Bringt das Internet hinter Gitter! 

  1. Insassen in Justizvollzugsanstalten, sowohl Strafgefangene als auch insbesondere Personen in Sicherungsverwahrung, sollen zu Weiterbildungs- und Resozialisierungszwecken Zugang zum Internet erhalten.
  2. Der Staat soll für den Aufbau entsprechender Infrastruktur verantwortlich sein, die Kosten für die tatsächliche Nutzung sollen von den Häftlingen selbst getragen werden.
  3. Die Internetnutzung kann über eine Whitelist und/oder den Insassen zugeordneten Rechtegruppen kontrolliert und begrenzt werden. Über diese können den Insassen gesicherte Internetseiten zu verschiedenen Themen zugänglich gemacht werden. Dabei soll ein Grundangebot aus verschiedenen Seiten unterschiedlicher Art bestehen. Neben staatlichen Plattformen (Agentur für Arbeit, Bundestag, etc.) sollen Bildungsangebote, ausgewählte Musik- und Videoplattformen sowie Zugang zum digitalen Angebot des ÖRR als auch von lokalen Zeitungen sowie e-Mail-Angebote in diesem Grundangebot enthalten sein. E-Mails sollen dabei vergleichbar mit Briefen behandelt werden. Das Angebot ist in Absprache zwischen Insassen und JVA zu erweitern, wobei eine Ablehnung sachlich begründet werden muss. Bei der Erweiterung des Angebots und individuellen Einteilung der Insassen in Rechtegruppe ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Fällen, in denen ein sachlicher Grund für eine Ablehnung vorliegt, eine generelle Ablehnung jedoch unverhältnismäßig wäre, ist ein Zugriff auf die Seite in Begleitung eines Beamten zuzulassen. Das Grundangebot wird dabei von den Ländern verwaltet, wohingegen (temporäre) Erweiterungen des Angebots in Absprache mit der jeweiligen JVA vorzunehmen sind.
  4. Der Fokus soll dabei auf Aus- und Weiterbildungsprogrammen liegen. Den Inhaftierten soll die Chance gegeben werden, nach ihrer Freilassung mit dem erworbenen Wissen ein neues Leben zu beginnen. Um den Resozialisierungsaspekt angemessen erfüllen zu können, ist es erforderlich, dass auch Bildungsangebote in der digitalen Welt wahrgenommen werden können. Beispielhaft zu nennen sind dabei nicht nur Lernvideos. Vor allem Programmiererinnen und Programmierer sowie andere IT-bezogene Berufsfelder sind bei ihrer Arbeit und Ausbildung auf einen vergleichsweise umfassenden Internetzugang angewiesen, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
  5. Neben dem Bildungsaspekt ist jedoch auch der soziale Aspekt bei der Resozialisierung von großer Bedeutung. Vor allem nach langen Gefängnisaufenthalten sehen sich Inhaftierte mangels Kontakten nach außen isoliert, was ein erneutes Abrutschen in die Kriminalität fördern könnte. Es ist auch erforderlich, dass während der Zeit in der JVA ausreichend nach außen kommuniziert werden kann. Dabei sind von E-Mails, die analog zu Briefen behandelt werden können, bis hin zu Videotelefonaten unter Aufsicht verschiedenste Formen denkbar.
  6. Von der Internetnutzung generell ausgeschlossen werden können sollen nur diejenigen Häftlinge, bei denen der Verdacht besteht, dass durch ihre Internetnutzung weitere Straftaten verübt, Opfer belästigt oder die Aufklärung vergangener Straftaten sabotiert werden könnte.