Raus aus dem Rausch

Bei einer FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorders) handelt es sich um eine der häufigsten nicht genetisch bedingten Behinderungen. Sie ist auf mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zurückzuführen, welcher selbst bei den kleinsten Mengen immense Auswirkungen haben kann. Jährlich werden in Deutschland ca. 10 000 Babys mit einer Form von einer FASD geboren1. Eine Alkoholspektrum-Störung äußert sich unterschiedlich stark und in einem großen Spektrum an Folgeerscheinungen. Dazu gehören: Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten, eingeschränkte Impulskontrolle oder die Schwierigkeit die Konsequenzen von Handlungen einzuschätzen. Um den Menschen, die an FASD leiden besser helfen zu können, fordern wir daher: 

 

  1. Um die Auswirkungen einer FASD einheitlich beurteilen zu können, soll die Fetale-Alkoholspektrumstörung in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgenommen werden. So sollen Grad der Behinderung und die daraus folgende Hilflosigkeit nicht willkürlich vom zuständigen Sozialgericht oder Versorgungsämtern festgelegt werden können. 
  2. Durch die Merkmale, die das Krankheitsbild einer FASD mit sich bringt, geraten davon Betroffene öfter als ein nicht von dieser Behinderung betroffener Mensch mit dem Gesetz in Konflikt. Im Zuge dessen ist es allerdings erforderlich, dass die Justiz gesondert auf Menschen mit einer diagnostizierten FASD-Erkrankung eingeht. So soll geprüft werden, inwiefern Betroffene einer FASD überhaupt fähig sind, an einem Prozess teilzunehmen oder eine Zeugenaussage zu tätigen. Weiterhin soll bei Straftätern mit einer FASD vermehrt auf Förderung, berufliches Training, Unterstützung der Familie und ggf. Medikation gesetzt werden, anstatt immer wieder für die gleichen Delikte Geld- oder Freiheitsstrafen zu verhängen. Für Gefängnispersonal sollen gesonderte Trainings angeboten werden, damit sie Strategien für den Umgang mit FASD-betroffenen Insassen haben. 
  3. Wir möchten uns für ein besseres Zurechtfinden der von FASD Betroffenen im Alltag einsetzen. Je nach Schwere der Einschränkung – gekoppelt an die Klassifizierung – ist die Möglichkeit einer gerichtlich bestimmten Vormundschaft durch Angehörige, oder Dritte mit klaren Vorgaben, Anforderungen und Entschädigungen zu prüfen. Diese Vormundschaft soll sich explizit auf das Krankheitsbild einer FASD beziehen und nicht auf komorbide Erscheinungen. Einhergehend mit der Krankheitsdefinition muss es auch einen klareren Empfehlungskatalog geben, der sicherstellt, welche Bedürfnisse bei welchen Einschränkungen bestehen und welche Therapien empfohlen werden. Eine Sammlung der rechtlichen Situation, medizinischen Bedürfnisse sowie Möglichkeiten der Förderung in Form einer Informationsbroschüre, welche an zentraler Stelle, beispielsweise durch die BZgA bereitgestellt wird. Diese soll zur Beratung den Sozialämtern und über diese Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. 
  4. FASD ist eine vermeidbare Einschränkung für Betroffene und die Gesellschaft gleichermaßen. Daher wollen wir vornehmlich auf Prävention hinarbeiten. Erstens fordern wir den Aufbau einer Aufklärungskampagne durch die BZgA, welche einerseits passiv in Apotheken, Krankenhäusern sowie in bei Gynäkologen, Informationsmaterial zur Verfügung stellt, sowie aktiv an Schulen, in Einrichtungen für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch über Alkoholismus und den Einfluss auf Ungeborene aufklärt. Als zweiten wesentlichen Baustein der Prävention sehen wir die Früherkennung Dies soll beispielsweise durch speziell geschultes Personal im Gesundheitssystem geschehen. Drittens sollte an sämtlichen Anlaufstellen für werdende Eltern bei Verdacht auf Alkoholismus speziell aufgeklärt, sowie Hilfsmöglichkeiten angeboten werden. Eine regelmäßige Betreuung von Alkoholikern soll bei Schwangerschaft zur Verfügung gestellt werden, um den Betroffenen zu helfen. Unterstützung für Mütter sowie nach der Geburt oder nach Erkennung von FASD-Symptomen soll zudem präsenter und einfacher zugänglich gestaltet werden. Hierzu sollen die Länder Kooperationsmöglichkeiten mit den Kommunen zur speziellen Integrationsförderung von FASD-Geschädigten evaluieren. 
  5. Verstärkte Forschung zur besseren Diagnose des Krankheitsbilds FASD und möglichen Therapeutika.