Bürokratieabbau für Europa

Die Versammlung möge beschließen:
Neben den bestehenden nationalen Quellen von Bürokratie für deutsche Bürger und
Unternehmen kommen durch die Europäische Union oft nicht eine Vereinheitlichung der Nationalen Normen,
sondern zusätzliche komplexe Normen hinzu. Bei den Bürgern steigt dadurch nicht nur die
Komplexität des Alltags, sondern auch die EU-Verdrossenheit nimmt stetig zu. Auch Unternehmen benötigen
oft eigene Abteilungen, allein um sicher durch den Dschungel an Paragraphen und Normen zu
manövrieren und allein schon keine Gesetze zu brechen. Diese zusätzliche Überregulierung ist
gerade in Deutschland nicht nötig, da wir bereits bestehende gut Normen haben, welche per se nicht
schlecht, sondern wenn überhaupt schlecht auf unsere Europäischen Nachbarn abgestimmt sind.
Wir fordern daher:

  • Die Einführung des 1-in-1-out-Prinzips bei Übersetzung der EU-Normen in deutsches Recht:
    EU-Normen betreffen oft Bereiche, die in Deutschland bereits reguliert sind, weshalb die alten
    Normen in den neuen aufgehen sollten. Für jedes Gesetz und jede Norm, welche aus EU?
    Verordnungen übernommen werden, soll ein deutsches Gesetz oder eine deutsche Norm
    abgeschafft werden.
  • 1-in-1-out Prinzip auf Europäischer Ebene für neue Normen: Auch die EU sollte alte Normen
    auf weitere Relevanz überprüfen und für neue Normen bevorzugt alte Normen integrieren,
    oder abschaffen. Zu jeder neu-verabschiedeten Verordnung fordern wir, alte Regularien in
    ähnlichem Umfang zu lockern, um das Gesamtmaß an Regulierung nicht anwachsen zu lassen.

 

KV Allgäu, Kilian Baumann (BAY-Schwaben-Allgäu)

Wir. Dienen. – Der Verwirrung? Für ein transparentes Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr

Das Interesse an einer Einstellung bei der Bundeswehr nimmt wieder zu. Nach Jahren des Nachwuchskampfes gibt es wieder deutlich mehr Bewerber als offene Stellen. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 gab es ca. 50 000 Bewerber im militärischen Dienst und knapp 80 000 für eine zivile Tätigkeit. Davon werden jährlich etwa 20 000 neue Soldatinnen und Soldaten, sowie 5000 zivile Mitarbeiter eingestellt[1]. Man darf sich allerdings durchaus die Frage stellen, ob wirklich so viele Bewerber von der Bundeswehr selbst abgelehnt werden – oder einfach am Bewerbungsprozess scheitern. Daher fordern wir:

 

  1. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen, also explizit Lebenslauf, Zeugnissen, Bewerbungsbogen oder Zusatzformularen, muss digitalisiert werden. Momentan müssen diese als Ausdrucke per Post an die zuständige Karriereberatung gegeben werden, von wo sie dann je nach Laufbahn an die zuständige Stelle weitergesendet werden. Es muss möglich sein, diese auch digital ausfüllen und in dieser Form der Bundeswehr zukommen lassen. Dies gilt auch für die einfache Sicherheitsüberprüfung durch ELSE, wo nur in Ausnahmefällen eine ausgedruckte Version verlangt werden dürfen soll.
  2. Kommunikation und eine übersichtliche Darstellung der Bewerbungsunterlagen und des -prozesses über das Bewerbungsportal der Bundeswehr. Dort steht eine Schaltfläche für das Eintragen von relevanten Informationen, sowie der Vermittlung von Terminen für Assessmentcenter etc. bereit. Diese wird im Bewerbungsprozess allerdings meist nicht benutzt, da der Kontakt postalisch erfolgt.
  3. Ein Hochladen der eingereichten Bewerbungsunterlagen und den von der Bundeswehr angefertigten Unterlagen, zur Überprüfung. Dies ist insbesondere vor möglichen Assessmentverfahren bedeutend, da in einigen Fällen Angaben zur Laufbahnverwendung durch die zuständigen Stellen bei der Bundeswehr geändert werden.
  4. Eine Überarbeitung der von der Bundeswehr gestellten Bewerbungsbögen, vor allem in Bezug auf die Übersichtlichkeit. Dafür soll bei den Bewerbern selbst Feedback eingeholt werden, um häufige Problemstellen ausfindig zu machen und dementsprechend umgestalten zu können.

