Neue Frauenquote für mehr Kompetenz

Im Falle der Ausschreibung eines Vorstandsposten, sollte im Auswahlverfahren stets nach
Qualifizierung, Kompetenz und Eignung für die zu besetzende Stelle gefiltert und passende
Kandidaten ermittelt werden. Kriterien für die Eignung der Bewerber müssen überprüfbar sein
und vor Ausschreibung mindestens dem Betriebsrat offengelegt werden. Im nächsten Schritt
sind hier bis zu einer ausreichend diversen Besetzung entsprechend der 30%-Regelung nichtmännliche Bewerber vorzuziehen.

 

Antragsteller: Lisa Saß (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Zensur trotz Rundfunkbeitrags? – ÖRR-Uploads sind keine Verbrechen!

Aktuell sind Videoportale verpflichtet, Aufzeichnungen von öffentlich-rechtlichen Film- und
Fernsehproduktionen zu löschen. Diese werden jedoch über die Rundfunkbeiträge der
Bürgerinnen und Bürger finanziert, weswegen wir überzeugt sind, dass sie auch später noch
kostenfrei auf Videoportalen (wie z.B. YouTube) abrufbar sein sollten.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und das Hochladen
von öffentlich-rechtlichen Produktionen auf den deutschen Seiten der Videoportale zu
erlauben, sofern keine Werbung geschaltet wird – dies würde die Verwaltung der Portale
vereinfachen und den Nutzen des Rundfunkbeitrags nachhaltig erhöhen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Bestehen des Urheberrechts durch die werbefreien
Angebote nicht gefährdet wird. Das bestehende Urheberrecht muss dementsprechend
angepasst werden. Die Freigabe soll auf Deutsche Ports beschränkt bleiben, wie es
beispielsweise mit der ARD-Mediathek auch gehandhabt wird.

 

 

Antragsteller: Benedikt Müller (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Kinderbekommen beginnt schon vor der Geburt – Kinderwunsch für alle ermöglichen

In Deutschland wünschen sich etwa 86 % der Frauen mindestens ein Kind – bei etwa
jeder 5. bis 6. davon wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Von einer Unfruchtbarkeit
oder Sterilität spricht man dann, wenn eine Frau innerhalb von zwei Jahren trotz
regelmäßigem Geschlechtsverkehr nicht schwanger wird. Während eine hormonell bedingte
Unfruchtbarkeit in vielen Fällen durch verschiedene Hormonpräparate sehr wirkungsvoll
behandelt werden kann, ist die einzige Chance bei organischen Ursachen oft nur eine
künstliche Befruchtung. Diese letzte Chance steht aber nicht jedem offen. Eine
künstliche Befruchtung kostet viel Geld und die Krankenkassen sind bei der Übernahme
von Leistungen sehr selektiv.

Daher fordern wir:

1. Die Aufhebung von Vorgaben bezüglich Alter und Familienstatus der Betroffenen.
Voraussetzung für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse ist
momentan das Mindestalter von 25 der Betroffenen. Bei Frauen gilt dabei ein
Höchstalter von 40, bei Männern eines von 50 Jahren. Außerdem muss das Paar
miteinander verheiratet sein. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre herabgesetzt
werden, Vorgaben bezüglich einer Heirat etc. soll es nicht geben.

2. Keine starre Beschränkung der Anzahl der Versuche. Vielmehr sollen die
Erfolgsaussichten medizinisch beurteilt werden, da sich auch jede Ursache von
Unfruchtbarkeit anders auf den Körper auswirkt.

3. Die Förderung des BMFSFJ für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei
ungewollter Kinderlosigkeit“ soll ebenso für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet werden, wie es bereits in den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz
und Saarland der Fall ist, da diese eigene Landesmittel zur Verfügung stellen.

4. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem,
dass sowohl Ei- als auch Samenzellen ausschließlich von dem betroffenen Paar
verwendet werden. Falls die Unfruchtbarkeit von Seiten des Mannes besteht und
keine Samenzellen von diesem gewonnen werden können, soll auch eine Behandlung
mit Spendersamen als Kassenleistung möglich sein.

 

 

Antragsteller: BeVo, Frau Leonie Vogler (BAY-Schwaben-Allgäu)

Was passiert mit der Demokratieabgabe?

