Zukunftssichere Reaktivierung der Staudenbahn

Allgemeines

Die Staudenbahn ist eine von der Deutschen Bahn stillgelegte Bahnstrecke, die wieder für den Regionalverkehr auf dem Abschnitt Gessertshausen-Langenneufnach reaktiviert werden soll. Es soll ein attraktives Angebot insbesondere für Pendler geschaffen werden. Aktuell ist kein fester Zeitplan für die Reaktivierung vorhanden, da wichtige Fragen, beispielsweise die der Finanzierung, ungeklärt bleiben.

Wir Junge Liberale begrüßen grundsätzlich die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenneufnach-Gessertshausen und sehen darin eine Chance, das Nahverkehrsangebot westlich von Augsburg wesentlich zu verbessern und die besonders in den Stoßzeiten überlastete Straßen zu entlasten.

Wir möchten zum erfolgreichen Gelingen der Reaktivierung beitragen und möchten uns hierzu positionieren.

 

Reaktivierung der Staudenbahn

Wir Junge Liberale Augsburg fordern die zeitnahe Reaktivierung und Inbetriebnahme der Staudenbahn für den Regionalverkehr.

Die Reaktivierung soll unter folgenden Maßgaben geschehen:

  • Da die Ticketpreise nicht zur Finanzierung der Reaktivierung und des Betriebs ausreichen, werden staatliche Mittel benötigt werden. Die Details der Finanzierung müssen noch geklärt werden.
  • Zu Stoßzeiten soll die Taktung mindestens 30 Minuten betragen und ansonsten höchstens 60 Minuten, um ein attraktives Angebot zu gewährleisten.
  • Alle Züge sollen zu Stoßzeiten nach Augsburg Hbf durchgebunden werden, um insbesondere Pendlern eine umsteigefreie Fahrt ins Stadtzentrum zu ermöglichen.
  • Die auf der Strecke einzusetzenden Fahrzeuge sollen lokal emissionsfrei verkehren, zum Beispiel durch Einsatz von Batterien.
  • Die Bahnstrecke soll von Anfang an mit der modernsten Zugsicherungstechnik ausgestattet sein.
  • Alle Bahnhöfe sollen barrierefrei ausgelegt werden.
  • Bahnübergänge sollen ausreichend gesichert werden, um sicherheitsbedingte Langsamfahrstellen zu vermeiden.
  • Die Streckenhöchstgeschwindigkeit sollte 80 km/h betragen, um konkurrenzfähige Fahrzeiten zu gewährleisten. Diese Höchstgeschwindigkeit ist im Einklang mit §11 EBO und DB-Richtlinie 815 bzgl. Höchstgeschwindigkeiten an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen.