In Bayern ist ein Schulpsychologe mit durchschnittlich 3.487 Schüler*innen pro
Vollzeitstelle betraut. Im Bund ist die Lage nach dem Berufsverband Deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP) sogar noch prekärer und ein Psychologe muss über
5.000 Schüler*innen betreuen. Dies führt dazu, dass Schulpscholog*innen über ihre
reguläre Dienstzeit hinaus arbeiten, um ihren Workload zu schaffen.
Um der steigenden Belastung entgegenzusteuern und die aktiven Kräfte zu entlassen
fordern wir:
- Es braucht eine flächendeckende schulpsychologische Versorgung für alle
Schülerinnen und Schüler. Jede Schule soll Zugang zu einer eigenen oder
regelmäßig erreichbaren Schulpsychologin oder Schulpsychologen haben –
unabhängig von Wohnort oder Schulträger. Hierfür soll eine ehrgeizige
Zielvorgabe, beispielsweise von 1:1.000, gesetzt werden. - Es sollen weitere Fachschaften geschaffen werden, die das Studium
Schulpsychologie oder die Vertiefung Schulpsychologie anbieten. - Es soll eine neue Zielvorgabe für Beratungslehrkräfte an Schulen gesetzt werden.
Diese Zielvorgabe soll sich auf die Erfahrungen der Lehrkräfte stützen und der
Bedarf an Weiterbildungsplätze für neue Beratungslehrkräfte soll sich daran
richten. - Es sollen vermehrt Beratungslehrkräfte für die Schulen ausgebildet werden. Bei
der Vergabe der Fortbildungsplätze durch staatliche
Weiterbildungsveranstaltungen soll ein besonderes Augenmerk auf die
verschiedenen Schulformen, regionale Zuordnung der Lehrkräfte und Schulen mit
besonderem Förderungsbedarf gelegt werden. - An allen Universitäten, an denen ein Lehramtsstudium angeboten wird, soll die
Möglichkeit geschaffen werden, sich schon während des Studiums, oder
nebenberuflich als Erweiterungsstudium, zur Beratungslehrkraft ausbilden zu
lassen. - Im Zuge des Lehramtsstudiums sollen Module, die das Thema Psychologie behandeln,
verpflichtend gemacht werden.
Antragssteller: Laura Gehring, Tobias Strobel