 

[1] ntv Nachrichtenfernsehen, Interesse an der Bundeswehr wächst sein Kriegsbeginn, https://www.n-tv.de/politik/Interesse-an-Bundeswehr-waechst-seit-Kriegsbeginn-article23236546.html, aufgerufen am 05.09.2022.

 

Antragsteller: Leonie Vogler

Foodwaste vermeiden – den mündigen Verbraucher stärken

Jährlich werden weltweit 1.500 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet (BCG, 2018). Es landen insgesamt 42% der gesamten Obst- und Gemüseproduktion (in Zahlen: 644 Millionen Tonnen) im Abfall. In einer Zeit großer ökologischer und ökonomischer Herausforderungen ist eine solche Ressourcenverschwendung nicht mehr zu verantworten. Die Jungen Liberalen treten für einen bewussteren und nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln ein. Daher fordern wir:

 

  1. Wir trauen dem mündigen Verbraucher zu, selbst zu entscheiden, was er kaufen möchte. Die Lebensmittelverschwendung konzentriert sich hauptsächlich auf die Lebensmittelversorgungskette, einschließlich Verarbeitung, Einzelhandel und Verbrauch. Deshalb fordern wir eine zeitgemäße Überarbeitung der Verkaufsrestriktionen von Obst und Gemüse sowie der allgemeinen Vermarktungsnorm und der zugehörigen zehn speziellen Vermarktungsnormen der EU-Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 vom 22.6.2011. Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass wir Sicherheitsstandards in Bezug auf Schadstoffbelastung und die gültigen Mindestanforderungen zur Verzehrbarkeit aufweichen wollen. Wir sehen jedoch keinen Grund, Lebensmittel nur deshalb nicht zum Verkauf anzubieten, weil es den optischen Idealvorstellungen nicht entspricht. Uns ist es wichtig, die Eigenverantwortung und die Entscheidung, auch krummes Obst und Gemüse zu kaufen, dem Verbraucher zu überlassen.

 

  1. Ein moderner Verbraucherschutz impliziert Eigenverantwortung bei der Entscheidung, ob Druckstellen oder kleine optische Mängel für den Käufer ein Einkaufausschlusskriterium sind. Wir befürworten daher die Einführung eines Handelsklassensystems, welches durch Bauern, Handelsketten, Supermärkte und die Verbrauchschutzzentrale festgelegt wird.

 

  1. Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Förderung von Lebensmittelspenden aus. Hierfür ist eine Erleichterung der aktuellen Lebensmittelspendenrichtlinien notwendig. Wenn für den Verbraucher klar erkennbar ist, dass das Produkt über dem Verfallsdatum liegt, soll künftig nicht mehr die Institution haften, die das Produkt in den Umlauf bringt. Wir plädieren daher für eine Gesetzesanpassung wonach nur noch juristisch belangt werden kann, wer solche Produkte in den Umlauf bringt ohne dies eindeutig kenntlich zu machen. Der mündige Verbraucher ist in der Lage zum Beispiel durch Geruchs- oder Geschmackstest festzustellen, ob ein Produkt noch verzehrfähig ist.

Rückgrat zeigen – Nein zum EU-China-Investitionsabkommen

Einleitung

Wir Jungen Liberalen sind der festen Überzeugung, dass Freihandel der Schlüssel zu globalem Wohlstand ist.

Wir sind ebenso der Überzeugung, dass der diplomatische Einsatz für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar für eine erfolgreiche und glaubwürdige Außenpolitik ist.

Das EU-China-Investitionsabkommen verstößt gegen ebendiese Prinzipien und ermöglicht China, einem totalitären, genozidalen und imperialistischem Staat, noch mehr Kontrolle und Einfluss in der EU zu gewinnen. Freihandel darf nicht bedingungslos sein.

Nein zum EU-China-Investitionsabkommen

Wir Junge Liberale treten für einen maßvollen und konstruktiven Umgang mit China ein. Ein Investitionsabkommen, das Rechtssicherheit, Reziprozität und Fairness vermissen lässt, verstößt gegen die Interessen der EU sowie Deutschlands und steht diametral zu unseren Positionen, insbesondere denen zu Freihandel, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.

Wir fordern daher:

  • Keine weiteren Verhandlungen über das bestehende EU-China-Investitionsabkommen.
  • Keine Verhandlungen über potenzielle zukünftige Handelsabkommen, solange China die Verfolgung und Umerziehung der Uiguren fortsetzt und Taiwan mit einer gewaltsamen Wiedervereinigung droht.
  • Reziprozität im Handel mit China. Sollten Verhandlungen fehlschlagen, dürfen einseitige Handelsbeschränkungen nicht länger hingenommen, sondern müssen erwidert werden.

