einer FASD mit sich bringt, geraten davon Betroffene öfter als ein nicht von dieser Behinderung betroffener Mensch mit dem Gesetz in Konflikt. Im Zuge dessen ist es allerdings erforderlich, dass die Justiz gesondert auf Menschen mit einer diagnostizierten FASD-Erkrankung eingeht. So soll geprüft werden, inwiefern Betroffene einer FASD überhaupt fähig sind, an einem Prozess teilzunehmen oder eine Zeugenaussage zu tätigen. Weiterhin soll bei Straftätern mit einer FASD vermehrt auf Förderung, berufliches Training, Unterstützung der Familie und ggf. Medikation gesetzt werden, anstatt immer wieder für die gleichen Delikte Geld- oder Freiheitsstrafen zu verhängen. Für Gefängnispersonal sollen gesonderte Trainings angeboten werden, damit sie Strategien für den Umgang mit FASD-betroffenen Insassen haben. 
  3. Wir möchten uns für ein besseres Zurechtfinden der von FASD Betroffenen im Alltag einsetzen. Je nach Schwere der Einschränkung – gekoppelt an die Klassifizierung – ist die Möglichkeit einer gerichtlich bestimmten Vormundschaft durch Angehörige, oder Dritte mit klaren Vorgaben, Anforderungen und Entschädigungen zu prüfen. Diese Vormundschaft soll sich explizit auf das Krankheitsbild einer FASD beziehen und nicht auf komorbide Erscheinungen. Einhergehend mit der Krankheitsdefinition muss es auch einen klareren Empfehlungskatalog geben, der sicherstellt, welche Bedürfnisse bei welchen Einschränkungen bestehen und welche Therapien empfohlen werden. Eine Sammlung der rechtlichen Situation, medizinischen Bedürfnisse sowie Möglichkeiten der Förderung in Form einer Informationsbroschüre, welche an zentraler Stelle, beispielsweise durch die BZgA bereitgestellt wird. Diese soll zur Beratung den Sozialämtern und über diese Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. 
  4. FASD ist eine vermeidbare Einschränkung für Betroffene und die Gesellschaft gleichermaßen. Daher wollen wir vornehmlich auf Prävention hinarbeiten. Erstens fordern wir den Aufbau einer Aufklärungskampagne durch die BZgA, welche einerseits passiv in Apotheken, Krankenhäusern sowie in bei Gynäkologen, Informationsmaterial zur Verfügung stellt, sowie aktiv an Schulen, in Einrichtungen für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch über Alkoholismus und den Einfluss auf Ungeborene aufklärt. Als zweiten wesentlichen Baustein der Prävention sehen wir die Früherkennung Dies soll beispielsweise durch speziell geschultes Personal im Gesundheitssystem geschehen. Drittens sollte an sämtlichen Anlaufstellen für werdende Eltern bei Verdacht auf Alkoholismus speziell aufgeklärt, sowie Hilfsmöglichkeiten angeboten werden. Eine regelmäßige Betreuung von Alkoholikern soll bei Schwangerschaft zur Verfügung gestellt werden, um den Betroffenen zu helfen. Unterstützung für Mütter sowie nach der Geburt oder nach Erkennung von FASD-Symptomen soll zudem präsenter und einfacher zugänglich gestaltet werden. Hierzu sollen die Länder Kooperationsmöglichkeiten mit den Kommunen zur speziellen Integrationsförderung von FASD-Geschädigten evaluieren. 
  5. Verstärkte Forschung zur besseren Diagnose des Krankheitsbilds FASD und möglichen Therapeutika. 

Sweet Dreams (are made of Bildungsgerechtigkeit)

Bildung stellt die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und das Vorankommen eines jeden Einzelnen dar. Genau deswegen steht Bildung im Fokus liberaler Politik. Neben den klassischen Schullaufbahnen ist es uns aber auch wichtig, Durchlässigkeit und Flexibilität zwischen den verschiedenen Schularten zu schaffen und auf die individuelle Entwicklung der einzelnen Schüler konkret eingehen zu können. Daher fordern wir: 

 

  1. Probeunterrichte an Realschulen und Gymnasien für Grundschüler, deren Übertrittsnote für die entsprechende Schulart nicht ausreichend ist, müssen dem tatsächlichen Leistungsniveau von Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse angepasst werden, so dass es den Schülern ohne aufwändige außerschulische Vorbereitung möglich ist, den Probeunterricht zu bestehen. Notwendige Übungen, um Schülerinnen und Schüler auf die Prüfungssituation und -aufgaben vorzubereiten, sollen im laufenden Schuljahr behandelt werden.  
  2. Einen Ausbau der Einführungsklassen für die gymnasiale Oberstufe sowie eine Überarbeitung der dafür vorgesehenen Lehrpläne, damit eine tatsächliche Vorbereitung auf die Oberstufe gewährleistet werden kann. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass Sprachanfänger der zweiten Fremdsprache eine für sie angepasste Bewertung ihres Sprachniveaus erhalten. Entsprechende Anfängerkurse sind hinsichtlich Unterrichtsniveau und Benotung hieran anzupassen. 
  3. Die Wirtschaftsschule stellt eine berufsnahe Alternative zu den gängigen weiterführenden Schulen dar. Daher soll das Angebot, die Wirtschaftsschule bereits ab der 6. Klasse zu besuchen, ausgebaut werden. Zudem soll diese Möglichkeit auch auf die 5. Klasse ausgeweitet werden.  
  4. Eine Anpassung der Probezeit an den 11. Klassen der Fachoberschulen. In der Probezeit sollen mindestens zwei schriftliche Leistungsnachweise in jedem Fach erfolgen, um eine aussagekräftige Vergleichbarkeit zu schaffen. Außerdem sollen Schülern, die gefährdet sind, die Probezeit nicht zu bestehen, verstärkt Beratungsangebote zu ihrer weiteren Bildungslaufbahn gemacht werden.