Die Jungen Liberalen Schwaben betrachten mit großer Sorge, dass der Bayerische Rechnungshof kürzlich einen Bericht veröffentlicht hat, in dem auf erhebliche Unklarheiten in der Ausgabenpolitik des Bayerischen Rundfunks hingewiesen wurde. Im Rahmen dieses Berichts werden erhebliche Zweifel daran erhoben, ob der BR bei diversen Anschaffungen und dem Abschluss von Beraterverträgen wirtschaftlich gehandelt habe. Über die Hälfte des Ausgaben des BR können laut diesem Bericht keinem bestimmten Punkt zugeordnet werden, sondern werden lediglich als Gemeinkosten deklariert. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern deshalb unabhängig von anderer, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreffenden Beschlüssen:

 

  1. Die gründliche Aufarbeitung dieses Berichts dahingehend, inwiefern möglicherweise unwirtschaftlich mit den Geldern von GEZ-Zahlern umgegangen wurde.
  2. Eine klare Erhöhung der Transparenz der Finanzstruktur des BR und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen. Es ist dabei besonders darauf zu achten, dass Möglichkeiten zur Veruntreuung oder zum Missbrauch von Geldern minimiert werden.
  3. Eine konsequente Sparpolitik in den Ausgaben des BR und aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
  4. Ein Grundlegende Überarbeitung der Strukturen des BR mit dem Ziel der Kosteneinsparung. Der Fokus soll dabei auf der Priorisierung des Kernauftrages im Angebot und der Beseitigung von Mehrfachstrukturen liegen.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

SEXUELLEM MISSBRAUCH IM SPORT KEIN SPRUNGBRETT BIETEN

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 000[1]. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir:

  1. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  2. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, sollen deutliche Konsequenzen folgen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein.
  3. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  4. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entschädigungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

[1] Deutschlandfunk, „Doppelt so viele Fälle wie in der katholischen Kirche, https://www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-sport-doppelt-so-viele-faelle-wie-100.html, aufgerufen am 26.08.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler

 

Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen-Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden oder potenzielle Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensive Möglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

Eher zum Heulen als zum Lachen – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz krisensicher machen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch der Krieg in der Ukraine. Alle diese Ereignisse haben uns gezeigt, wie wichtig es ist auf Krisen verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Umso gravierender ist es nun, dass in den letzten Jahrzehnten der Ausbau und die Vorsorge im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes extrem vernachlässigt wurde. Damit Deutschland in Zukunft auf solche Ereignisse vorbereitet ist, fordern wir daher:

 

  1. Eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Das gilt sowohl für Bund und Länder als auch für die einzelnen Länder und Kommunen untereinander. So unterstützen wir die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bund und Ländern, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden kann. Dieses Kompetenzzentrum soll zudem als Vermittler zwischen Ländern oder Kommunen eingesetzt werden können, um Informationen über Wetterlagen, Bestand von Rettungsfahrzeugen etc. austauschen zu können und gegenseitige Hilfe zu koordinieren. Hierbei geht es allerdings zusätzlich um die Zurverfügungstellung von detaillierten Karten und Wettermodellen, die oftmals nicht zwischen den einzelnen Ländern oder Kommunen ausgetauscht werden, obwohl diese für Prävention und Unterstützung dringend notwendig sind.
  2. Eine Vereinheitlichung der Handlungsempfehlungen gerade bei der Ausrufung des Katastrophenfalls, sowie der damit verbundenen Qualifikationen der Bürgermeister und anderer Amtsträger in Kommunen und Landkreisen. Diese sollen verpflichtet werden, entsprechende Aus- und Fortbildungen beim BBK zu besuchen. Teil dieser Vereinheitlichung sollen auch die Standards und Benennungen der freiwilligen Hilfskräfte sein, damit diese in „fremden“ Bundesländern effizient Hilfe leisten und ohne Verständigungsschwierigkeiten miteinbezogen werden können.
  3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophenfälle jeglicher Art und dem entsprechenden Verhalten in dieser Lage oder der Interpretationen von Warnungen. Dazu sollen die Bürger umfangreich geschult werden, beispielsweise im Erkennen unterschiedlicher Sirenensignale, der privaten Krisenvorsorge oder bei den Erwartungen, welche mit welchen externen Hilfen sie rechnen können. Dabei soll insbesondere auch frühkindliche Bildung und das Ansprechen von Katastrophen in Schulen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll, vergleichbar mit den Informationskampagnen von Polizei und Feuerwehr, im Rahmen einer Katastrophenschutzkampagne auf richtige Verhaltensweisen im Ernstfall hingewiesen und zu Weiterbildung in diesem Bereich aufgerufen werden.
  4. Die Einrichtung von Kompetenzzentren zur Einbindung freiwilliger Helfer im Krisenfall. Diese Anlaufstellen sollen seitens der Kommunen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit freiwillige Helfer sich dort einfinden und dann je nach individuellen Kompetenzen und Hilfsbedarf in einzelnen Teilregionen und Arbeitsbereichen eingeteilt werden können. Es soll zusätzlich die Möglichkeit eines „Helferführerscheins“ eingeführt werden. Volljährige können diesen beantragen, wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse B haben, womit der „Helferführerschein“ eine Art abgespeckten LKW-Führerschein darstellt. Er berechtigt in Dienstsituationen dazu, Fahrzeuge von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu fahren. Darüber hinaus sollen Freiwillige auch unabhängig von konkreten Krisenfällen Kurse besuchen können, die im Katastrophenfall relevante Kenntnisse zur Selbst- und Fremdhilfe vermitteln. Auf diese Weise könnten dazukommende Helfer in einem Krisengebiet mit dem entsprechenden Know-how ausgestattet auch komplexere Hilfsaufgaben übernehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Kurse liegt bei den im Katastrophenfall agierenden Organisationen.
  5. Den Ausbau von Frühwarnsystemen oder Schutzinfrastruktur wie Bunkern oder Notfallunterkünften. Wir unterstützen dabei die Einführung des Cell-Broadcasting, wollen aber zusätzlich die Möglichkeiten erweitern, Katastrophenwarnungen elektronik-unabhängig weitergeben zu können. Dies gilt auch für jegliche Kommunikation über Analogfunk. Entsprechende Analogfunkmasten sollen ausgebaut werden. Weitere Möglichkeiten und Kommunikationswege zur elektronik-unabhängigen Warnung und Information der Bevölkerung sollen verstärkt in den Fokus der Forschung und Entwicklung gerückt werden.
  6. Die Erstellung von Szenarien und darauffolgenden Abläufen bei Katastrophen jeglicher Art in der Zukunft durch öffentliche Stellen. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeit eines Black-outs oder anderer (vor allem multipler) Katastrophen, die Stromausfälle oder die Unterversorgung von kritischer Infrastruktur zur Folge haben, eingegangen werden, wobei speziell die betroffenen Akteure im Rahmen der kritischen Infrastruktur miteinzubeziehen und zu informieren sind.

 

Antragsteller: Leonie Vogler, Kai Fackler, Programmatik AK-Schwaben

 

Anbau von Nutzhanf erleichtern

Hanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanzen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Ursprung der psychoaktiven Substanz THC reduziert wurde. Nutzhanf, der keinen oder nahezu keinen THC besitzt, bietet zahlreiche weitere Verwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zur Herstellung von Papier aus Hanffasern oder Hanföl aus Hanfsamen. Im letzten Jahr wurden zweidrittel der in Deutschland verwendeten Hanfpflanzen importiert. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe zu verbessern fordern wir Jungen Liberale:

 

  1. Die Einfuhrregelungen aus Drittländern, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC-Kontrollen beim Hanfanbau sind in der EU Verordnung Nr. 1307/2013 geregelt. Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG). Um die Nutzhanfproduktion und -verarbeitung in Zukunft sicher zu ermöglichen, muss in einem ersten Schritt der Nutzhanf aus dem BtMG gestrichen sowie Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Die Listung im BtMG erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Wir Jungen Liberale fordern daher, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen.

 

  1. Probleme beim Anbau von Nutzhanf in Deutschland bereitet der gesetzlich vorgeschriebene Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Während in anderen Europäischen Staaten ein Grenzwert von 0,6 – 1 Prozent (Italien, Schweiz) nicht überschritten werden darf, gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,2 Prozent. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierten, sowie der hier verarbeiteten und hergestellten Produkte zu garantieren, fordern wir den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen.

 

  1. Europaweit dürfen aktuell nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. In Deutschland sind speziell für Anforderungen gezüchtete Nutzhanfsorten unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten. Wir Junge Liberale setzen uns daher für eine Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung ein. Die Zulassung der Nutzpflanzen darf nicht willkürlich und unabhängig von dem THC-Gehalt erfolgen.

Hier gibt’s nichts zu lachen! Oder?

Obwohl Lachgas als Partydroge immer beliebter wird, ist es noch kaum Teil der Präventionsarbeit oder der Forschung im Bereich der Konsumfolgen. Daher fordern wir:

 

  1. Statt über ein Verbot zu diskutieren, das aufgrund der breiten Verwendung von Lachgas in der gleichen chemischen Form (N2O, Distickstoffmonoxid) in Industrie, Medizin und dem Verbrauchersektor ohnehin nicht durchsetzbar wäre, wollen die Jungen Liberalen Lachgaskonsumierenden einen aufgeklärten und verantwortungsvollen Konsum ermöglichen und dabei mit angemessenen Präventionsmaßnahmen auf die Konsumentwicklung reagieren. Wir Junge Liberale sehen darin die einzige Möglichkeit, auf den Konsum zu reagieren, ohne übermäßig in andere Sektoren einzugreifen, die nichts mit dem Konsum zu Rauschzwecken zu tun haben und langfristig umsetzbar sind.
  2. Lachgas ist als eigenständiger Punkt in den Jahresbericht der Bundesdrogenbeauftragten aufzunehmen. Die Forschung auf diesem Gebiet ist zu vertiefen. Lachgas wird aufgrund seiner extrem kurzen Rauschdauer häufig gemeinsam mit anderen Rauschmitteln konsumiert, weshalb neben dem reinen Lachgaskonsum ein Fokus der wissenschaftlichen Arbeit auch auf dem Mischkonsum liegen sollte.
  3. Die Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Lachgas als Droge müssen ausgeweitet werden. Eine allgemeine Aufklärung über die Risiken von Lachgas sollte bereits bei Kindern und Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen erfolgen, wie es auch schon bei anderen Rauschmitteln gängig ist. Darüber hinaus muss es im Internet durch staatliche Stellen wie etwa der BZgA ausführlichere, leicht zugängliche, verlässliche Informationen zu Suchtpotential und Nebenwirkungen geben als dies aktuell der Fall ist. Auch hier ist ein Fokus auf den Mischkonsum mit Alkohol und anderen Drogen zu legen. Um wirklich alle potentiell Betroffenen zu erreichen, ist Lachgas in das Broschürenportfolio der BZgA aufzunehmen.
  4. Auf Lachgaskartuschen ist ein Warnhinweis bezüglich der Gefahren des berauschenden Konsums/Missbrauchs anzubringen. Außerdem ist in verbraucherorientierten Onlineshops darauf hinzuweisen, dass Lachgaskonsum mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und die angebotene Ware nicht für den berauschenden Konsum bestimmt ist.
  5. Die Forschung zu Lachgas als potentielle Behandlungsmethode für Depressionen muss ausgeweitet werden. N2O hat in Pilotexperimenten bereits sehr positive Ergebnisse bezüglich einer Abschwächung von Depressionssymptomen geliefert. Sollten diese ersten positiven ersten Ergebnisse auch in weiteren Experimenten auftreten, ist mittelfristig dafür zu sorgen, dass sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden mit dem Wirkstoff behandelt werden. Neben den bisherigen Experimenten, bei denen Patienten unter Aufsicht eines Arztes für eine gewisse Zeitspanne unter N2O-Einfluss gesetzt wurden, ist ebenfalls zu prüfen, ob auch der Konsum von Lachgas zuhause unter gegebenen persönlichen Umständen und unter Einhaltung eines ärztlich verordneten Konsumplans zu vergleichbaren Ergebnissen führt. Die Forschung soll dabei sowohl eine möglichst einfache Methode, vergleichbar mit der Konsummethodik zu Rauschzwecken, als auch die Nutzung spezieller Maschinen für den Heimgebrauch in den Fokus stellen. Für diesen Fall sollten Behandelnde, wenn möglich, prüfen, ob eine Behandlung von depressiv Kranken neben den klassischen Methoden begleitend mit N2O im Einzelfall angebracht erscheint. Bei langfristig positiven Ergebnissen ist diese Methodik in den Lehrplan des Medizinstudiums aufzunehmen.

Damit die eigenen vier Wände wieder sicher sind.

Jeder Mensch hat das grundgesetzlich gesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist dabei eine essentielle Aufgabe des Deutschen Staates. Betroffene Männer, Frauen und Kinder werden nicht ausreichend gegen diese Gefahr geschützt. Ein konsequentes Vorgehen kann dabei nur auf Basis einer möglichst fundierten Datenlage geschehen. Daher fordern wir:

 

  1. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre grundgesetzlich verankerte Verantwortung übernehmen und sich effektiv gegen alle Arten häuslicher Gewalt einsetzen. Dazu zählen körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt gegen Männer und insbesondere gegen Frauen und Kinder. Dabei muss es sowohl niedrigschwellige Hilfsangebote als auch konsequenten Schutz und sichere Unterstützung für Betroffene geben.
  2. Der Gesundheitsbereich soll als wichtige Schnittstelle Kontakte zwischen Gewaltbetroffenen und spezifischen Hilfsangeboten herstellen. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig sowohl beim Besuch der Frauen-, Kinder- oder Hausarztpraxis sowie bei psychologischen Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Ärztinnen und Ärzte sollen, in den Tatbestandsmerkmalen vergleichbar mit der Regelung für Kinder und Jugendliche in Art. 14 Abs. 6 GDVG (bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz), dazu verpflichtet werden, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch unter vier Augen diese Vermutung anzusprechen und bei Bedarf Informationen über Hilfsangebote zu machen. Die Anhaltspunkte sollen außerdem dokumentiert und für ein Jahr aufbewahrt werden. Dies ist zwingend auch zu kommunizieren, damit Betroffene, die später Anzeige erstatten wollen, sich dann dieser Beweise bedienen können. Mit dem Einverständnis der betroffenen Person sollen ebenfalls Beweisfotos angefertigt und DNA für eine eventuell folgende DNA-Analyse gesichert werden. So kann Betroffenen auch eine fundierte Anzeige ermöglicht werden, auch wenn sie sich erst längere Zeit nach der Tat für eine Anzeige entscheiden. Kurse, die Allgemein- und Zahnmedizinern vermitteln, wie sie Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen können, unterstützen wir.
  3. Als Grundlage für jegliche Arbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt müssen verlässliche Daten erhoben werden. Dazu muss unter anderem Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgeführt werden. Um eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Studien zu gewährleisten, setzten sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass Bemühungen unternommen werden, die Definition von Gewalt im medizinischen Sinne zu vereinheitlichen oder alternativ Studienergebnisse unter Bezugnahme auf mehrere führende Definitionen von Gewalt zu veröffentlichen. Bei der Erforschung soll aufgrund des hohen Einflusses emotionaler Faktoren wie Scham, Furcht oder Verdrängungsmechanismen und die dadurch vergleichsweise wenig repräsentativen polizeilichen Statistiken auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt (Hellfeld) ein besonderer Fokus auf das Dunkelfeld gelegt werden. Da entsprechende Studien besonders aufwändig sind, soll von staatlicher Seite finanzielle Unterstützung für Forschende bereitgestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf homosexuelle Männer gelegt werden, für die in Pilotstudien eine erhöhte Gefahr, Opfer häuslicher Gewalt zu werden, festgestellt wurde. Repräsentative Studien sollen dieses Ergebnis nun validieren oder falsifizieren.
  4. Wenn in einem Frauenhaus Unterstützung gesucht wird, muss diese auch gewährt werden können. Dem eklatanten Mangel an Frauenhausplätzen und Fachpersonal muss entschieden entgegengetreten werden. Darüber hinaus sprechen wir uns klar dagegen aus, dass die Kosten nicht für alle Betroffenen vom Staat übernommen werden. EU-Bürgerinnen, Studentinnen, Auszubildende oder Asylsuchende dürfen nicht weiter keine oder nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung bei einem Frauenhausaufenthalt erhalten. Ebenso lehnen wir es ab, dass das Einkommen und Vermögen von Betroffenen eine Rolle dafür spielt, ob der Aufenthalt von Staat gezahlt wird. Unserer Meinung nach sollte in solchen Extremsituationen nur die Abwendung einer bestehenden Gefahr im Vordergrund stehen, daher fordern wir die Abschaffung dieser Regelung. Allgemein unterstützen wir ein bundesweite Angleichung der finanziellen Unterstützungsleistungen für Frauenhausaufenthalte.
  5. Deutschland hat sich national und international über Gesetze und Abkommen verpflichtet, Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Es ist daher ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Um den Schutz dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, ist die Weiterentwicklung von umfassenden und bundesweit einheitlichen Präventions- und Gewaltschutzkonzepte für entsprechende Einrichtungen notwendig. Hierfür fordern wir spezielle Schulungen für mobile Ärzteteams, die regelmäßig oder stationär eine solche Einrichtung betreuen. Diese Schulungen sollen den Teams ermöglichen, Anzeichen häuslicher Gewalt besser zu erkennen und so den Schutz derjenigen in entsprechenden Einrichtungen mit wenig Interaktion nach außen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Einrichtungen dadurch nicht unter einen Generalverdacht gestellt.