(Nicht) Die Pflegekraft deines Vertrauens – TikTok Livestreams aus Pflegeeinrichtungen schärfer ahnden

Es gibt seit längerem das Phänomen, dass Pflegekräfte und sonstiges Personal in
Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Psychiatrien oder Altenheimen streamen. Dabei geben
sie teilweise Patientendaten preis oder streamen über ihre offiziellen Pausenzeiten hinaus aus
dem Pausenraum. Die Pflegeeinrichtungen gehen größtenteils nicht konsequent gegen diese
Streams vor und das trotz der Verletzung des Datenschutzes oder der Pflichtverletzung aus dem
Arbeitsvertrag.

Deshalb fordern wir:

  1. Falls nicht medizinische Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen streamen, sollen diese analog 1.
    zum medizinischen Personal behandelt werden.
  2. Es soll eine einheitliche Stelle geben, in der sowohl die Beschwerden gegenüber den 2.
    Pflegekräften als auch die von den nicht-medizinischen Mitarbeitern angezeigt werden. Diese
    Stelle soll leicht auffindbar für die Anzeigenstellenden sein.
  3. Pflegeeinrichtungen sollen die betroffenen Patient*innen gem. Art. 33, 34 DSGVO unverzüglich 3.
    über die Verletzung des Datenschutzes informieren. Des Weiteren sollen sie über alle
    Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgeklärt werden. Ob die betroffenen Patient*innen
    und/ oder deren Familien über den Verstoß informiert worden sind, soll dabei von der
    involvierten Behörde kontrolliert werden.
  4. Falls es zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kommt, soll die Folge davon 4.
    sein, dass es mindestens zu einem temporären Berufsausübungsverbot kommt. In schweren
    Fällen soll es zu einem Entzug des Pflegeexamens kommen, was einem permanenten
    Berufsausübungsverbot gleicht.
  5. Kommt es zu einem Stream ohne Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu sonstigen 5.
    Pflichtverletzungen, sollen dieselben Sanktionen wie bei Streams mit Veröffentlichung von
    personenbezogenen Daten in Betracht gezogen werden.
  6. In der Ausbildung an den Pflegeschulen soll im Zuge des Themas zur Aufklärung über die 6.
    Schweigepflicht im Speziellen über diese TikTok-Livestreams aus Pflegeeinreichtungen
    aufgeklärt werden.
  7. Die Pflegeeinrichtungen sollen alle ihre Mitarbeitenden noch einmal gesondert über die 7.
    Gefährlichkeit dieser Livestreams aufklären und ihre Mitarbeiter für dieses Thema
    sensibilisieren.

 

Antragsteller: Laura Gehring

Ich habe die AGB gelesen und nehme diese zur Kenntnis

Die AGB, Preis- und Leistungsverzeichnisse oder sonstiger Schriftverkehr ohne personenbezogene
Daten sollen dem Endverbraucher nicht mehr in Papierform, sondern auch in elektronischer Form
vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden können

Begründung:
Bisher müssen, beispielsweise bei Eröffnung eines Girokontos, die AGB der Bank und das Preis-
und Leistungsverzeichnis zusammen mit den Formularen, die personenbezogene Daten enthalten,
ausgedruckt und dem Endverbraucher mitgegeben werden. Meistens sind die Anlagen ungelesen
und benötigen trotzdem den meisten Platz in einem solchen Papierstapel. Häufig ändern sich die
Unterlagen laufend, sodass die abgelegte Fassung schon bald an Gültigkeit verloren hat. Um dies
zu umgehen und die hunderten Seiten Papier zu sparen, soll es die Möglichkeit einer
elektronischen Übermittlung, beispielsweise per Mail, im Online-Banking-Portal oder sonstigem
Portal geben und das direkt bei Vertragsabschluss. Es soll die Möglichkeit bestehen diese
Dokumente vor Vertragsabschluss einzusehen, sodass kein Nachteil für den Endverbraucher
entsteht. Dies gilt vor allem für Verträge, die nicht elektronisch abgeschlossen werden können.