Nach Trump kommt nicht nur Biden – sondern auch TTIP!

Die letzten vier Jahre unter Präsident Trump haben gezeigt, wie fragil sicher

geglaubte Bündnisse und Partnerschaften sind. Die Jungen Liberalen Schwaben fordern

daher, mit einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA eine

tiefgreifende und dauerhaft bindende Institution zu schaffen, die die Gefahr durch

Demagogen begrenzt. Der wirtschaftliche Vorteil durch freien Handel ist enorm, wie

bspw. Der Binnenmarkt in der EU zeigt. Eine solche Institution, die auch einen

Präsidenten in seiner wirtschaftspolitischen Gestaltungsmacht einschränkt, ist das F

reihandelsabkommen.

 

Inhaltlich muss im Abkommen insbesondere der Klimaschutz eine wichtige Rolle

einnehmen. Der Zertifikatehandel für CO2-Emissionen muss globalisierend ausgeweitet

werden. Ein rein innereuropäischer Zertifikatehandel wird der Aufgabe nicht gerecht.

Aus dem Scheitern der ersten TTIP Verhandlungen müssen wir lernen, um die Fehler von

2016 zu vermeiden. Bei der Aufnahme neuer Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen

zwischen der EU und den USA müssen daher insbesondere folgende beachtet werden:

 

  1. Trennung des Abkommens in einzelne Segmente

Einzelne Große Themen des Abkommens wie der Abbau von Zöllen, die Angleichung
von Standards und ein Investitionsabkommen müssen einzeln verhandelt,
abgeschlossen und ratifiziert werden. So wird verhindert, dass ein Dissens in
einem der Bereiche das ganze Abkommen scheitern lässt.

 

  1. Demokratisierung des Verhandlungsprozesses

Die Akzeptanz in der Bevölkerung der gesamten EU muss für ein Gelingen des
Abkommens erhöht werden. Wichtigster Schritt dazu ist Transparenz. Das Abkommen
muss offener in den Parlamenten debattiert werden, um die Bevölkerung an der
Willensbildung teilnehmen zu lassen. Die vielen Hinterzimmergespräche, die den
ersten Verhandlungen ihren schlechten Ruf einbrachten, müssen unterbleiben.

 

  1. Offene Debatte um einzelne Streitfragen

Die Hauptgründe für das Scheitern waren die Unstimmigkeit in mehreren zentralen
Punkten. Dazu zählten zum Beispiel die Einführung von Schiedsgerichten, die
Verwässerung europäischer Standards, sowie, die Befürchtung einer
Vernachlässigung sozialer und ökologischer Fragen gegenüber der Wirtschaft. In
einem Prozess, der ein Abkommen in “Häppchen” Stück für Stück einzeln aushandelt
und ratifiziert, ist es möglich genauer und detaillierter auf einzelne
berechtigte Bedenken einzugehen. Solche Punkte, in denen keine gemeinsame Lösung
gefunden werden kann, können schließlich auch ausgelassen werden, ohne das ganze
Abkommen zu gefährden.

Wer hat an der Uhr gedreht? Niemand! Abschaffung der Zeitumstellung

Die Jungen Liberalen Schwaben begrüßen den Vorstoß, die Zeitumstellung abzuschaffen.

Für den Fall, dass wie durch das Europäische Parlament beabsichtigt, jeder
Staat einzeln entscheiden soll, ob er dauerhaft die Sommer- oder Winterzeit einführt, fordern die JuLis Schwaben, für Deutschland die dauerhafte Sommerzeit
einzuführen. Dies soll mit den umliegenden Staaten (bestenfalls allen europäischen Staaten) koordiniert werden, um unterschiedliche Zeitzonen in Nachbarstaaten zu vermeiden.

Sollten sich andere Staaten jedoch für die dauerhafte Winterzeit entscheiden
und eine Konsensfindung nicht möglich sein, soll in Deutschland dennoch die
dauerhafte Sommerzeit eingeführt werden.

