Das Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs gegenüber Regionalzügen soll neu bewertet und in
bestimmten Fällen – vor allem bei Verspätungen – aufgehoben werden. Wenn die
Verspätung eines Fernverkehrszuges zu einer Gefährdung der Anschlüsse im
Regionalverkehr führt, sollen Regionalzüge Vorrang erhalten.
Zudem soll das generelle Vorfahrtsrecht des Fernverkehrs, wenn es die Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs beeinträchtigt, grundsätzlich überprüft und
angepasst werden. Ziel ist es, die Pünktlichkeit des Regionalverkehrs zu erhöhen und
eine bessere Anbindung von ländlichen Regionen zu sichern.
Weiter soll eine Evaluierung der Taktung von Regionalzügen und S-Bahnen überprüft
werden, um eine weitere Verlangsamung des Regionalverkehrs zu minimieren.
Begründung:
In ländlicheren Regionen ist der Regionalverkehr für Pendler, Schüler und Berufspendler unerlässlich. Wenn Fernverkehrszüge bei Verspätungen Vorrang vor Regionalzügen haben, kommt es häufig zu weiteren Verspätungen im Regionalverkehr, was nicht nur die pünktliche Ankunft am Zielort verhindert, sondern auch den Anschluss an andere öffentliche Verkehrsmittel gefährdet. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Vorfahrtsrecht in einem flexiblen System geregelt werden, das sowohl den Fernverkehr berücksichtigt als auch die Verlässlichkeit des Regionalverkehrs sicherstellt. Dies würde sowohl die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördern als auch die Lebensqualität in ländlichen Regionen verbessern, indem die Pünktlichkeit und Verfügbarkeit von Regionalzügen gewährleistet wird.
Antragssteller: Tobias Strobel