Neue Frauenquote für mehr Kompetenz

Im Falle der Ausschreibung eines Vorstandsposten, sollte im Auswahlverfahren stets nach
Qualifizierung, Kompetenz und Eignung für die zu besetzende Stelle gefiltert und passende
Kandidaten ermittelt werden. Kriterien für die Eignung der Bewerber müssen überprüfbar sein
und vor Ausschreibung mindestens dem Betriebsrat offengelegt werden. Im nächsten Schritt
sind hier bis zu einer ausreichend diversen Besetzung entsprechend der 30%-Regelung nichtmännliche Bewerber vorzuziehen.

 

Antragsteller: Lisa Saß (BAY-Schwaben-Neu-Ulm)