 

Antragsteller: Stefan Edenharder

Schluss mit dem Wanderzirkus

Die Jungen Liberalen Schwaben sprechen sich sowohl für die Abschaffung der
Praxis zweier Dienstsitze der Bundesministerien, als auch für die Abschaffung
der zwei Sitze des Europäischen Parlamentes aus.
Die durch die geteilten Sitze entstehenden zusätzlichen Kosten erachten die Jungen Liberalen für sachgrundlose und unverhältnismäßige Steuermittelverschwendung. Ebenso sind die ständigen, unnötigen Reisewellen zwischen den jeweiligen Sitzen angesichts der massiven Herausforderungen durch den Klimawandel
massiv aus der Zeit gefallen.
1. Dienstsitze der Bundesministerien
Das Bonn-Berlin-Gesetz ist zu reformieren. Alle Bundesministerien sollen ihren
ersten Dienstsitz nach Berlin verlegen. Der zweite Dienstsitz in Bonn ist schnellstmöglich aufzulösen.
Im Gegenzug sollen Bundesbehörden mit Sitz in Bonn, die einen zweiten Dienstsitz in Berlin unterhalten, diesen auflösen.
Den Titel „Bundesstadt“ soll Bonn unabhängig von dort angesiedelten Behörden
und / oder Agenturen behalten.
2. Sitz des Europäischen Parlamentes
Das Europäische Parlament wird aufgefordert, sich in einem transparenten Prozess unter Abwägung von Kosten, sonstigen Folgen, Praktikabilität und Billigkeit
für einen Parlamentssitz zu entscheiden, um den monatlichen Umzug des Parlaments zwischen Straßburg und Brüssel zu beenden.
Das betroffene Parlamentsgebäude ist einer neuen Verwendung zuzuführen.
3. Sonstiges
Die von beiden Maßnahmen betroffenen Beamten sind jeweils an den neuen
Dienstsitz zu versetzen.

 

Antragsteller: Stefan Edenharder, Maximilian Funke-Kaiser

5 Jahre zugeschaut und nichts gelernt – schäm dich, Europa.

Die Ereignisse im Flüchtlingslager Moria halten uns auf erschreckende Weise das flüchtlingspolitische Versagen Europas vor Augen. Eine humanitäre Katastrophe nach der anderen spielt sich auf unserem Kontinent ab, ohne dass die Verantwortlichen in den letzten fünf Jahren seit der sogenannten Flüchtlingskrise zu einer ganzheitlichen Lösung gekommen wären. Auch Staaten wie Deutschland, die vermeintlich offener gegenüber der Aufnahme von Migranten sind, tragen durch ihre ständigen Alleingänge dazu bei, die Krise weiter zu verschärfen und lassen Staaten, die sich grundsätzlichsten europäischen Werten widersetzen und europäisches bzw. internationales Recht brechen, ungestraft davonkommen. Die Jungen Liberalen Schwaben haben keinerlei Verständnis oder Geduld mehr, den unerträglichen und beschämenden Status Quo noch länger hinzunehmen und fordern deshalb Folgendes:

Zur kurzfristigen Bewältigung der akuten, humanitären Krise fordern wir, die obdachlosen Menschen im Rahmen einer letzten „Koalition der Willigen“ unter den Staaten, die dazu bereit sind, zu verteilen. Deutschland soll hierbei einen angemessenen Beitrag leisten – insbesondere die von einigen Kommunen bereits signalisierte Aufnahmebereitschaft soll hierbei genutzt werden.  

Zur langfristigen Bewältigung soll die Bundesregierung, die im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung zur Bewältigung akuter Herausforderungen hat, unverzüglich die Initiative ergreifen und einen europäischen Flüchtlingsgipfel einberufen. Teilnehmen sollen alle 27 Mitgliedsstaaten der Union sowie weitere europäische Staaten, letztere auf freiwilliger Basis.  

Der Gipfel darf keinesfalls – wie annähernd alle in der Vergangenheit abgehaltenen Gipfel zu diesem Thema – ergebnislos zu Ende gehen. Die Geschehnisse im Lager in Moria müssen der Union endlich als letzter, unmissverständlicher Warnschuss dienen, die prekäre Lage an den Außengrenzen endlich geordnet aufzulösen und Flüchtlings- bzw. Asylpolitik als europäische Herausforderung zu begreifen.  

Erster Schritt zur Bewältigung muss eine Harmonisierung des Aufenthaltsrechts in den Europäischen Staaten sein. Hierzu soll eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden, die in erster Linie regelt, unter welche Gesichtspunkten Menschen, die humanitäre Gründe als Motivation ihres Aufenthalts angeben, zum Aufenthalt berechtigt sind.  

Ebenso hat die Union einheitlich zu definieren, welche Herkunftsstaaten als sichere Herkunftsstaaten gelten.  

Zusätzlich hat die Union einen Schlüssel zur Lastenverteilung festzulegen, der unter Berücksichtigung der Größe, Einwohnerzahl und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit  

prozentual ausweist, welcher Teil der entstehenden Kosten jeweils zu tragen und welcher Teil der ankommenden Menschen jeweils aufzunehmen ist.  

