Zensur trotz Rundfunkbeitrags? – ÖRR-Uploads sind keine Verbrechen!

Aktuell sind Videoportale verpflichtet, Aufzeichnungen von öffentlich-rechtlichen Film- und
Fernsehproduktionen zu löschen. Diese werden jedoch über die Rundfunkbeiträge der
Bürgerinnen und Bürger finanziert, weswegen wir überzeugt sind, dass sie auch später noch
kostenfrei auf Videoportalen (wie z.B. YouTube) abrufbar sein sollten.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und das Hochladen
von öffentlich-rechtlichen Produktionen auf den deutschen Seiten der Videoportale zu
erlauben, sofern keine Werbung geschaltet wird – dies würde die Verwaltung der Portale
vereinfachen und den Nutzen des Rundfunkbeitrags nachhaltig erhöhen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Bestehen des Urheberrechts durch die werbefreien
Angebote nicht gefährdet wird. Das bestehende Urheberrecht muss dementsprechend
angepasst werden. Die Freigabe soll auf Deutsche Ports beschränkt bleiben, wie es
beispielsweise mit der ARD-Mediathek auch gehandhabt wird.

 

 

Antragsteller: Benedikt Müller (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)