(Nicht) Die Pflegekraft deines Vertrauens – TikTok Livestreams aus Pflegeeinrichtungen schärfer ahnden

Es gibt seit längerem das Phänomen, dass Pflegekräfte und sonstiges Personal in
Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Psychiatrien oder Altenheimen streamen. Dabei geben
sie teilweise Patientendaten preis oder streamen über ihre offiziellen Pausenzeiten hinaus aus
dem Pausenraum. Die Pflegeeinrichtungen gehen größtenteils nicht konsequent gegen diese
Streams vor und das trotz der Verletzung des Datenschutzes oder der Pflichtverletzung aus dem
Arbeitsvertrag.

Deshalb fordern wir:

  1. Falls nicht medizinische Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen streamen, sollen diese analog 1.
    zum medizinischen Personal behandelt werden.
  2. Es soll eine einheitliche Stelle geben, in der sowohl die Beschwerden gegenüber den 2.
    Pflegekräften als auch die von den nicht-medizinischen Mitarbeitern angezeigt werden. Diese
    Stelle soll leicht auffindbar für die Anzeigenstellenden sein.
  3. Pflegeeinrichtungen sollen die betroffenen Patient*innen gem. Art. 33, 34 DSGVO unverzüglich 3.
    über die Verletzung des Datenschutzes informieren. Des Weiteren sollen sie über alle
    Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgeklärt werden. Ob die betroffenen Patient*innen
    und/ oder deren Familien über den Verstoß informiert worden sind, soll dabei von der
    involvierten Behörde kontrolliert werden.
  4. Falls es zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten kommt, soll die Folge davon 4.
    sein, dass es mindestens zu einem temporären Berufsausübungsverbot kommt. In schweren
    Fällen soll es zu einem Entzug des Pflegeexamens kommen, was einem permanenten
    Berufsausübungsverbot gleicht.
  5. Kommt es zu einem Stream ohne Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu sonstigen 5.
    Pflichtverletzungen, sollen dieselben Sanktionen wie bei Streams mit Veröffentlichung von
    personenbezogenen Daten in Betracht gezogen werden.
  6. In der Ausbildung an den Pflegeschulen soll im Zuge des Themas zur Aufklärung über die 6.
    Schweigepflicht im Speziellen über diese TikTok-Livestreams aus Pflegeeinreichtungen
    aufgeklärt werden.
  7. Die Pflegeeinrichtungen sollen alle ihre Mitarbeitenden noch einmal gesondert über die 7.
    Gefährlichkeit dieser Livestreams aufklären und ihre Mitarbeiter für dieses Thema
    sensibilisieren.

 

Antragsteller: Laura Gehring