Weiterhin ist dringendst erforderlich, das Verfahren der Aufnahme, die Durchführung des Feststellungsverfahrens hinsichtlich eines humanitären Aufenthaltsrechts, die Unterbringung während des Verfahrens und der weitere Fortgang nach Abschluss des Verfahrens europäisch einheitlich zu definieren.  

Hierzu fordern wir folgende Gesichtspunkte zu beachten:  

Die Zuständigkeitsverteilung gemäß dem Dublin-III-Abkommen, nach dem meist der Staat der ersten Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, ist unverzüglich abzuschaffen.  

Ankommende Migranten, die sich auf humanitäre Gründe für ihren Aufenthalt berufen, sind zu registrieren und in Transitzentren unterzubringen. Diese Zentren sollen in Staaten eingerichtet werden, die eine EU-Außengrenze unterhalten. Es soll sich hierbei um dauerhaft baulich befestigte, aber zweckmäßige Unterkünfte handeln. Für ausreichende Kapazität und angemessene Versorgung der untergebrachten Menschen ist zu sorgen. Der Betrieb soll von FRONTEX organisiert werden.  

In den Zentren soll eine summarische Prüfung der Anliegen stattfinden, dies soll im Regelfall weniger als einen Monat in Anspruch nehmen.  

Sollte hierbei festgestellt werden, dass die Person aus einem sicheren Herkunftsland stammt und keine Anzeichen für eine individuelle Verfolgung bestehen, soll die Person direkt aus dem Transitzentrum zurückgeführt werden.  

Sollte festgestellt werden, dass der Anspruch berechtigt sein könnte, sollen die betreffenden Personen nach dem o.g. Verteilschlüssel auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Dort sollen nach einheitlichen Regeln die Unterbringung und Versorgung organisiert sowie das Verfahren durchgeführt werden. Der jeweilige Staat soll für den gesamten Fortgang des weiteren Verfahrens inkl. der ggf. notwendigen Integration oder Rückführung verantwortlich sein.  

FRONTEX soll darüber hinaus der alleinige Schutz der Europäischen Außengrenzen sowie die Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter Menschen obliegen. Die Behörde muss hierfür personell enorm aufgestockt und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden. Alle Staaten sollen nach o.g. Lastenverteilungsschlüssel Grenzschützer zur Verfügung stellen. Mittelfristig soll die Ausbildung der Beamten vereinheitlicht stattfinden.  

Länder, die eine solche Gemeinsame Europäische Flüchtlingspolitik ablehnen oder ihren Pflichten in ihrem Rahmen nicht nachkommen, müssen stärker unter politischen Druck gesetzt werden. 

Menschenrechtsverletzung in Brunei – nicht mit uns!

Nach der Ankündigung des Sultans von Brunei, ab dem 3. April 2019 für homosexuelle Handlungen in Zukunft die Steinigung zum Tode verhängen zu wollen, fordern wir Junge Liberale die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Es kann nicht sein, dass auf solche, massiv menschenrechtsverletzende Maßnahmen keine Konsequenzen folgen. Wir fordern die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf.  

 

Wir fordern zum einen das Auswärtige Amt auf, unverzüglich eine Reisewarnung für das Sultanat Brunei auszusprechen.  

 

Zweitens fordern wir ebenfalls die sofortige Einstellung jeglicher Waffenlieferungen an das Sultanat Brunei. 

 

Weiterhin hat die Bundesregierung bei der europäischen Union und den Vereinten Nationen darauf hinzuwirken, dass, unter Androhung von Handelssanktionen, intensive Gespräche über die aktuelle Menschenrechtssituation angeregt werden. Sollten diese ergebnislos bleiben und das Sultanat Brunei nicht zur Achtung grundsätzlichster Menschenrechte bereit sein, fordern wir die Verhängung empfindlicher Handelssanktionen. 

 

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen, soweit noch nicht geschehen, in anderen Staaten, in denen massive Verfolgung und Menschenrechtsverletzung gegen Angehörige der LGBTIQ+ -Community erfolgen, ebenfalls intensiv und mit Nachdruck auf eine Beendigung der Verfolgung hinzuwirken.  

Für die Einrichtung einer europäischen Anti-Terror-Einheit im Internet

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern die Einrichtung einer in der Europäischen Union organisierten Einheit, die sich um den Schutz der Europäischen Netze und Behörden kümmert. 

Diese Einheit soll der Europäischen Behörde für Netz- und Datensicherheit zugeordnet werden und mit ausreichend Mitteln und Personal ausgestattet werden um auf Angriffe, egal ob krimineller oder Terroristischer Art, erfolgreich reagieren zu können.