 

Antragsteller: Laura Gehring

In den Farben getrennt, in der Sache geeint! – Ein Bekenntnis gegen politische Gewalt

In den Farben getrennt, aber in der Sache geeint. Das muss die Philosophie sein, mit der wir
Liberale leben. Wir stehen fest an der Seite der Demokratie und auf der Seite all derjenigen, die
für diese kämpfen und diese verteidigen.
Wir verurteilen politisch motivierte Angriffe auf Mitglieder aller demokratischen Parteien scharf
und setzen uns aktiv für einen fairen politischen Diskurs ein. Denn wir sind der Meinung, dass
Differenzen nie über körperliche Gewalt gelöst werden können.

 

Begründung:
Vor wenigen Tagen ist der SPD-Europapolitiker (MdEP) und sächsischer Spitzenkandidat Kandidat
für die Europawahl Matthias Ecke in Dresden beim Plakatieren für die Anstehende Wahl in
Dresden so angegriffen worden, dass er ins Krankenhaus musste und sogar operiert werden
musste. Wenige Minuten zuvor wurden Wahlhelfer der Grünen, vermutlich von denselben Tätern,
attackiert. Dies sei laut den Vorsitzenden der SPD Sachsen “ein unübersehbares Alarmzeichen an
alle Menschen in diesem Land, dass unsere demokratischen Werte attackiert werden.”
Bereits wenige Tage zuvor, am Donnerstag, den 02. Mai, sind in Essen in NRW zwei Politiker der
Grünen angegriffen worden.
Die Täter zu ersteren Angriffen sind teilweise bereits ermittelt worden und es hat sich laut dem
LKA gezeigt, dass mindestens einer der Täter der “Kategorie politisch-motiviert rechts” zugeordnet
wird.
Diese erschreckenden Vorfälle zeigen, dass das allen passieren kann. Egal ob europäischer
Spitzenpolitiker oder Basismitglied: Alle könnten potenziell das Opfer eines solch widerwärtigen
Angriffs sein. Auch wir Liberale könnten in Zukunft betroffen sein.
In den Farben getrennt, aber in der Sache geeint. Das muss die Philosophie sein, nachdem wir
Liberale leben und arbeiten.

 

Antragsteller: Laura Gehring et al.

Auch Männer vor häuslicher Gewalt schützen

Mindestens ein fünftel aller Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Es werden seit wenigen
Jahren Strukturen aufgebaut, um diese Männer zu unterstützen. Dort gibt es aber noch
Nachbesserungsbedarf, deshalb fordern wir:

  • Das Angebot der Hilfehotline für Männer soll weiter ausgebaut werden. Insbesondere soll das1.
    fremdsprachige Angebot auf mindestens sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch,
    Russisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) ausgebaut und auf der Internetseite der
    Hotline besser beworben werden. Sie soll auch so ausgebaut werden, dass sich die Männer an
    keine Geschäftszeiten der Hotline halten müssen und die Telefonnummer und der Onlinechat
    an allen Wochentagen zu allen Uhrzeiten verfügbar ist.
  • Durch gezielte Werbung via Social Media (Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn) soll das2.
    Hilfetelefon weiter ausgebaut werden. Es soll desweitern Werbung durch Öffentlichkeitsarbeit
    durch Flyeraktionen im sozialen Umfeld, bei Ärztinnen und Ärzten, Kirchen und Pflegediensten
    angeboten werden.

 

Begründung:

Laut einer Auswertung einer Kriminalstatistik des BKA sind ein fünftel derer, die von häuslicher
Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft betroffen sind, Männer. Die Zahl der Männer, die von ihren
Partnerinnen oder Partnern Gewalt erfahren, könnte aber auch höher sein, da Männer seltener als
Frauen die häusliche Gewalt zur Anzeige bringen. Erst seit 2019 wird den betroffenen Männern
aktiv Hilfe angeboten.
Seitdem gibt es eine Hilfehotline für Männer, aus der aus der Startseite nicht genau hervorgeht, in
wie vielen Sprachen sie verfügbar ist, während man auf der Homepage für das Hilfetelefon der
Frauen direkt sieht, dass es in 18 Sprachen verfügbar ist. Das Hilfetelefon ist 24/7 für die
betroffenen Frauen sowohl im Onlinechat als auch per Telefon da. Beim Hilfetelefon für Männer
müssen sich die Betroffenen an Geschäftszeiten von Montag – Freitag und fünf Stunden an vier
Tagen im Chat halten. Das ist als sehr kritisch zu sehen, da der Partner oder die Partnerin nicht
vor Ort sein darf, wenn das Opfer sich an das Hilfetelefon wenden soll. Durch Öffnungszeiten der
Hotline wird dies unnötig erschwert und das Angebot ist damit nicht so niederschwellig, wie es
sein soll. Das Hilfetelefon für Frauen wird von allen 16 Bundesländern, dem Bund selbst, 28
Organisationen und sechs privaten Unternehmen unterstützt. Das Hilfetelefon für Männer wird
hingegen nur von vier Bundeländern und drei Organisationen unterstützt. Zu diesen
Bundesländern gehören sowohl Bayern und Baden-Württemberg und die AWO Augsburg
unterstützt das Hilfetelefon. Dennoch sollten ebenfalls alle 16 Bundesländer dabei
zusammenarbeiten.
Der Bedarf für das Hilfetelefon für Männer könne, mit Blick auf Großbritannien, wo es seit 14
Jahren eine Hotline für Gewalt gegen Männer gibt, generell noch viel größer sein als gedacht. Die
Öffentlichkeitsarbeit der britischen Website findet dabei hauptsächlich über soziale Medien
(Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn) statt. Über ein dreiviertel der Männer, die die Hotline
kontaktieren, informieren sich jetzt schon über das Internet. Dies muss auch in Deutschland durch
gezielte Verwendung von sozialen Medien gestärkt werden. Dadurch können die bestehenden
Strukturen besser ausgebaut werden.

 

Laura Kim Gehring (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Reform Öffentlicher Dienst

Die Deutsche Verwaltung ist schon seit Jahren ein Problem für unseren Wohlstand, indem
notwendige Prozesse meist über die Maßen langwierig sind, wichtige Projekte oft einschlafen und aktivere
Akteure, wie Unternehmen, durch Bürokratie und langsame Prozesse ausgebremst werden. Während viele
Behörden unterbesetzt sind, gibt es auch einen aufgeblähten und deutlich zu teuren
Verwaltungsapparat in manchen Bereichen. Da keine wie in Unternehmen Anreize bestehen,
Beamte und Mittel neu zu allokieren finden wir uns heute gleichzeitig einem viel zu großen
Verwaltungsapparat ausgesetzt, welcher an entscheidenden Stellen dennoch unterbesetzt und überlastet ist.
Prominente Stichwörter sind Digitalisierung, sowie Baugenehmigungen für Windparks.
Wir fordern daher:

  • Eine Verschlankung von Behörden, indem wir zum Einen Prozesse digitalisieren und zum
    Anderen Anreize für den eigenständigen Abbau nicht benötigter Stellen setzen. Zur
    Digitalisierung wollen wir in jedem Bundesland Stellen einrichten, an welche sich Behörden
    wenden können, um Ihre Formulare zu automatisieren, sowie Schnittstellen für Bürger und
    Unternehmen zu schaffen. Dies erfordert mittlerweile keine großen IT-Kenntnisse mehr,
    lediglich Erfahrung, welche Sicherheitsrisiken bestehen und wie man kritische Bereiche
    umgehen kann.
  • Für den Stellenabbau wollen wir auf Anreize zur selbstständigen Evaluation
    von Abbaupotentialen und den zwischen Beamten und Behördenleitung einvernehmlichen
    Wechsel setzen: beispielsweise Wechselboni, sowie zeitweise Budgeterhöhungen als
    Belohnung für die freistellende Behörde, oder eine solche, die eine verrentete Stelle nicht
    nachbesetzt. Wichtig ist, dass je Abteilung maximal ein Wechsel alle zwei Jahre stattfinden
    kann, um Fehlanreize zu vermeiden. Die Nachbesetzung von Stellen, deren Besetzung den
    Ruhestand antritt, soll zudem zukünftig begründet werden.
  • Zeitweilige Einstellung von nicht-verbeamteten Fachkräften für den IT-Bereich. Hierzu sollen
    Kommunale Töpfe für IT-Gehälter geschaffen werden, welche frei verfügbar für notwendige
    Stellen vergeben werden können. Die maximale Gesamtsumme soll sich am typischen Bedarf
    für die Kommunengröße, sowie marktüblichen Gehältern richten. Zur Bereitstellung sollen die
    Kommunen benötigte Digitalisierungsprojekte identifizieren und erwartete Laufzeiten
    angeben, woraus sich dann die Anzahl und Dauer der benötigten Stellen ergibt. Teil der
    Projektplanung müssen auch Schritte für den weiteren Weg nach Projektabschluss sein,
    welcher durch reguläre Stellen gewährleistet werden muss. Dies kann durch bestehende, oder
    bereits bewilligte Stellen nachgewiesen werden. Ob die Kreise dann einzelne hochbezahlte IT?
    Experten für kurze Zeit einstellen, oder mehrere günstigere IT-Fachkräfte für längere
    Zeiträume, sowie ob sie von den Töpfen „Signing-Boni“ oder andere übliche Anreize aus der
    freien Wirtschaft anbieten, sei ihnen selbst überlassen

 

Antragsteller: KV Allgäu, Kilian Baumann (BAY-Schwaben-Allgäu)

Neue Frauenquote für mehr Kompetenz

Im Falle der Ausschreibung eines Vorstandsposten, sollte im Auswahlverfahren stets nach
Qualifizierung, Kompetenz und Eignung für die zu besetzende Stelle gefiltert und passende
Kandidaten ermittelt werden. Kriterien für die Eignung der Bewerber müssen überprüfbar sein
und vor Ausschreibung mindestens dem Betriebsrat offengelegt werden. Im nächsten Schritt
sind hier bis zu einer ausreichend diversen Besetzung entsprechend der 30%-Regelung nichtmännliche Bewerber vorzuziehen.

 

Antragsteller: Lisa Saß (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Zensur trotz Rundfunkbeitrags? – ÖRR-Uploads sind keine Verbrechen!

Aktuell sind Videoportale verpflichtet, Aufzeichnungen von öffentlich-rechtlichen Film- und
Fernsehproduktionen zu löschen. Diese werden jedoch über die Rundfunkbeiträge der
Bürgerinnen und Bürger finanziert, weswegen wir überzeugt sind, dass sie auch später noch
kostenfrei auf Videoportalen (wie z.B. YouTube) abrufbar sein sollten.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und das Hochladen
von öffentlich-rechtlichen Produktionen auf den deutschen Seiten der Videoportale zu
erlauben, sofern keine Werbung geschaltet wird – dies würde die Verwaltung der Portale
vereinfachen und den Nutzen des Rundfunkbeitrags nachhaltig erhöhen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Bestehen des Urheberrechts durch die werbefreien
Angebote nicht gefährdet wird. Das bestehende Urheberrecht muss dementsprechend
angepasst werden. Die Freigabe soll auf Deutsche Ports beschränkt bleiben, wie es
beispielsweise mit der ARD-Mediathek auch gehandhabt wird.

