Das deutsche Hilfesystem für Menschen mit psychischen Erkrankungen präsentiert sich
oft als unübersichtlicher Flickenteppich regionaler Angebote. Gleichzeitig birgt die
fortschreitende Digitalisierung immense Chancen, niedrigschwellige und flexible
Zugänge zur psychischen Unterstützung zu schaffen. Um die Orientierung für
Hilfesuchende zu erleichtern und das Potenzial digitaler Interventionen – wie die
bereits im DiGA-Verzeichnis gelisteten Mental-Health-Apps – voll auszuschöpfen,
bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um eine zentrale
Anlaufstelle zu schaffen und gleichzeitig Hürden im Zugang zu digitalen Angeboten
abzubauen. Deshalb fordern wir:
I. Bundesweite Plattform für psychische Gesundheit
Wir fordern eine zentrale erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen
Erkrankungen. Hierfür müssen Bund und Länder zusammenarbeiten, damit eine zentrale
Onlineplattform mit eigener Telefonnummer geschaffen wird, welche bei Bedarf auf
regionale Angebote verweist und den Betroffenen die benötigte Hilfe zukommen lässt.
Diese Onlineplattform soll durch eine App erweitert werden, welche Grundlegende
Hilfestellungen liefert und die Betroffenen unter anderem bei der Antragstellung von
der Erstattung für Mental Health Apps unterstützt.
II. App Erstattung erleichtern
Seit 2019 ist es für die gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend, dass
bestimmte Apps für die psychische Gesundheit erstattungsfähig sein müssen. Welche
dies genau sind, wird DiGA-Verzeichnis (Digitale Gesundheitsanwendungen) des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt, welches
fortlaufend aktualisiert wird. Allerdings sind die Apps fast ausschließlich per
Verordnung erstattungsfähig, sprich es muss eine Verschreibung vom Arzt vorliegen,
damit die App erstattet werden kann. Wir fordern, dass in das DiGA-Verzeichnis
passende Apps aufgenommen werden, die ohne Verordnung erstattet werden können, um die
Hemmschwelle qualitativ hochwertige Hilfe anzunehmen, zu senken und die Wartezeit
Betroffener vor Therapiebeginn zu erleichtern. Der Antrag zur Erstattung dieser Apps
soll niedrigschwellig angeboten werden, möglichst einfach formuliert und leicht zu
finden sein. Die Forderung der verordnungslosen Erstattung gilt insbesondere für
DiGAs, die auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen abzielen.
Antragssteller: Laura Gehring, Tobias Strobel