Rentenpunkte für Erziehungszeiten leichter sammeln

Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine
Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die
Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz
und Elternzeit integriert werden.
Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die
Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.

Begründung:
Ein weiterer Antrag stellt eine bürokratische Hürde dar. Viele angehende Eltern wissen nicht, dass
ein separater Antrag gestellt werden. Zum Renteneintritt müssen diese „Lücken“ in der
Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden, was nach Jahrzehnten vergangener Zeit oft schwierig ist.
Den Eltern fehlen dadurch wertvolle Erwerbsjahre, die sich monetär auf das Einkommen im Alter
auswirken.
Beim Beantragen von Mutterschutz und Elterngeld wird das Einkommen bereits berücksichtigt.
Ebenfalls liegen zu diesem Zeitpunkt alle relevanten Daten vor (andernfalls würde der Antrag auf
Mutterschutz und Elterngeld nicht genehmigt werden). Der Aufwand, eine Meldung an die
Rentenversicherung und eine Anerkennung dieser Erziehungszeiten zu bewirken, ist für alle Seiten
denkbar gering.

 

Antragsteller: Lisa Saß, KV Neu-Ulm