Auswahlkriterien bei Knochenmarkspendern lockern

In Deutschland erhält alle 16 Minuten ein Mensch die Diagnose Blutkrebs. Die einzige Möglichkeit zur Heilung dieser Krankheit ist eine Stammzellenspende. Allerdings finden 20% der besagten Erkrankten keinen Spender. 

 

Derzeit gelten entsprechende Regelungen bei der Auswahl bestimmter Kandidaten vor einer Typisierung und eventueller Spende. Zulässig sind daher lediglich Personen die u.a. folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Die Kandidaten müssen zwischen 18 und 55 Jahre alt sein.  
  • Die Kandidaten dürfen an keinen chronischen o.ä. schweren Erkrankungen leiden. 
  • Die Kandidaten dürfen nicht in entsprechende „Risikogruppen“ fallen. Als risikobehaftet gelten u.a. Homosexuelle. 

Aus Sicht der Jungen Liberalen Schwaben sollte jeder Bürger die Möglichkeit besitzen sich typisieren zu lassen um danach als eventueller Spender dienen zu können.  

 

Dabei sind allerdings Personen, die oben genannte Kriterien nicht erfüllen, vor der Typisierung und Aufnahme in die Spendenkartei über persönliche Risiken für sich selbst aufzuklären.  

Ebenso muss sicher davon ausgegangen werden, dass dem Empfänger der Spende eines derartigen Spenders kein erhöhtes Risiko aufgetragen wird, es sei denn, der Empfänger entscheidet sich auf Grund fehlender Alternativen für die Spende von diesem. 

Des Weiteren erscheint es den Jungen Liberalen Schwaben als massiver Eingriff in die Freiheit eines eventuellen Spenders, welcher sich außerhalb des geforderten Altersgebiets befindet, sich nicht als Spender aufnehmen zu lassen. 

Solange dieser ebenfalls über entsprechende persönliche Risiken aufgeklärt wird und sich trotz alle dem für eine Spende entscheidet, sehen die Jungen Liberalen Schwaben keinen Grund, ihn daran zu hindern. 

 

Gem. § 12 TFG (Transfusionsgesetz) ist das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmungen des Bundesrates dazu ermächtigt durch Rechtsverordnung die Anforderungen von u.a. Knochenmarkspendern zu regeln. 

Die Jungen Liberalen Schwaben fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesrat dazu auf, die DKMS dazu zu ermächtigen, die Kriterien wie z. B in Bezug auf Krankheiten und des Alters selbst regeln zu dürfen