Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern

Die Julis Schwaben fordern eine flächendeckende Ausweitung der Teencourtprojekte. 

Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben kann, beispielsweise eine Führerscheinsperre bei Verkehrsdelikten oder Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden Maßstäben 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter) 

  • Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein 
  • Keine bisherigen Vorstrafen 
  • Ein Geständnis muss vorliegen 
  • Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit (Niemand ist gezwungen, an dem Teencourtprojekt teilzunehmen.) 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Schülerrichter) 

  • Jugendliche im Alter von 14-18 
  • Freiwillige Teilnahme 
  • Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche 
  • Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein 

Zusammensetzung der Verhandlung 

  • 3 Schülerrichter 
  • 1 nicht stimmberechtigter Sozialpädagoge 
  • 1 jugendlicher Beschuldigter 

 

Verfahrensablauf 

Vorgespräch:  

  • Gegenseitige Vorstellung 
  • Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys, Interessen,  
  • Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin 

eine geeignete Maßnahme gefunden, die der Tat und dem Jugendlichen entspricht 

  • Ein Nachgespräch wird vereinbart  

Nachgespräch:  

  • Präsentation der durchgeführten Maßnahme 
  • Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur Staatsanwaltschaft zurückgesendet 

Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält. 

Organisation des Projektes 

  • Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt oder freier Träger), der das Teencourtprojekt übernimmt und fördert. 
  • Nachdem ein Träger gefunden wurde, wird ein Konzept aufgestellt/ausgearbeitet. 
  • Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch die Staatsanwaltschaft 

Finanzierung 

  • Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium weiterleitet). 
  • Durch Spenden