Anbau von Nutzhanf erleichtern

Hanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanzen, deren Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Ursprung der psychoaktiven Substanz THC reduziert wurde. Nutzhanf, der keinen oder nahezu keinen THC besitzt, bietet zahlreiche weitere Verwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zur Herstellung von Papier aus Hanffasern oder Hanföl aus Hanfsamen. Im letzten Jahr wurden zweidrittel der in Deutschland verwendeten Hanfpflanzen importiert. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe zu verbessern fordern wir Jungen Liberale:

 

  1. Die Einfuhrregelungen aus Drittländern, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC-Kontrollen beim Hanfanbau sind in der EU Verordnung Nr. 1307/2013 geregelt. Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG). Um die Nutzhanfproduktion und -verarbeitung in Zukunft sicher zu ermöglichen, muss in einem ersten Schritt der Nutzhanf aus dem BtMG gestrichen sowie Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Die Listung im BtMG erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Wir Jungen Liberale fordern daher, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen.

 

  1. Probleme beim Anbau von Nutzhanf in Deutschland bereitet der gesetzlich vorgeschriebene Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Während in anderen Europäischen Staaten ein Grenzwert von 0,6 – 1 Prozent (Italien, Schweiz) nicht überschritten werden darf, gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,2 Prozent. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierten, sowie der hier verarbeiteten und hergestellten Produkte zu garantieren, fordern wir den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen.

 

  1. Europaweit dürfen aktuell nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. In Deutschland sind speziell für Anforderungen gezüchtete Nutzhanfsorten unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten. Wir Junge Liberale setzen uns daher für eine Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung ein. Die Zulassung der Nutzpflanzen darf nicht willkürlich und unabhängig von dem THC-Gehalt erfolgen.