 

 

Antragsteller: Benedikt Müller (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Kinderbekommen beginnt schon vor der Geburt – Kinderwunsch für alle ermöglichen

In Deutschland wünschen sich etwa 86 % der Frauen mindestens ein Kind – bei etwa
jeder 5. bis 6. davon wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Von einer Unfruchtbarkeit
oder Sterilität spricht man dann, wenn eine Frau innerhalb von zwei Jahren trotz
regelmäßigem Geschlechtsverkehr nicht schwanger wird. Während eine hormonell bedingte
Unfruchtbarkeit in vielen Fällen durch verschiedene Hormonpräparate sehr wirkungsvoll
behandelt werden kann, ist die einzige Chance bei organischen Ursachen oft nur eine
künstliche Befruchtung. Diese letzte Chance steht aber nicht jedem offen. Eine
künstliche Befruchtung kostet viel Geld und die Krankenkassen sind bei der Übernahme
von Leistungen sehr selektiv.

Daher fordern wir:

1. Die Aufhebung von Vorgaben bezüglich Alter und Familienstatus der Betroffenen.
Voraussetzung für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse ist
momentan das Mindestalter von 25 der Betroffenen. Bei Frauen gilt dabei ein
Höchstalter von 40, bei Männern eines von 50 Jahren. Außerdem muss das Paar
miteinander verheiratet sein. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre herabgesetzt
werden, Vorgaben bezüglich einer Heirat etc. soll es nicht geben.

2. Keine starre Beschränkung der Anzahl der Versuche. Vielmehr sollen die
Erfolgsaussichten medizinisch beurteilt werden, da sich auch jede Ursache von
Unfruchtbarkeit anders auf den Körper auswirkt.

3. Die Förderung des BMFSFJ für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei
ungewollter Kinderlosigkeit“ soll ebenso für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet werden, wie es bereits in den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz
und Saarland der Fall ist, da diese eigene Landesmittel zur Verfügung stellen.

4. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem,
dass sowohl Ei- als auch Samenzellen ausschließlich von dem betroffenen Paar
verwendet werden. Falls die Unfruchtbarkeit von Seiten des Mannes besteht und
keine Samenzellen von diesem gewonnen werden können, soll auch eine Behandlung
mit Spendersamen als Kassenleistung möglich sein.

 

 

Antragsteller: BeVo, Frau Leonie Vogler (BAY-Schwaben-Allgäu)

Was passiert mit der Demokratieabgabe?

Die Jungen Liberalen Schwaben betrachten mit großer Sorge, dass der Bayerische Rechnungshof kürzlich einen Bericht veröffentlicht hat, in dem auf erhebliche Unklarheiten in der Ausgabenpolitik des Bayerischen Rundfunks hingewiesen wurde. Im Rahmen dieses Berichts werden erhebliche Zweifel daran erhoben, ob der BR bei diversen Anschaffungen und dem Abschluss von Beraterverträgen wirtschaftlich gehandelt habe. Über die Hälfte des Ausgaben des BR können laut diesem Bericht keinem bestimmten Punkt zugeordnet werden, sondern werden lediglich als Gemeinkosten deklariert. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern deshalb unabhängig von anderer, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreffenden Beschlüssen:

 

  1. Die gründliche Aufarbeitung dieses Berichts dahingehend, inwiefern möglicherweise unwirtschaftlich mit den Geldern von GEZ-Zahlern umgegangen wurde.
  2. Eine klare Erhöhung der Transparenz der Finanzstruktur des BR und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen. Es ist dabei besonders darauf zu achten, dass Möglichkeiten zur Veruntreuung oder zum Missbrauch von Geldern minimiert werden.
  3. Eine konsequente Sparpolitik in den Ausgaben des BR und aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
  4. Ein Grundlegende Überarbeitung der Strukturen des BR mit dem Ziel der Kosteneinsparung. Der Fokus soll dabei auf der Priorisierung des Kernauftrages im Angebot und der Beseitigung von Mehrfachstrukturen liegen.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

SEXUELLEM MISSBRAUCH IM SPORT KEIN SPRUNGBRETT BIETEN

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 000[1]. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir:

  1. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  2. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, sollen deutliche Konsequenzen folgen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein.
  3. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  4. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entschädigungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

[1] Deutschlandfunk, „Doppelt so viele Fälle wie in der katholischen Kirche, https://www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-sport-doppelt-so-viele-faelle-wie-100.html, aufgerufen am 26.08.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler