Auch Männer vor häuslicher Gewalt schützen

Mindestens ein fünftel aller Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Es werden seit wenigen
Jahren Strukturen aufgebaut, um diese Männer zu unterstützen. Dort gibt es aber noch
Nachbesserungsbedarf, deshalb fordern wir:

  • Das Angebot der Hilfehotline für Männer soll weiter ausgebaut werden. Insbesondere soll das1.
    fremdsprachige Angebot auf mindestens sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch,
    Russisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) ausgebaut und auf der Internetseite der
    Hotline besser beworben werden. Sie soll auch so ausgebaut werden, dass sich die Männer an
    keine Geschäftszeiten der Hotline halten müssen und die Telefonnummer und der Onlinechat
    an allen Wochentagen zu allen Uhrzeiten verfügbar ist.
  • Durch gezielte Werbung via Social Media (Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn) soll das2.
    Hilfetelefon weiter ausgebaut werden. Es soll desweitern Werbung durch Öffentlichkeitsarbeit
    durch Flyeraktionen im sozialen Umfeld, bei Ärztinnen und Ärzten, Kirchen und Pflegediensten
    angeboten werden.

 

Begründung:

Laut einer Auswertung einer Kriminalstatistik des BKA sind ein fünftel derer, die von häuslicher
Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft betroffen sind, Männer. Die Zahl der Männer, die von ihren
Partnerinnen oder Partnern Gewalt erfahren, könnte aber auch höher sein, da Männer seltener als
Frauen die häusliche Gewalt zur Anzeige bringen. Erst seit 2019 wird den betroffenen Männern
aktiv Hilfe angeboten.
Seitdem gibt es eine Hilfehotline für Männer, aus der aus der Startseite nicht genau hervorgeht, in
wie vielen Sprachen sie verfügbar ist, während man auf der Homepage für das Hilfetelefon der
Frauen direkt sieht, dass es in 18 Sprachen verfügbar ist. Das Hilfetelefon ist 24/7 für die
betroffenen Frauen sowohl im Onlinechat als auch per Telefon da. Beim Hilfetelefon für Männer
müssen sich die Betroffenen an Geschäftszeiten von Montag – Freitag und fünf Stunden an vier
Tagen im Chat halten. Das ist als sehr kritisch zu sehen, da der Partner oder die Partnerin nicht
vor Ort sein darf, wenn das Opfer sich an das Hilfetelefon wenden soll. Durch Öffnungszeiten der
Hotline wird dies unnötig erschwert und das Angebot ist damit nicht so niederschwellig, wie es
sein soll. Das Hilfetelefon für Frauen wird von allen 16 Bundesländern, dem Bund selbst, 28
Organisationen und sechs privaten Unternehmen unterstützt. Das Hilfetelefon für Männer wird
hingegen nur von vier Bundeländern und drei Organisationen unterstützt. Zu diesen
Bundesländern gehören sowohl Bayern und Baden-Württemberg und die AWO Augsburg
unterstützt das Hilfetelefon. Dennoch sollten ebenfalls alle 16 Bundesländer dabei
zusammenarbeiten.
Der Bedarf für das Hilfetelefon für Männer könne, mit Blick auf Großbritannien, wo es seit 14
Jahren eine Hotline für Gewalt gegen Männer gibt, generell noch viel größer sein als gedacht. Die
Öffentlichkeitsarbeit der britischen Website findet dabei hauptsächlich über soziale Medien
(Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn) statt. Über ein dreiviertel der Männer, die die Hotline
kontaktieren, informieren sich jetzt schon über das Internet. Dies muss auch in Deutschland durch
gezielte Verwendung von sozialen Medien gestärkt werden. Dadurch können die bestehenden
Strukturen besser ausgebaut werden.

 

Laura Kim Gehring (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Reform Öffentlicher Dienst

Die Deutsche Verwaltung ist schon seit Jahren ein Problem für unseren Wohlstand, indem
notwendige Prozesse meist über die Maßen langwierig sind, wichtige Projekte oft einschlafen und aktivere
Akteure, wie Unternehmen, durch Bürokratie und langsame Prozesse ausgebremst werden. Während viele
Behörden unterbesetzt sind, gibt es auch einen aufgeblähten und deutlich zu teuren
Verwaltungsapparat in manchen Bereichen. Da keine wie in Unternehmen Anreize bestehen,
Beamte und Mittel neu zu allokieren finden wir uns heute gleichzeitig einem viel zu großen
Verwaltungsapparat ausgesetzt, welcher an entscheidenden Stellen dennoch unterbesetzt und überlastet ist.
Prominente Stichwörter sind Digitalisierung, sowie Baugenehmigungen für Windparks.
Wir fordern daher:

  • Eine Verschlankung von Behörden, indem wir zum Einen Prozesse digitalisieren und zum
    Anderen Anreize für den eigenständigen Abbau nicht benötigter Stellen setzen. Zur
    Digitalisierung wollen wir in jedem Bundesland Stellen einrichten, an welche sich Behörden
    wenden können, um Ihre Formulare zu automatisieren, sowie Schnittstellen für Bürger und
    Unternehmen zu schaffen. Dies erfordert mittlerweile keine großen IT-Kenntnisse mehr,
    lediglich Erfahrung, welche Sicherheitsrisiken bestehen und wie man kritische Bereiche
    umgehen kann.
  • Für den Stellenabbau wollen wir auf Anreize zur selbstständigen Evaluation
    von Abbaupotentialen und den zwischen Beamten und Behördenleitung einvernehmlichen
    Wechsel setzen: beispielsweise Wechselboni, sowie zeitweise Budgeterhöhungen als
    Belohnung für die freistellende Behörde, oder eine solche, die eine verrentete Stelle nicht
    nachbesetzt. Wichtig ist, dass je Abteilung maximal ein Wechsel alle zwei Jahre stattfinden
    kann, um Fehlanreize zu vermeiden. Die Nachbesetzung von Stellen, deren Besetzung den
    Ruhestand antritt, soll zudem zukünftig begründet werden.
  • Zeitweilige Einstellung von nicht-verbeamteten Fachkräften für den IT-Bereich. Hierzu sollen
    Kommunale Töpfe für IT-Gehälter geschaffen werden, welche frei verfügbar für notwendige
    Stellen vergeben werden können. Die maximale Gesamtsumme soll sich am typischen Bedarf
    für die Kommunengröße, sowie marktüblichen Gehältern richten. Zur Bereitstellung sollen die
    Kommunen benötigte Digitalisierungsprojekte identifizieren und erwartete Laufzeiten
    angeben, woraus sich dann die Anzahl und Dauer der benötigten Stellen ergibt. Teil der
    Projektplanung müssen auch Schritte für den weiteren Weg nach Projektabschluss sein,
    welcher durch reguläre Stellen gewährleistet werden muss. Dies kann durch bestehende, oder
    bereits bewilligte Stellen nachgewiesen werden. Ob die Kreise dann einzelne hochbezahlte IT?
    Experten für kurze Zeit einstellen, oder mehrere günstigere IT-Fachkräfte für längere
    Zeiträume, sowie ob sie von den Töpfen „Signing-Boni“ oder andere übliche Anreize aus der
    freien Wirtschaft anbieten, sei ihnen selbst überlassen

 

Antragsteller: KV Allgäu, Kilian Baumann (BAY-Schwaben-Allgäu)

Neue Frauenquote für mehr Kompetenz

Im Falle der Ausschreibung eines Vorstandsposten, sollte im Auswahlverfahren stets nach
Qualifizierung, Kompetenz und Eignung für die zu besetzende Stelle gefiltert und passende
Kandidaten ermittelt werden. Kriterien für die Eignung der Bewerber müssen überprüfbar sein
und vor Ausschreibung mindestens dem Betriebsrat offengelegt werden. Im nächsten Schritt
sind hier bis zu einer ausreichend diversen Besetzung entsprechend der 30%-Regelung nichtmännliche Bewerber vorzuziehen.

 

Antragsteller: Lisa Saß (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Zensur trotz Rundfunkbeitrags? – ÖRR-Uploads sind keine Verbrechen!

Aktuell sind Videoportale verpflichtet, Aufzeichnungen von öffentlich-rechtlichen Film- und
Fernsehproduktionen zu löschen. Diese werden jedoch über die Rundfunkbeiträge der
Bürgerinnen und Bürger finanziert, weswegen wir überzeugt sind, dass sie auch später noch
kostenfrei auf Videoportalen (wie z.B. YouTube) abrufbar sein sollten.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und das Hochladen
von öffentlich-rechtlichen Produktionen auf den deutschen Seiten der Videoportale zu
erlauben, sofern keine Werbung geschaltet wird – dies würde die Verwaltung der Portale
vereinfachen und den Nutzen des Rundfunkbeitrags nachhaltig erhöhen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Bestehen des Urheberrechts durch die werbefreien
Angebote nicht gefährdet wird. Das bestehende Urheberrecht muss dementsprechend
angepasst werden. Die Freigabe soll auf Deutsche Ports beschränkt bleiben, wie es
beispielsweise mit der ARD-Mediathek auch gehandhabt wird.

 

 

Antragsteller: Benedikt Müller (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)

Kinderbekommen beginnt schon vor der Geburt – Kinderwunsch für alle ermöglichen

In Deutschland wünschen sich etwa 86 % der Frauen mindestens ein Kind – bei etwa
jeder 5. bis 6. davon wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Von einer Unfruchtbarkeit
oder Sterilität spricht man dann, wenn eine Frau innerhalb von zwei Jahren trotz
regelmäßigem Geschlechtsverkehr nicht schwanger wird. Während eine hormonell bedingte
Unfruchtbarkeit in vielen Fällen durch verschiedene Hormonpräparate sehr wirkungsvoll
behandelt werden kann, ist die einzige Chance bei organischen Ursachen oft nur eine
künstliche Befruchtung. Diese letzte Chance steht aber nicht jedem offen. Eine
künstliche Befruchtung kostet viel Geld und die Krankenkassen sind bei der Übernahme
von Leistungen sehr selektiv.

Daher fordern wir:

1. Die Aufhebung von Vorgaben bezüglich Alter und Familienstatus der Betroffenen.
Voraussetzung für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse ist
momentan das Mindestalter von 25 der Betroffenen. Bei Frauen gilt dabei ein
Höchstalter von 40, bei Männern eines von 50 Jahren. Außerdem muss das Paar
miteinander verheiratet sein. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre herabgesetzt
werden, Vorgaben bezüglich einer Heirat etc. soll es nicht geben.

2. Keine starre Beschränkung der Anzahl der Versuche. Vielmehr sollen die
Erfolgsaussichten medizinisch beurteilt werden, da sich auch jede Ursache von
Unfruchtbarkeit anders auf den Körper auswirkt.

3. Die Förderung des BMFSFJ für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei
ungewollter Kinderlosigkeit“ soll ebenso für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet werden, wie es bereits in den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz
und Saarland der Fall ist, da diese eigene Landesmittel zur Verfügung stellen.

4. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkasse ist zudem,
dass sowohl Ei- als auch Samenzellen ausschließlich von dem betroffenen Paar
verwendet werden. Falls die Unfruchtbarkeit von Seiten des Mannes besteht und
keine Samenzellen von diesem gewonnen werden können, soll auch eine Behandlung
mit Spendersamen als Kassenleistung möglich sein.

 

 

Antragsteller: BeVo, Frau Leonie Vogler (BAY-Schwaben-Allgäu)

Was passiert mit der Demokratieabgabe?

Die Jungen Liberalen Schwaben betrachten mit großer Sorge, dass der Bayerische Rechnungshof kürzlich einen Bericht veröffentlicht hat, in dem auf erhebliche Unklarheiten in der Ausgabenpolitik des Bayerischen Rundfunks hingewiesen wurde. Im Rahmen dieses Berichts werden erhebliche Zweifel daran erhoben, ob der BR bei diversen Anschaffungen und dem Abschluss von Beraterverträgen wirtschaftlich gehandelt habe. Über die Hälfte des Ausgaben des BR können laut diesem Bericht keinem bestimmten Punkt zugeordnet werden, sondern werden lediglich als Gemeinkosten deklariert. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern deshalb unabhängig von anderer, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreffenden Beschlüssen:

 

  1. Die gründliche Aufarbeitung dieses Berichts dahingehend, inwiefern möglicherweise unwirtschaftlich mit den Geldern von GEZ-Zahlern umgegangen wurde.
  2. Eine klare Erhöhung der Transparenz der Finanzstruktur des BR und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen. Es ist dabei besonders darauf zu achten, dass Möglichkeiten zur Veruntreuung oder zum Missbrauch von Geldern minimiert werden.
  3. Eine konsequente Sparpolitik in den Ausgaben des BR und aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
  4. Ein Grundlegende Überarbeitung der Strukturen des BR mit dem Ziel der Kosteneinsparung. Der Fokus soll dabei auf der Priorisierung des Kernauftrages im Angebot und der Beseitigung von Mehrfachstrukturen liegen.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

SEXUELLEM MISSBRAUCH IM SPORT KEIN SPRUNGBRETT BIETEN

Während in der breiten Öffentlichkeit die Debatten über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche immer wieder hohe Wellen geschlagen haben, scheint diese Problematik im Sport öfter unterzugehen. Dabei sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache: in der katholischen Kirche gibt es etwa 114 000 Betroffene, im Breitensport knapp 200 000[1]. Im Leistungssport ist fast jeder dritte schon einmal zum Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Auch die erst vor kurzem publik gewordenen Vorwürfe von Ex-Turmspringer Jan Hempel gegen seinen ehemaligen Trainer Werner Lange zeigen, dass dringend Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Daher fordern wir:

  1. Verstärkte Beaufsichtigung durch verschiedene Trainer in den einzelnen Gruppen, insbesondere in Kadern oder kader-ähnlichen Strukturen im Leistungssport. Dabei ist es wichtig, dass die Kompetenzen nicht bei einer Person alleine liegen, sondern am besten von Trainer-Duos aufgefangen werden. Ebenfalls denkbar sind Kontrollen durch „Gruppenexterne“, also zum Beispiel Vorstandsmitgliedern.
  2. Die verstärkte Überprüfung von Trainern, bei denen es im Trainingsbetrieb bereits zu Anomalien kam, bevor diese eingestellt werden. Dies soll durch ein mehrstufiges System erreicht werden. Denkbar wäre eine Art „Trainerpass“, der zum Archivierung von Verstößen dient. Dabei darf es allerdings nicht zu einer lebenslangen Stigmatisierung von Trainer führen. Ein entsprechender einmaliger Vermerk in diesem Pass soll gestrichen werden können, zum Beispiel nach einer Verjährung oder Maßnahmen, die durch den Trainer getroffen werden. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Zeit des Vermerks bis hin zur kompletten Sperrung des Betroffenen. Liegt eine erfolgte Verurteilung vor, muss eine klare Trennung von Trainer und Verein durchgeführt werden. Auch die Überprüfung von Präventionskonzeption in Breitensportvereinen muss an die Auszahlung von Fördergeldern gekoppelt werden. Falls keine Maßnahmen getroffen oder diese nicht durchgeführt werden, sollen deutliche Konsequenzen folgen. Weiterhin muss sexueller Missbrauch auch bei der Assistenztrainerausbildung verpflichtend Bestandteil sein.
  3. Explizite Aufklärung von Jugendlichen und Kindern, wenn diese regelmäßig professionelle Trainingseinheiten besuchen. Diese soll den Trainingsteilnehmern verdeutlichen, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie sie sich dagegen wehren und vor allem wen sie im Notfall ansprechen können. Dazu gehört auch die dringende Einrichtung des Safe Sport Zentrum, sowie zentralen Ansprechpartner und einer Hilfsstruktur, die einfach auf bedeutenden Websites für den Sport wie die des DOSB gefunden werden können.
  4. Beim Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe und der Beschuldigten, sowie der Zurverfügungstellen von Entschädigungen. Wichtig ist hier auch, dass mit hoher Transparenz nach außen gearbeitet wird.

[1] Deutschlandfunk, „Doppelt so viele Fälle wie in der katholischen Kirche, https://www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-sport-doppelt-so-viele-faelle-wie-100.html, aufgerufen am 26.08.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler

 

Mehr Kinderarbeit in der Justiz!

Wir Jungen Liberalen sprechen uns klar dafür aus, dass auf die spezielle Situation von Jugendlichen auch in der Strafjustiz besser eingegangen werden muss. Gleichzeitig sehen wir, dass unser Strafjustizapparat ein immer höheres Arbeitspensum hat und

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter immer mehr an ihre Belastungsgrenze kommen. Genau hier wollen wir mit unserem Konzept der Teen-Courts ansetzen. Wir fordern deshalb im konkreten:

Das Angebot an sogenannten Teen-Courts, die es in Bayern bereits in zwölf verschiedenen Städten gibt, soll massiv ausgeweitet werden. Dabei muss die Zielvorgabe sein, dass jedem infrage kommenden Betroffenen das Angebot gemacht werden kann, sein Verfahren vor einem Teen-Court durchführen zu lassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Standorte durch den Freistaat geschaffen werden oder potenzielle Träger beim Aufbau des Standortes unterstützt werden. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung so gering wie möglich ist, es soll zudem auch eine finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgen, um diesen die finanzielle Mehrbelastung durch das Einstellen von Personen, die das Projekt betreuen, aufzufangen.

Die Zusammenarbeit mit Schulen an den Standorten ist als essentielles Kriterium für Teen Courts stark in den Fokus zu rücken. Schülerinnen und Schüler der infrage kommenden Jahrgangsstufen müssen von der Existenz dieses Programmes wissen.

Der Teen Court soll jedoch nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Auszubildenden und Studierenden unter 25 Jahren offen stehen. Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass mehr potentielle Richter zur Verfügung stehen, sondern vor allem Jurastudierenden wird neben Moot Courts eine weitere, weniger zeitintensive Möglichkeit gegeben, Rechtsprechung praktischer zu erleben.

 

Antragsteller: Kai Fackler

 

 

Eher zum Heulen als zum Lachen – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz krisensicher machen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch der Krieg in der Ukraine. Alle diese Ereignisse haben uns gezeigt, wie wichtig es ist auf Krisen verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Umso gravierender ist es nun, dass in den letzten Jahrzehnten der Ausbau und die Vorsorge im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes extrem vernachlässigt wurde. Damit Deutschland in Zukunft auf solche Ereignisse vorbereitet ist, fordern wir daher:

 

  1. Eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Das gilt sowohl für Bund und Länder als auch für die einzelnen Länder und Kommunen untereinander. So unterstützen wir die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bund und Ländern, damit eine reibungslose Kommunikation gewährleistet werden kann. Dieses Kompetenzzentrum soll zudem als Vermittler zwischen Ländern oder Kommunen eingesetzt werden können, um Informationen über Wetterlagen, Bestand von Rettungsfahrzeugen etc. austauschen zu können und gegenseitige Hilfe zu koordinieren. Hierbei geht es allerdings zusätzlich um die Zurverfügungstellung von detaillierten Karten und Wettermodellen, die oftmals nicht zwischen den einzelnen Ländern oder Kommunen ausgetauscht werden, obwohl diese für Prävention und Unterstützung dringend notwendig sind.
  2. Eine Vereinheitlichung der Handlungsempfehlungen gerade bei der Ausrufung des Katastrophenfalls, sowie der damit verbundenen Qualifikationen der Bürgermeister und anderer Amtsträger in Kommunen und Landkreisen. Diese sollen verpflichtet werden, entsprechende Aus- und Fortbildungen beim BBK zu besuchen. Teil dieser Vereinheitlichung sollen auch die Standards und Benennungen der freiwilligen Hilfskräfte sein, damit diese in „fremden“ Bundesländern effizient Hilfe leisten und ohne Verständigungsschwierigkeiten miteinbezogen werden können.
  3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophenfälle jeglicher Art und dem entsprechenden Verhalten in dieser Lage oder der Interpretationen von Warnungen. Dazu sollen die Bürger umfangreich geschult werden, beispielsweise im Erkennen unterschiedlicher Sirenensignale, der privaten Krisenvorsorge oder bei den Erwartungen, welche mit welchen externen Hilfen sie rechnen können. Dabei soll insbesondere auch frühkindliche Bildung und das Ansprechen von Katastrophen in Schulen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll, vergleichbar mit den Informationskampagnen von Polizei und Feuerwehr, im Rahmen einer Katastrophenschutzkampagne auf richtige Verhaltensweisen im Ernstfall hingewiesen und zu Weiterbildung in diesem Bereich aufgerufen werden.
  4. Die Einrichtung von Kompetenzzentren zur Einbindung freiwilliger Helfer im Krisenfall. Diese Anlaufstellen sollen seitens der Kommunen an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, damit freiwillige Helfer sich dort einfinden und dann je nach individuellen Kompetenzen und Hilfsbedarf in einzelnen Teilregionen und Arbeitsbereichen eingeteilt werden können. Es soll zusätzlich die Möglichkeit eines „Helferführerscheins“ eingeführt werden. Volljährige können diesen beantragen, wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse B haben, womit der „Helferführerschein“ eine Art abgespeckten LKW-Führerschein darstellt. Er berechtigt in Dienstsituationen dazu, Fahrzeuge von Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu fahren. Darüber hinaus sollen Freiwillige auch unabhängig von konkreten Krisenfällen Kurse besuchen können, die im Katastrophenfall relevante Kenntnisse zur Selbst- und Fremdhilfe vermitteln. Auf diese Weise könnten dazukommende Helfer in einem Krisengebiet mit dem entsprechenden Know-how ausgestattet auch komplexere Hilfsaufgaben übernehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Kurse liegt bei den im Katastrophenfall agierenden Organisationen.
  5. Den Ausbau von Frühwarnsystemen oder Schutzinfrastruktur wie Bunkern oder Notfallunterkünften. Wir unterstützen dabei die Einführung des Cell-Broadcasting, wollen aber zusätzlich die Möglichkeiten erweitern, Katastrophenwarnungen elektronik-unabhängig weitergeben zu können. Dies gilt auch für jegliche Kommunikation über Analogfunk. Entsprechende Analogfunkmasten sollen ausgebaut werden. Weitere Möglichkeiten und Kommunikationswege zur elektronik-unabhängigen Warnung und Information der Bevölkerung sollen verstärkt in den Fokus der Forschung und Entwicklung gerückt werden.
  6. Die Erstellung von Szenarien und darauffolgenden Abläufen bei Katastrophen jeglicher Art in der Zukunft durch öffentliche Stellen. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeit eines Black-outs oder anderer (vor allem multipler) Katastrophen, die Stromausfälle oder die Unterversorgung von kritischer Infrastruktur zur Folge haben, eingegangen werden, wobei speziell die betroffenen Akteure im Rahmen der kritischen Infrastruktur miteinzubeziehen und zu informieren sind.

 

Antragsteller: Leonie Vogler, Kai Fackler, Programmatik AK-Schwaben

 

Anbau von Nutzhanf erleichtern

Hanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanzen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Ursprung der psychoaktiven Substanz THC reduziert wurde. Nutzhanf, der keinen oder nahezu keinen THC besitzt, bietet zahlreiche weitere Verwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zur Herstellung von Papier aus Hanffasern oder Hanföl aus Hanfsamen. Im letzten Jahr wurden zweidrittel der in Deutschland verwendeten Hanfpflanzen importiert. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe zu verbessern fordern wir Jungen Liberale:

 

  1. Die Einfuhrregelungen aus Drittländern, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC-Kontrollen beim Hanfanbau sind in der EU Verordnung Nr. 1307/2013 geregelt. Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG). Um die Nutzhanfproduktion und -verarbeitung in Zukunft sicher zu ermöglichen, muss in einem ersten Schritt der Nutzhanf aus dem BtMG gestrichen sowie Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Die Listung im BtMG erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Wir Jungen Liberale fordern daher, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen.

 

  1. Probleme beim Anbau von Nutzhanf in Deutschland bereitet der gesetzlich vorgeschriebene Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Während in anderen Europäischen Staaten ein Grenzwert von 0,6 – 1 Prozent (Italien, Schweiz) nicht überschritten werden darf, gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,2 Prozent. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierten, sowie der hier verarbeiteten und hergestellten Produkte zu garantieren, fordern wir den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen.

 

  1. Europaweit dürfen aktuell nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. In Deutschland sind speziell für Anforderungen gezüchtete Nutzhanfsorten unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten. Wir Junge Liberale setzen uns daher für eine Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung ein. Die Zulassung der Nutzpflanzen darf nicht willkürlich und unabhängig von dem THC-Gehalt erfolgen.